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Krankheitstage während „Kurzarbeit null“ zählen nicht als Arbeitstage

Die ma­ß­geb­li­che ar­beits­ver­trag­li­che Grund­la­ge sei auch in die­sem Fall die Kurz­ar­beits­ver­ein­ba­rung, so die Rich­ter.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bag-krankheit-kurzarbeit--null-keine-zusaetzlichen-urlaubstage