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Alle Artikel zum Thema Arbeitsstoff


Beschäftigten muss vor der Behandlung eines infizierten oder krankheitsverdächtigen Patienten eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 5 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung von Dekontamination, Desinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten, die bei infizierten und krankheitsverdächtigen Patienten zum Einsatz gekommen sind, müssen erfüllt sein
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 4 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Stellen sich infizierte oder krankheitsverdächtige Patienten unangemeldet im Krankenhaus vor, sind Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und die umgehende Verlegung in eine Sonderisolierstation muss umgehend eingeleitet werden
TR BA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 3 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller





Basishygienische Maßnahmen umfassen insbesondere die Händehygiene, Schutzkleidung und Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmaßnahmen
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 1 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller





Die persönliche Schutzausrüstung muss bestimmungsgemäß verwendet werden
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und SozialesBiologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Folge 8)

TRBA 250

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe  Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.





Im Rahmen eines Hygieneplans sind Regelungen zur Desinfektion und Reinigung einzuhalten
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und SozialesBiologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Folge 3)

TRBA 250

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe  Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.





Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind bestimmten Schutzstufen zuzuordnen
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) beim Bundesministerium für Arbeit und SozialesBiologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (Folge 2)

TRBA 250

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Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe  Das Gesundheitswesen ist eine große und boomende Branche mit über 5,5 Millionen Beschäftigten. Jeder 8. Erwerbstätige ist in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in der Wohlfahrtspflege, wie in Krankenhäusern, Praxen und Heimen tätig. Die TRBA 250 soll ein sicheres Arbeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ermöglichen.

Gefahrstoffempfindlichkeit älterer Menschen
Reagieren ältere Beschäftige anders auf chemische Arbeitsstoffe?

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Aufgrund des demografischen Wandels wird
der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung
Deutschlands wie auch in betrieblichen
Belegschaften weiter steigen. Diese Entwicklung
rückt zunehmend Ältere als Zielgruppe
des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in das
Zentrum der Aufmerksamkeit. Die vorliegende
Literaturauswertung gibt eine breite
Übersicht über die Erkenntnisse zu den möglichen
Einflüssen altersphysiologischer Veränderungen
auf die Gefahrstoffsuszeptibilität,
wobei diese anschließend im Hinblick
auf ihre Bedeutung für die Situation älterer
Beschäftigter an Arbeitsplätzen mit potenzieller
Gefahrstoffexposition bewertet werden.

Praxis

Änderung der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) — verletzungssichere Instrumente werden zur Regel ohne Ausnahme

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Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurden erneut geändert (GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 83).

Benchmark-Dosis bezogene Grenzwerte für krebserzeugende Arbeitsstoffe. Wissenschaftliche Grundlagen und sozio-ökonomische Akzeptanz

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Das Verständnis der Mechanismen der Tumorentstehung hat in den vergangenen Jahren erstaunlich zugenommen. Die unter regulatorischen Gesichtspunkten stringente Unterscheidung zwischen genotoxischen und nicht-genotoxischen krebserzeugenden Stoffen ist nicht mehr begründet. Die Arbeitsstoffkommission der DFG (“MAK“-Kommission) hat dieser Entwicklung bereits 1998 mit der Einführung eines erweiterten Einstufungsschemas Rechnung getragen. Insbesondere die einfache lineare Extrapolation tierexperimenteller Hochdosis-Daten in den für Menschen eher relevanten Niedrigdosis-Bereich entspricht nicht mehr dem Stand toxikologischer Kenntnis, so dass Vorschläge wie die Berechnung eines Lebenszeitrisikos auf Basis einer durch Dreisatzrechnung ermittelten T25 nicht akzeptabel sind. Wir schlagen vor, für real bekannte Situationen (Arbeitsplatz) kein scheingenaues Risiko, sondern einen Abstand zur Konzentration mit einer 5%igen Tumorinzidenz, ausgedrückt als “Margin of Exposure“ (MoE), auf Basis der “Benchmark Dosis 5 % für den Menschen“ (HBMD05 — Human, Mensch) zu berechnen. Die Entscheidung, welcher Abstand akzeptabel ist, sollte sowohl von stoffspezifischen wie auch von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig sein. Der Vorschlag wird am Beispiel unterschiedlich bedeutsamer krebserzeugender Arbeitsstoffe und ihrer aktuellen TRK-Werte transparent dargestellt. Die bisher berechneten MoE’s reichen von 1,4 bis 265 und stellen damit eine toxikologisch begründete Grundlage zur Priorisierung von Management-Maßnahmen dar.