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EDITORIAL

Macht Langzeitarbeitslosigkeit krank?

Eine Studie der Bertelsmann Stiftung zur Erwerbslosigkeit von Mitte des vergangenen Jahres kam zu dem Ergebnis: „Wenn ein Arbeitsloser länger als ein Jahr ohne Arbeit, über 55 Jahre alt und gering qualifiziert ist, hat er es schwer“. Obwohl in Deutschland noch nie so wenige Menschen ohne Arbeit waren, profitieren Langzeitarbeitslose wenig von der guten Wirtschaftslage. Verliert in Deutschland ein Arbeitnehmer im höheren Alter seinen Arbeitsplatz, dann gerät er in eine Falle, aus der er sich oft nicht selbst befreien kann. Für die schwer vermittelbaren langzeitarbeitlosen Menschen fordern die Studienautoren mehr Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung, um die Betroffenen am Arbeitsmarkt teilhaben zu lassen. Das bedeutet, dass die dann wieder in den ersten Arbeitsmarkt integrierten Menschen endlich auch wieder sozial teilhaben können.

Es gibt fünf bedeutsame Funktionen von Arbeit: Sie ist zeitstrukturierend, statusvermittelnd, sinnstiftend, ermöglicht soziale Kontakte und bindet in gesellschaftliche Ziele ein. Der Wegfall dieser Funktionen von Arbeit durch Arbeitslosigkeit hat negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit. Psychische Erkrankungen sind eng mit Arbeitslosigkeit verbunden. Sie können Ursache und Folge sein.

Was bedeutet Langzeitarbeitslosigkeit für die Menschen? Macht Langzeitarbeitslosigkeit krank? Werden Maßnahmen ergriffen, um Langzeitarbeitslose zu unterstützen? In dieser Ausgabe von ASU wird dargelegt, dass in dem gegliederten System der Sozialversicherungen in Deutschland nur bei gelingender trägerübergreifender Kooperation für Langzeitarbeitslose angemessene Ergebnisse erzielt werden können. Die Rahmenbedingungen für Prävention und Gesundheitsförderung von arbeitslosen Menschen sowie die Kooperation mit den Sozialversicherungen wurden erst kürzlich durch das Präventionsgesetz von 2015/2016 gesetzlich festgelegt. Eine große Chance.

Modelle für die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Jobcentern werden nun erprobt. Insbesondere § 20d Abs. 3 SGBV befähigt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen Präventionsangebote an (Langzeit-)Arbeitslose zu machen. Beispielsweise sollen lebensbegleitende Beratungen angeboten, Kurse zur Stressbewältigung oder zur systematischen Problemlösung gegeben und regelmäßige Informationsveranstaltungen und Gesundheitszirkel veranstaltet werden. Damit kann die Förderung der psychischen Gesundheit von Erwerbslosen/Langzeiterwerbslosen erheblich verbessert werden.

Es zeichnen sich massive Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ab. Die Arbeitslosenquote ist so niedrig wie lange nicht mehr. Aber Langzeitarbeitslose konnten bislang von diesem Trend nicht profitieren. Die Bundesagentur für Arbeit wird mit Blick auf ihre Initiative „Bundesagentur für Arbeit 2025“ neue, innovative und passgenaue Angebote und Maßnahmen für (Langzeit-)Arbeitslose ergreifen. Es gibt noch viel zu tun. Die BA macht sich auf den Weg.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre dieses Schwerpunktheftes „Langzeitarbeitslosigkeit und Gesundheit“.

Ihre Annegret Schoeller

Chefredakteurin