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Über 40 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz – ein Erfolgsmodell

Mit dem Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 wurden Grundlagen geschaffen, die eine beispiellose positive Entwicklung bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Bundesrepublik ermöglichten.

Gemeinsam mit den Anstrengungen der Betriebe und unterstützt durch den Unfallversicherungsträger hat dies zu einem starken Rückgang von Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und einem wesentlich erhöhten Standard im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit geführt. Nun gilt es, diesen Trend auf dem schon erreichten hohen Niveau zu sichern, aber auch langfristig weiterzuentwickeln. Dies wird – wie in der Vergangenheit – einer kompetenten Betreuung in Sachen Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin bedürfen.

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist daher ein Erfolgsmodell für Deutschland. Eines, das wir auf keinen Fall leichtfertig und unüberlegt aufgeben oder in seinen Inhalten wesentlich verändern dürfen.

Ein wesentliches Grundmerkmal dieses Gesetzes ist sein ganzheitlicher Ansatz. Es verpflichtet die Betriebe, Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Auf keinen Fall dürfen wir diese Ganzheitlichkeit in Frage stellen. Dies zeigt sich immer wieder in politischen Diskussionen. Denn damit geht Betreuungsqualität verloren.

Die Arbeitswelt befindet sich in einem dramatischen Wandel. Diese neue Arbeitsrealität haben wir Betriebsärzte fest im Blick. Betriebliche Bedingungen ändern sich im Laufe der Geschäftstätigkeit und der industriellen Entwicklung. Nicht umsonst hat der VDBW daher eine Denkschrift „Arbeit 4.0 – Beschäftigungsfähigkeit langfristig und nachhaltig sichern“ veröffentlicht. Darin stellen wir Lösungen und Vorschläge für diese neue Arbeitswelt vor.

Doch muss deshalb bei den im Arbeitssicherheitsgesetz genannten Disziplinen eine Erweiterung stattfinden? Bereits jetzt ist der Einsatz weiterer Fachdisziplinen, wie z. B. Psychologen, Ergonomen, Arbeitswissenschaftler etc., möglich. Hier gilt wie bei anderen Gesetzen auch: Die konsequente Anwendung eines Gesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen in den Unfallverhütungsvorschriften bringt oft mehr als eine langwierige Reform.

Mehr Disziplinen würde auch bedeuten: Verwirrung darüber, wer wofür zuständig ist – sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Arbeitnehmervertretungen.

Unserer Erfahrung nach wollen viele Betriebe möglichst wenige Ansprechpartner haben – um eben diese Verwirrung zu vermeiden. Von daher sei noch einmal in aller Deutlichkeit unser Standpunkt dargelegt: Weiterentwicklung ja, Aufweichung nein. Vor allem nicht bei der Ganzheitlichkeit, die sich bestens bewährt hat. Denn das würde allen Beteiligten nur schaden und das Niveau in den Betrieben verschlechtern.

Von einem starken konsistenten Arbeitssicherheitsgesetz profitieren die vielen Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, und dies gilt auch für die Unternehmungen, die einen hohen Benefit aus einem guten Arbeits- und Gesundheitsschutz haben. Die Arbeitsmedizin leistet dazu einen wichtigen ökonomischen Beitrag.

Mit der konsequenten Umsetzung dieses Gesetzes tragen wir Betriebsärzte wesentlich zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit in Deutschland bei.

Dr. med. Wolfgang Panter

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