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Alle Artikel zum Thema Bundesteilhabegesetz

Hat das Bundesteilhabegesetz konkrete Relevanz für Ihre berufliche Tätigkeit?

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Ihre Antwort interessiert uns. Unter allen Teilnehmern unserer Online-Umfrage verlosen wir ein 1-jähriges Abonnement der ASU-Zeitschrift. Stimmen Sie hier bei der Umfrage live ab.

Das Bundesteilhabegesetz aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung

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Bundesteilhabegesetz  Welche Vorteile bringen die gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) für die betrieblichen Akteure im Verhältnis zu den Unfallversicherungsträgern? Im Folgenden wird aus Sicht der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vorgestellt, wie die im BTHG beschriebenen Verfahren umgesetzt und genutzt werden können. Hierbei greifen die Angebote von Prävention und Rehabilitation ineinander. Melanie Maronde, Jens Petersen

Neuerungen durch das Bundesteilhabegesetz

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Bundesteilhabegesetz  Zum 16. 12. 2016 wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet – die Umsetzung erfolgt in vier Stufen und endet 2023. Ein Großteil der Reformen ist zum 01. 01. 2018 in Kraft getreten. Der Beitrag greift einige wesentliche Änderungen aus Teil 1 auf. Helga Seel

© Foto: BGW / Jan Haeselich

Was bringt das Bundesteilhabegesetz für die berufliche Rehabilitation?

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Interview  Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), sieht weniger bürokratischen Aufwand für Rehabilitanden durch das Bundesteilhabegesetz. Die Novelle ändert auch die Perspektiven für Werkstätten.

Schwerpunkt

Bundesteilhabegesetz - die wichtigsten Änderungen im SGB IX

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Die Grundlagen für ein leistungsfähiges Rehabilitations- und Teilhaberecht modernisieren, um damit die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch mehr Selbstbestimmung und mehr Teilhabe zu verbessern – mit dieser Anforderung stellt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die bisher größte Reform des SGB IX seit dessen Entstehung im Jahr 2001 dar. Es zielt außerdem auf die Weiterentwicklung des deutschen Rechts mit Blick auf die UN-BRK von 2009. Maike Lux

© Foto: Marianne Schäfer
Sozialmedizin

Betroffene beraten Betroffene

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Bundesteilhabegesetz  In dem vorliegenden Beitrag geht es um die Beratung Betroffener durch Betroffene, das Peer Support/Counselling (Unterstützung/Beratung durch gleichartig Betroffene), wie es das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz, das zu einer Veränderung des SGB IX führt, einfordert. Bei dieser Beratungsmethode handelt es sich um einen wesentlichen Bestandteil bei der sozialmedizinischen Begutachtung von Menschen mit Behinderung. Carsten Rensinghoff