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DFG-Senatskommission positioniert sich

Relevanz von Humanstudien für die Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten

Die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) weist in einem jetzt vorliegenden Positionspapier auf die besondere Bedeutung von Probandenstudien für die Sicherstellung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz hin. Das Risikopotenzial eines Stoffes wird auf der Grundlage aller verfügbaren Erkenntnisse zu einem Stoff systematisch und wiederkehrend zusammengetragen und durch die Kommission in Form von Empfehlungen für mögliche Grenzwertableitungen veröffentlicht. Die Kommission greift hierbei auf veröffentlichte und unveröffentlichte, dann aber vollständig dokumentierte und zugängliche Daten aus In-vitro-Modellen, Zell- und Gewebekulturen, Tiermodellen oder In-silico-Ansätzen zurück. Jeder dieser Ansätze trägt wesentlich zum Gesamtbild bei, ist aber jeweils nur mit Einschränkungen auf die komplexe Situation am Arbeitsplatz übertragbar. Um das von arbeitsstoffrelevanten Chemikalien ausgehende Risiko für die arbeitende Bevölkerung und auch darüber hinaus umfassend beurteilen zu können, sind Studien an gesunden Probandinnen und Probanden häufig die einzige Möglichkeit, um das Risikopotenzial eines Stoffes vollumfänglich beurteilen zu können.

Im vorliegenden Positionspapier erläutert die Senatskommission die erforderlichen Schritte zur Risikobewertung von Arbeitsstoffen und in diesem Zusammenhang die besondere Relevanz von Probandenstudien. Als Voraussetzung für die Durchführung dieser Studien gelten besonders hohe ethische Anforderungen. Um die Ergebnisse später möglichst umfassend für die Ableitung von Grenzwerten nutzen zu können, müssen Planung und Dokumentation der Studien darüber hinaus besonderen qualitativen Anforderungen genügen. Mit der Positionierung verdeutlicht die Kommission, auf welche Weise die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Toxikologie und Arbeitsmedizin sicherstellen, dass eine Risikoabschätzung des gesundheitsgefährdenden Potenzials von Substanzen auch weiterhin auf einer Daten- und Faktenlage erfolgt, die einen verlässlichen Schutz am Arbeitsplatz gewährleistet.

Auszug aus dem Positionspapier:

Hintergrund der Entstehung von Arbeitsplatzgrenzwerten

Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz sollen Arbeitnehmer vor gesundheitsschädlichen Effekten während ihres gesamten Arbeitslebens schützen. Daher haben Erkenntnisse, die aus wissenschaftlichen Forschungsergebnissen beim Menschen abgeleitet werden, die höchste Aussagekraft.

Aufgrund fehlender zuverlässiger Informationen zur gesundheitlichen Wirkung von Gefahrstoffen beim Menschen werden für die Festlegung von Grenzwerten überwiegend tierexperimentelle Daten herangezogen. Bei der Übertragung von Ergebnissen aus Tierexperimenten benutzt man Allometrie- (d.h. Skalierungsfaktoren für Unterschiede zwischen Spezies) und – je nach Datenlage – Extrapolationsfaktoren, um so der Situation des arbeitenden Menschen gerecht zu werden und die ­Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Mehr Sicherheit bei der Ableitung von Grenzwerten gewinnt man durch wissenschaftliche Erkenntnisse beim Menschen, seien es einerseits epidemiologische Studien oder andererseits experimentelle Studien mit Probanden im Expositionslabor. Im Grundprinzip geht es darum, die grenzwertrelevanten Konzentrationen zu identifizieren, bei denen nachteilige Wirkungen auf den Menschen vermieden werden.

Solche Probandenstudien zur toxikologischen Bewertung von Arbeitsstoffen sind insbesondere im Kontext kontroverser öffentlicher Diskussionen um Grenzwerte von Luftschadstoffen in der Außenluft in die Kritik geraten. Derartige Studien sind allerdings von herausragender Bedeutung für die Ableitung von wissenschaftlich basierten Arbeitsplatzgrenzwerten für Gefahrstoffe mit akuten Effekten.

Probandenstudien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten unterscheiden sich deutlich von Probandenstudien zur Untersuchung von Medikamentenwirkungen: Während Letztere in einem wirksamen Dosisbereich agieren müssen, um gewünschte Wirkungen sowie Nebenwirkungen zu ­erfassen, untersuchen Beobachtungsstudien am Arbeitsplatz und Expositionsstudien mit Probanden mögliche gesundheitliche Effekte nach definierten Gefahrstoff-Expositionen beim Menschen mit sehr empfindlichen, frühen und reversiblen Indikatoren. So kann eine Gefahrstoffkonzentration bestimmt werden, bei der keiner dieser so genannten adversen Effekte bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erwarten ist.

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Das vollständige Positionspapier finden Sie unter:
www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoffe/stellungnahmen

Weitere Informationen über die Ständige Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG:
www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/arbeitsstoff