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Wenn jemand mit höchstem Sachverstand präzise Anwendungen des BK-Rechts mit konkreten Empfehlungen zu dermatologischen, pneumologischen und arbeitsmedizinischen Fragestellungen verknüpfen kann und Offenheit mit Einfühlungsvermögen sein menschliches Profil beschreiben, dann kann man zu Recht von einer prägenden Persönlichkeit sprechen.
Seine Ausbildung erhielt Otto Blome in der Verwaltung der Bau-Berufsgenossenschaft mit einem Schwerpunkt im Bereich Berufskrankheiten (BK). 1988 wechselte er zum seinerzeitigen Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (heute
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV). Als Leiter des Referats Berufskrankheiten umfassten seine Aufgaben das gesamte Spektrum der BK-Rechts. Wo und wenn sich problematische Konstellationen abzeichneten, war er derjenige, der aktiv auf die Beteiligten und betroffenen Fachdisziplinen zuging, die zur Lösung beitragen könnten. Als Referatsleiter brachte er sein umfangreiches Wissen auch in die Gremien der Unfallversicherung ein, wie zum Beispiel in den Ausschuss Berufskrankheiten der Geschäftsführerkonferenz und den Arbeitskreis Anwendung des BK-Rechts.
Im Folgenden seien beispielhaft einige Stichworte zu seinen Wegmarken und Arbeitsschwerpunkten genannt:
BK-Nr. 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs bei Nachweis der Einwirkung von mindestens 25 Faserjahren). Herauszuheben ist hier seine Mitwirkung bei der schwierigen praktischen Implementierung.
BK-Nr. 4114 (Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen).
Für die BK-Nr. 5101 (Haut) ist das Bamberger Merkblatt (heute Bamberger Empfehlung) die maßgebliche Begutachtungsempfehlung. Sie wurde von Otto Blome im Auftrag des seinerzeitigen HVGB in einer äußerst erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Berufsdermatologen (ABD) erarbeitet und 1993 in Bamberg der Fachöffentlichkeit vorgestellt.
Auch unterstützte er maßgeblich die Aufnahme der heutigen BK-Nr. 5103 (Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung) in die Liste der Berufskrankheiten. Dabei war es ihm ein Anliegen, in der Bamberger Empfehlung bereits die Voraussetzungen einer Anerkennung als Wie-BK nach § 9 Abs. 2 SGB VII zu schaffen.
Wesentlich mitgewirkt hat Otto Blome auch am Königsteiner Merkblatt (heute Königsteiner Empfehlung) für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK-Nr. 2301) und dem Reichenhaller Merkblatt (heute Reichenhaller Empfehlung) für die obstruktiven Atemwegserkrankungen (BK-Nrn. 4301 und 4302).
Seine letzten Arbeitsjahre widmete er unter anderem der BK-Nr. 1301 (Aromatische Amine,) wo er ein untrügliches Gespür für unübersichtliche und schwierige Fallkonstellationen bewies.
Sein vielfältiges Engagement war geprägt und gekennzeichnet durch seine Klarheit und Haltung zu Mindest-Qualitätsstandards in der Anwendung des BK-Rechts. Dies gelang ihm nicht nur durch präzise Formulierungen, sondern insbesondere mit Hilfe seines liebevoll-trockenen Humors. Bereits im Sinne moderner Kommunikationsmethoden mahnte er beispielsweise mit kurzen, prägnanten Hinweisen, dass die Faserjahre als Asbest-
Dosis nicht als Faseljahre missbraucht werden dürfen oder dass unzureichende Ermittlungsakten „Heimweh haben“. Er hatte zudem die Idee, Clearingstellen einzurichten, um damit die Ermittlungsqualität zu steigern und die Prävention durch Wissensmehrung zu stärken. Auch in der Prävention von Berufskrankheiten war Otto Blome aktiv, zum Beispielbei der Entwicklung und Implantierung von sekundären Präventionsmaßnahmen im Bereich der BK-Nr. 5101 (Haut).
Sein umfangreiches Wissen schlug sich auch in der Beteiligung an wissenschaftlichen Publikationen auch in diesem Verlag nieder. Er war gefragter Vortragender bei Fortbildungen in Ärztekammern, wo er durch praxisnahe Beispiele die Teilnehmenden einband.
Seine Fürsorge für und Wertschätzung von Menschen zeigte sich auch in der Betreuung von Selbsthilfegruppen Berufserkrankter.
Dankbar erinnern sich Weggefährten und Freunde an einen verehrten und hoch geschätzten Kollegen und seine Familie, die ihm immer eine Stütze war.
Prof. Dr. Helmut Blome
Prof. Dr. Wolfgang Römer