Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Meldungen

Karzinogene am Arbeitsplatz

Die Festlegung neuer Expositionsgrenzwerte auf EU-Ebene für acht weitere Karzinogene und Mutagene am Arbeitsplatz steht unmittelbar bevor.

Am 11. Oktober 2018 einigten sich Europäisches Parlament (EP) und EU-Rat in informellen Trilog-Verhandlungen auf einen Kompromiss zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG, der am 24. Oktober vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des EU-Rates gebilligt wurde. Die nächsten Schritte, die keine Änderungen mehr erwarten lassen, stehen in den nächsten Wochen bevor: formelle Annahme durch das EP und (voraussichtlich am 6. Dezember) den EU-Rat und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Die Umsetzungsfrist wird dann zwei Jahre betragen, so dass die neuen Grenzwerte voraussichtlich gegen Anfang 2021 gelten dürften.

Die folgenden Stoffe sind betroffen:

  • Abgasemissionen von Dieselmotoren: Es wird ein als elementarer Kohlenstoff gemessener Expositionsgrenzwert von 0,05 mg/m³ für alle Dieselabgase festgelegt. Dieser Grenzwert wird zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist bzw. – für die Wirtschaftszweige Untertagebau und Tunnelbau – fünf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft treten.
  • Mineralöle, die zuvor in Verbrennungsmotoren verwendet wurden: Die Richtlinie schreibt vor, dass für gebrauchte Motoröle der Hinweis „Haut“ aufgenommen wird, mit dem die Möglichkeit einer erheblichen Aufnahme des Stoffs über die Haut angezeigt wird. Die Exposition gegenüber gebrauchten Motorölen kann durch bewährte Verfahren, wie z. B. das Tragen von Handschuhen und sonstiger persönlicher Schutzausrüstung, verringert werden.
  • Trichlorethylen: Dieser Stoff wird gemeinhin als industrielles Lösungsmittel und bei der Herstellung von Fluor-Kohlenwasserstoff-Kältemitteln verwendet. Nach den neuen Vorschriften muss die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber diesem Stoff auf 54,7 mg/m³ für die Langzeitexposition und auf 164,1 mg/m³ für die Kurzzeitexposition begrenzt werden. Darüber hinaus wird die Aufnahme des Hinweises „Haut“ vorgeschrieben, mit dem die Möglichkeit einer erheblichen Aufnahme des Stoffs über die Haut angezeigt wird.
  • 4,4‘-Methylendianilin (MDA)
  • Epichlorhydrin: Die Exposition gegenüber diesem Stoff, der z. B. bei der Herstellung von Kunststoffen sowie von Epoxidklebstoffen und Epoxidharzen verwendet wird, muss auf 1,9 mg/m³ begrenzt werden. Die Richtlinie schreibt zudem die Aufnahme des Hinweises „Haut“ vor, mit dem die Möglichkeit einer erheblichen Aufnahme des Stoffs über die Haut angezeigt wird.
  • Ethylendibromid
  • Ethylendichlorid: Mit der Richtlinie wird ein Expositionsgrenzwert von 8,2 mg/m³ sowie die Aufnahme des Hinweises „Haut“ vorgeschrieben. Ethylendichlorid wird gemeinhin zur Herstellung von Vinylchlorid verwendet, das wiederum in Polyvinylchlorid (PVC) umgewandelt wird.
  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffgemische, insbesondere solche, die Benzo[a]pyren enthalten: Die Exposition gegenüber solchen Gemischen kann bei Tätigkeiten entstehen, die Verbrennungsprozesse beinhalten, z. B. durch die Abgase von Verbrennungsmotoren. Die Richtlinie schreibt die Aufnahme des Hinweises „Haut“ vor, mit dem die Möglichkeit einer erheblichen Aufnahme des Stoffs über die Haut angezeigt wird.

Bei der Einführung neuer Grenzwerte geht die Kommission schrittweise vor. Bereits mit der letztjährigen Überarbeitung der Richtlinie waren neue Grenzwerte für elf karzinogene Stoffe eingeführt worden.

Einen weiteren Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG hatte die Kommission am 5. April 2018 vorgestellt. Dieser sieht eine Einführung von Grenzwerten für die folgenden Stoffe vor:

  • Cadmium und seine anorganischen Verbindungen,
  • Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen,
  • Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen,
  • Formaldehyd und
  • 4,4‘-Methylenbis(2-chloranilin), auch MOCA.

Dieser Vorschlag wird derzeit im EP behandelt. Federführender Ausschuss ist der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL).

Links:

  Pressemitteilung EU-Rat, 24. Oktober 2018 (DE)https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/10/24/protecting-workers-council-sets-new-exposure-limits-for-8-additional-carcinogens-and-mutagens/?utm_source=dsms-auto&utm_medium=email&utm_campaign=Protecting+workers:+Council+sets+new+exposure+limits+for+8+additional+carcinogens+and+mutagens

  Richtlinienvorschlag COM(2018)171 vom 5. April 2018 (DE)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52018PC0171

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ ASU E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Exklusive Webinare zum Vorzugspreis

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen