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Satelliten-Symposium 2020 „Berufskrankheit Hautkrebs“

Mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich im Rahmen des Satelliten-Symposiums der Deutschen Krebshilfe und des VDBW über den aktuellen Stand der Prävention der BK 5103 und die gesundheitspädagogischen Herausforderungen.

Neben UV-bedingten Hautschäden, der Messung und Bewertung der UV-Strahlung standen die Bedeutung der BK 5103 für die Arbeitsmedizin sowie die Herausforderungen der AMR 13.3 im Vordergrund der Veranstaltung.

Seit 2015 sind bestimmte Formen von Haut­krebs durch natürliche UV-Strahlung als neue Berufskrankheit anerkannt (BK 5103). Gemessen an den anerkannten Fällen nimmt Hautkrebs auf der Liste der Berufskrankheiten mittlerweile den zweiten Platz ein, am Bau ist er mit etwa 25 Prozent die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Dennoch besteht für „Outdoor Worker“ lediglich eine Angebots- und keine Pflichtvorsorge.

Hautkrebserkrankungen lassen sich zukünftig nur durch ein noch intensiveres Zusammenspiel verhaltens- und verhältnispräventiver Maßnahmen vermeiden. Sie stellen eine gesundheitspolitische Herausforderung für die verschiedensten Lebenswelten dar.

Die Deutsche Krebshilfe unterstützt Betriebs- und Werksärztinnen und -ärzte zum Thema Hautkrebs durch umfassende Informationsmaterialien sowie ein Modul zur Hautkrebsprävention für Betriebskitas: „Clever in Sonne und Schatten“.

Die Prävention von Hautkrebs am Arbeitsplatz ist mit erheblichen zeitlichen Ressourcen verbunden und erfordert zusätzliches Wissen sowie Anwendungskenntnisse. Für eine effektive Umsetzung sind daher Unterstützungs- und Fortbildungsangebote notwendig. Zusätzlich bedarf es auf Seiten der Betriebe und Beschäftigten einer höheren Sensibilisierung für dieses Thema.

Eine während des Symposiums durchgeführte Online-Umfrage stützt die Bedarfs- und Neuausrichtungsanalyse der Veranstalter:

  • Etwa 80 Prozent der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer hatten bisher keine bis wenig Erfahrungen mit arbeitsmedizinischer Vorsorge im Rahmen der AMR 13.3.
  • Die Bestimmung der UV-Exposition am Arbeitsplatz bewerteten lediglich 15 Prozent der Teilnehmenden als unproblematisch.
  • 85 Prozent der anwesenden Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner wünschten sich Checklisten zur Bestimmung technischer und organisatorischer Maßnahmen der Hautkrebsprävention.
  • Die Mehrheit der Teilnehmenden hat weiteren Fortbildungsbedarf (UV-Strahlung und Arbeitsschutz 79 %; Durchführung einer Angebotsvorsorge 77 %; primäre und sekundäre Prävention von Hautkrebs 89 %). Als Ansätze, die das Durchführen einer Angebotsvorsorge im Alltag erleichtern könnten, wurden folgende Maßnahmen angegeben:
  • ein Leitfaden für ein individuelles Beratungsgespräch (73 %), ein Leitfaden für die Unterweisung zu UV-Schutzmaßnahmen (72 %), Informationsmaterialien für Beschäftigte in leichter Sprache (65 %),
  • Apps (45 %),
  • eine bedarfsorientierte Beteiligung von Dermatologinnen und Dermatologen (41 %) vor allem bei auffälligen und abklärungsbedürftigen Hautbefunden.
  • Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden sieht einen hohen Bedarf (64 %) für Informationskampagnen zur Hautkrebs­prävention, die sich speziell an Betriebe und Bechäftigte richten.
  • Die Ergebnisse des Satelliten-Symposiums liefern der Deutschen Krebshilfe wichtige Impulse für die Ausrichtung ihrer Aktivitäten im Bereich der Hautkrebsprävention.

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