In Deutschland sind fünf Häfen (Bremen/Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock, Wilhelmshaven) zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) benannt und müssen über bestimmte Kernkapazitäten verfügen, um auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sofort reagieren zu können. In einem Tagesworkshop lernen Teilnehmende Möglichkeiten zum Notfallmanagement von übertragbaren Krankheiten in Häfen kennen, die auch von weiteren, nicht nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) benannten See- und Binnenhäfen angewandt werden können. Dabei liegen die Schwerpunkte auf der Vorstellung eines allgemeingültigen Notfallplans, der Konzeption von Notfallübungen und der Schnittstellenarbeit zwischen unterschiedlichen Akteuren des Hafens. Im zweiten Teil des Workshops wird das zuvor Gelernte anhand eines Beispielszenarios geübt.
Bibliogr. Info (RIS)
Offener Zugang
Notfallmanagement im Hafenärztlichen Dienst bei übertragbaren Krankheiten
Tags
Keine Zeit? Kein Problem mit dem ASU Newsletter!
Mit unserem Newsletter erhalten Sie regelmäßig von uns ausgewählte Informationen und Neuigkeiten, gebündelt und kostenlos direkt ins Postfach.
Bei Anmeldung zu diesem Newsletter bin ich damit einverstanden, über interessante Verlags- und Online-Angebote der Marken der Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG informiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen und eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.