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Serie: Präventiver Mutterschutz

– Folge 1 –

Präventiver Mutterschutz

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Mutterschutz  Gendergerechter Arbeitsschutz fordert von Betriebsärztinnen und -ärzten Spezialkenntnisse zu möglichen Gefahren am Arbeitsplatz für Schwangere, Stillende und ihre Kinder. Die Gefährdungsbeurteilung und betriebsärztliche Beratung der Frauen und ihrer Arbeitgebenden beginnt idealerweise weit vor einer Schwangerschaft. Folge 1 stellt die aktualisierte Leitlinie zur Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Infektionskrankheiten vor. Susanne Modrow

– Folge 2 –

Präventiver Mutterschutz

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Mutterschutz  Maßgeblich für den Schutz des ungeborenen Lebens vor Gefahrstoffen ist die Exposition des Embryos. Dessen Gefährdung beginnt aber möglicherweise vor Erkennung und Meldung der Schwangerschaft und kann bei Gefahrstoffen mit längerer Halbwertszeit schon vor der Schwangerschaft ihren Ursprung haben. Daher ist das Mutterschutzgesetz in der ausschließlichen Anwendung auf gemeldete Schwangerschaften unzureichend und bedarf einer Neubewertung. Christof Schaefer

– Folge 3 –

Präventiver Mutterschutz

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Zytomegalievirus (CMV)  Infektionen bei Schwangeren bergen ein großes Risiko für Erkran- kungen des Feten und des Neugeborenen. Symptome, die auf eine Infektion der Schwangeren selbst oder auf eine kongenitale CMV-Infektion hinweisen, sind häufig nicht erkennbar, diskret oder unspezifisch. Auch die Mehrheit der kongenital infizierten Neugeborenen ist klinisch gesund und gilt als „asympto­matisch“, Hörstörungen bis hin zur Taubheit sind die häufigsten Folgen. Die Labordiagnostik ist für das Management der CMV-Infektion bei Schwangeren von großer Bedeutung. Entsprechende Empfehlungen wurden in der Überarbeitung der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften)-Leitlinie „Labordiagnostik schwangerschaftsrelevanter Virusinfektionen“ dem aktuellen Wissenstand angepasst, abgestimmt und jüngst veröffentlicht. Susanne Modrow

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– Folge 4 –

Präventiver Mutterschutz

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Mutterschutzgesetz  Mit dem 2017 neu geregelten Mutterschutzgesetz soll die Gesundheit von schwangeren und stillenden Frauen sowie ihrer Kindern geschützt, aber gleichzeitig auch die Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit (gilt immer auch für Schülerinnen, Auszubildende, Praktikantinnen, Studentinnen und weitere) ermöglicht werden, soweit es nach den Vorschriften dieses Gesetzes zulässig ist. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Regeln für den Mutterschutz erstellt werden, auch für Arbeitsbedingungen mit Expositionen gegenüber Gefahrstoffen. Marco Steinhausen