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Mehr Prävention im deutschen Gesundheitswesen

Quelle: VDBW

Der Verband der Deutschen Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) begrüßt den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegten Entwurf des Präventionsgesetzes – PrävG. Nach seiner Auffassung berücksich-tigt er einige der Forderungen des VDBW, der bereits seit langer Zeit die Stärkung und gesetzliche Verankerung der Prävention als Ziel des deutschen Gesundheitswesens definiert hat. Im Referentenentwurf „eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention“ vom 20. Oktober wird als Ziel formuliert, die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten der Bürgerin-nen und Bürger zu stärken. Die Wirksamkeit und Qualität von Präventionsmaßnahmen ist sicherzustellen, die Leistungen der Krankenkassen zur Früherkennung von Krankheiten weiter zu entwickeln und das Zusammenwirken von betrieblicher Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz zu verbessern. „Damit be-stätigt das Gesetz die Aktivitäten vieler Be-triebsärzte in der täglichen Praxis“, kommentiert Dr. W. Panter, Präsident des VDBW, den Entwurf. Bislang wird zugelassen, dass viele Menschen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, aufgrund von Erkrankungen, die durch Präventionsmaßnahmen vermeidbar wären. Das Gesetz zeigt auf, wie durch rechtzeitige und zielgerichtete Prävention die für Menschen wie Unternehmen notwendige Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu sichern ist. Betriebsärzte erreichen auch gerade die unteren sozialen Schichten, die dem Thema Prävention noch nicht so aufgeschlossen sind. Deshalb ist das Gesetz „genau der richtige Weg, denn die Betriebsärzte erreichen eine Zielgruppe von fast 43 Mio. Menschen im Be-rufsleben und damit auch Beschäftigte, die teilweise kaum Arztkontakt haben“, ergänzt Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Vizepräsidentin des Verbands.

Die Ziele der Regelung werden vom VDBW ausdrücklich unterstützt. Denn je früher im Lebensverlauf Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkohol-konsum und chronische Stressbelastungen beeinflusst werden können, desto eher können chronische Erkrankungen, wie etwa Dia-betes, vermieden werden. Vor allem die Aufnahme eines § 132f „Versorgung mit Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte“ in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGBV) ist von Bedeutung, wird dadurch unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von vorsorgenden Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebs- und Werksärzte ermöglicht. „Die Umsetzung in die Praxis wird eine spannende Aufgabe sein“, so Panter.

„Sicher ist noch nicht jeder einzelne Gesichtspunkt des Gesetzesentwurfs ausgereift, aber mit dem vorliegenden Entwurf stehen nun die Eckpunkte und es besteht erstmals eine Grundlage, auf der das zeitnahe Verabschieden eines vernünftigen Präventionsge-setzes wahrscheinlich ist“, formuliert Panter seine abschließende Einschätzung und sieht der weiteren Entwicklung gespannt entgegen.

 https://www.vdbw.de/

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