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Alle Artikel zum Thema Arbeitsmedizinische Empfehlung

Aktueller Buch Tipp

Alles Wissenswerte für Ärzte, Tauchlehrer und Taucher auf 928 Seiten !

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Ch. Klingmann, K. Tetzlaff, C.-M. Muth (Hrsg.)

Moderne Tauchmedizin - Handbuch für Tauchlehrer, Taucher und Ärzte

3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2019,

Gentner Verlag Stuttgart gebunden, 5-farbig, 928 Seiten, 242 Abb., 63 Tab.

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Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 3 –

Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) “Wunschvorsorge“

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Vor 20 Jahren wurde durch § 11 Arbeitsschutzgesetz unter der Überschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ der neue Begriff „Wunschvorsorge“ aufgenommen. Danach hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf seinen Wunsch hin zu ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Durch die Änderungsverordnung der ArbMedVV im Jahr 2013 wurde die Wunschvorsorge in die ArbMedVV aufgenommen. Die ausdrückliche Nennung der Wunschvorsorge macht deutlich, dass die dort geregelten Pflichten und Rechte auch für diese Vorsorgeart gelten. Auch ist damit klargestellt, dass AME und Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) auf die Wunschvorsorge entsprechend anzuwenden sind. Die AME „Wunschvorsorge“ bietet mit zwölf Praxisbeispielen auf anschauliche Art und Weise eine Hilfestellung für die fachgerechte Anwendung. Annegret Schoeller





Im Rahmen einer Wunschvorsorge kann ein Beschäftigter sich dazu beraten lassen, ob der Einsatz auf seinem aktuellen Arbeitsplatz mit seiner Gesundheit vereinbar ist
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 2 –

Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) “Wunschvorsorge“

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Vor 20 Jahren wurde durch §11 Arbeitsschutzgesetz unter der Überschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ der neue Begriff „Wunschvorsorge“ aufgenommen. Danach hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf seinen Wunsch hin zu ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Durch die Änderungsverordnung der ArbMedVV im Jahr 2013 wurde die Wunschvorsorge in die ArbMedVV aufgenommen. Die ausdrückliche Nennung der Wunschvorsorge macht deutlich, dass die dort geregelten Pflichten und Rechte auch für diese Vorsorgeart gelten. Auch ist damit klargestellt, dass Arbeitsmedizinische Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) auf die Wunschvorsorge entsprechend anzuwenden sind. Die AME „Wunschvorsorge“ bietet mit zwölf Praxisbeispielen auf anschauliche Art und Weise eine Möglichkeit, Wunschvorsorge fachgerecht anzuwenden. Annegret Schoeller

Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 1 –

Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) “Wunschvorsorge“

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Vor 20 Jahren wurde durch § 11 Arbeitsschutzgesetz unter der Überschrift „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ der neue Begriff „Wunschvorsorge“ aufgenommen. Danach hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten auf seinen Wunsch hin zu ermöglichen, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Der Anspruch besteht nur dann nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist. Durch die Änderungsverordnung der ArbMedVV im Jahr 2013 wurde die Wunschvorsorge in die ArbMedVV aufgenommen. Die ausdrückliche Nennung der Wunschvorsorge macht deutlich, dass die dort geregelten Pflichten und Rechte auch für diese Vorsorgeart gelten. Auch ist damit klargestellt, dass AME und Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) auf die Wunschvorsorge entsprechend anzuwenden sind. Die AME „Wunschvorsorge“ bietet mit zwölf Praxisbeispielen auf anschauliche Art und Weise eine Hilfestellung für die fachgerechte Anwendung. Annegret Schoeller





Betriebsärzte nehmen in einem erfolgreichen BGM fachliche und koordinierende Aufgaben wahr
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 8 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 8

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.

Aufbereitet von
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 7 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 7

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.





Die Wiedereingliede-rung von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen ge-hört zu den Aufgaben des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 6 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 6

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.





Viele Betriebe bieten bereits verschiedene Gesundheitsprogramme an
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 5 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 5

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.





Monotone oder auch repetitive Arbeit wird mit zuneh-mendem Lebensalter schlechter toleriert
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 4 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 4

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.





Gemeinsame Betriebsbegehungen von Arbeitsmedizinern und Sicherheitsfachkräften gehören zur Routine einer Betreuung nach dem ASiG
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 3 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 3

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.


Mit zunehmendem Lebensalter ist ein Rückgang von grober Kraft, Feinmotorik und Ausdauerleistung zu verzeichnen
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 2 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 2

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.


Angesichts des demografischen Wandels ist der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Belegschaft vorrangiges Ziel betrieblicher Prävention
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 1 –

AME: Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit - Folge 1

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Im Rahmen der Empfehlungen werden Herausforderungen der betriebsärztlichen Praxis angesprochen. Es wird aufgezeigt, welche Chancen in der betriebsärztlichen Betreuung der Beschäftigten – angesichts des demografischen Wandels der Bevölkerung sowie bei der Bewältigung der Herausforderung in der sich rasant verändernden Arbeitswelt – stecken.


Bei Zeitarbeit besteht häufig ein hoher Zeitdruck für die arbeitsmedizinische Beurteilung
– Folge 3 –

Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2013 eine neue arbeitsmedizinische Emp-fehlung „Arbeitsmedizin“ Zeitarbeit herausgebracht. Die Empfehlung „Zeitarbeit“ stellt eine Handlungs-hilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar, insbesondere im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Prävention. Diese Empfehlung wird Ihnen in ASU in drei Folgen vorgestellt.


Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit – eine Herausforderung für Entleih- und Verleihunternehmen
– Folge 2 –

Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten

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Arbeitsmedizinische Empfehlung  Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2013 eine neue arbeitsmedizinische Emp-fehlung „Arbeitsmedizin“ Zeitarbeit herausgebracht. Die Empfehlung „Zeitarbeit“ stellt eine Handlungs-hilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar, insbesondere im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Prävention. Diese Empfehlung wird Ihnen in ASU in drei Folgen vorgestellt.

– Folge 1 –

Arbeits- und Gesundheitsschutz von Zeitarbeitsbeschäftigten

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Arbeitsmedizinische Empfehlung
 Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Februar 2013 eine neue arbeitsmedizinische Emp-fehlung „Arbeitsmedizin“ Zeitarbeit herausgebracht. Die Empfehlung „Zeitarbeit“ stellt eine Handlungs-hilfe sowohl für das Entleih- als auch für das Verleihunternehmen dar, insbesondere im Hinblick auf die arbeitsmedizinische Prävention. Diese Empfehlung wird Ihnen in ASU in drei Folgen vorgestellt.