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IM BRENNPUNKT

Mobile Arbeitsformen weiter auf dem Vormarsch

Dies ist das Resultat einer Umfrage zu den Erwartungen im Hinblick auf Arbeit 4.0, die das Marktforschungsinstitut YouGov im Auftrag von B·A·D, einem der europaweit größten Anbieter im Arbeits- und Gesundheitsschutz, durchgeführt hat. Für die Studie wurden 1.676 B·A·D-Kunden befragt; die Ergebnisse wurden auch nach Unternehmensgröße und Funktion der Befragten differenziert.

Insgesamt gaben 58 Prozent der Befragten an, mobile Arbeitsformen würden an Bedeutung zunehmen. Dies ist in 75 Prozent der Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern der Fall und in 53 Prozent derjenigen mit bis zu 100 Mitarbeitern. Betrachtet man die Antworten zugeordnet zu Funktionen im Unternehmen, so zeigt sich, dass Befragte aus dem oberen Management davon ausgehen, dass Aspekte wie "Wissensgesellschaft" (51 Prozent), "Mobiles Arbeiten" (50 Prozent) sowie "Familienarbeitszeit" (47 Prozent) immer stärker berücksichtigt werden. 65 Prozent der befragten Beschäftigten, die in großen Betrieben arbeiten, sehen in "Zeitsouveränität" ein Thema, das sie beschäftigen wird, in den kleinen (bis zu 100 Mitarbeitern) sind es 46 Prozent.

Arbeitsformen wie "Crowdworking" spielen jedoch für Unternehmen nur eine untergeordnete Rolle. 27 Prozent erwarten sogar einen Bedeutungsrückgang. Auch Aspekten wie "Demokratische Teilhabe" oder "Atypische Erwerbsverhältnisse" wird mit 31 bzw. 30 Prozent nur wenig Bedeutung beigemessen. "Digitale Arbeitsformen sind schon heute und in Zukunft gefragt", kommentiert Prof. Bernd Siegemund, Geschäftsführer der B·A·D, die Ergebnisse. "Doch die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten verlangen auch Modifikationen im Arbeitsschutz. B·A·D passt seine Beratungsleistungen permanent an die sich ändernden Bedingungen an." Mobiles Arbeiten beispielsweise stelle spezifische Anforderungen an die Beschäftigten. "Daher ist es wichtig, einen angemessenen Regelungsrahmen zu setzen, beispielsweise im Hinblick auf Geltungsbereiche oder Arbeitszeiten. Bei der Entwicklung eines solchen Rahmens kann sich die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen als hilfreich erweisen, da sie mögliche Belastungen erfasst und zudem aufzeigt, ob die bisherigen Regelungen für mobile Arbeit bereits ausreichen."

(Pressemitteilung der B·A·D vom 26.04.2017)