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Notfallmanagement im Hafenärztlichen Dienst bei übertragbaren Krankheiten

In Deutschland sind fünf Häfen (Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock, Wilhelmshaven) zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) benannt und müssen über bestimmte Kernkapazitäten verfügen, um auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sofort reagieren zu können. In einem Tagesworkshop lernen Teilnehmende Möglichkeiten zum Notfallmanagement von übertragbaren Krankheiten in Häfen kennen, die auch von weiteren, nicht nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften  (IGV) benannten See- und Binnenhäfen angewandt werden können. Dabei liegen die Schwerpunkte auf der Vorstellung eines allgemeingültigen Notfallplans, der Konzeption von Notfallübungen und der Schnittstellenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren des Hafens. Im zweiten Teil des Workshops wird das zuvor Gelernte anhand eines Beispielszenarios geübt. 

https://www.akademie-oegw.de/fortbildung/details/h-42026