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Arbeitsrecht

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Klage gegen Land NRW: Corona-Erkrankung laut Gericht kein Dienstunfall

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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Corona-Infektion von drei Klägerinnen aus NRW wird nicht als Dienstunfall anerkannt.

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Urteil des Bundessozialgerichts vom 16.03.2021 – B 2 U 7/19 R –

Extreme Einwirkung durch Schweißrauche und -gase

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Recht  Bisher war umstritten, inwieweit es für das Merkmal der „extremen Einwirkung”
i. S. d. Berufskrankheit Nr. 4115 entscheidend auf das Vorliegen eingeschränkter Belüftungs-
verhältnisse ankomme, wie sie beispielsweise in Kellern, Tunneln, Behältern, Tanks, Containern, engen Schiffsräumen oder vergleichbaren räumlichen Verhältnissen mit arbeitshygienisch unzu-
reichenden Vorkehrungen bestehen. Mit der jetzigen Entscheidung klärt das Bundessozialgericht wesentliche Rahmenbedingen für die Begutachtung der BK 4115. Reinhard Holtstraeter

Urteil des Bundessozialgerichts vom 06.05.2021 – B 2 U 15/19 R

Arbeitsunfall ohne körperliche Einwirkung

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Recht  Vorschnell wird oft das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ohne nähere Prüfung verneint, sofern der Gesundheitsschaden bei alltäglichen Routinetätigkeiten und/oder ohne körperliche Berührung eintritt. Mit der vorliegenden Entscheidung tritt das Bundesozialgericht dieser Handhabung deutlich entgegen. Es zeigt auf, welche Mindestfeststellungen zu treffen sind und betont die versicherungsrechtliche Gleichwertigkeit von unfallbedingter Einwirkung auf Körper oder Psyche versicherter Personen. Reinhard Holtstraeter

Beschluss des Bundesverfassungsrechts vom 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung in der Triage

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Recht  Im Rahmen der Coronavirus-Pandemie hat das Thema der begrenzten intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern besondere Aufmerksamkeit erlangt. Das Risiko einer Triage in der Intensivmedizin war mehrfach Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Mit der Verfassungsbeschwerde rügen Menschen mit Behinderungen, der Gesetzgeber schütze sie nicht wirksam vor Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung, sofern es im Verlauf der Coronavirus-Pandemie zu einer Triage kommen sollte. Die Beschwerde war mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden. Der Eilantrag wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2020 zurückgewiesen. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht konkret absehbar, dass die Plätze für eine intensivmedizinische Behandlung in den Krankenhäusern nicht ausreichen würden, um notwendige Maßnahmen für alle Behandlungsbedürftigen zu ergreifen. Reinhard Holtstraeter

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Info-Portale zum Thema Flüchtende

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In Kommunen, in Ehrenämtern, in Schulen und Unternehmen stehen viele Menschen Geflüchteten zur Seite und helfen überaus engagiert bei der Integration. 

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Urteil des Landesozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 06.09.2021 – L 2 U 159/20

Schutzimpfung auf Veranlassung des Arbeitgebers1

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Schutzimpfungen  Gesundheitsschutz ist Privatsache. Für etwaige Impfschäden bestehen Entschädigungsansprüche gemäß § 60 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions­krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, IfSG). Ist die Impfmaßnahme der betrieblichen Haftungssphäre zuzuordnen, können Versicherte gemäß § 63 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch, Siebtes Buch (SGB VII) weitergehende beziehungsweise höhere Leistungen aus dem SGB VII beanspruchen. Das Urteil zeigt auf, unter welchen haftungsbegründen Bedingungen durch freiwillige Schutzimpfung verursachte Gesundheitsschäden als Arbeitsunfall entschädigt werden können. Diese Abgrenzungskriterien gelten gleichermaßen bei Corona-Schutzimpfungen.

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Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf SARS-CoV-2

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Infektionsschutz  Im Rahmen der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes wurde immer wieder diskutiert, in welchem Umfang der Arbeitgeber auch entsprechende personen­bezogene Daten in Bezug auf den Impf-, Sero- und Teststatus der betroffenen Personen erheben darf. Nachfolgender Beitrag geht dieser Fragestellung auf den Grund und legt dar, welche Daten der Arbeitgeber für welche Zwecke auch verarbeiten darf. Patrick Aligbe

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„Wir brauchen beim Mutterschutz für Ärztinnen zeitnahe Entscheidungen“

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Seit 2018 gilt in Deutschland ein novelliertes Mutterschutzgesetz. Allerdings wird es gerade bei schwan­geren Ärztinnen, die in Kliniken angestellt sind, oft nicht angewendet, informiert das Deutsche Ärzteblatt. Gegen die pauschalen Ar­beits­verbote in der Schwangerschaft, die von Landesbehörden oder Gesundheitsämtern ausgesprochen werden, wehren sich immer mehr Ärzteverbände, darunter neben dem Deutschen Ärztinnenbund auch der Marburger Bund, der Hartmannbund sowie die Initiative OPidS und der neu-gegründete Verband Chirurginnen, wie es weiter hieß.

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Unfallschutz auch auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice

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Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett in sein Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des BSG vom 08.12.2021 (Az. B 2 U 4/21 R) durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

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Sexualisierte Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz

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Studien zeigen immer wieder sehr deutlich, wie weit verbreitet sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt im Arbeitsumfeld sind und welche massiven gesundheitlichen Folgen dabei für betroffene Beschäftigte entstehen können.

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2,1 Millionen Erwerbstätige wollen gerne mehr arbeiten, nur 1,5 Millionen weniger

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Fast 2,1 Millionen Erwerbstätige wünschen sich längere Arbeitszeiten. Dagegen möchten knapp 1,5 Millionen Beschäftigte lieber weniger arbeiten.

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Urteil: Arbeitnehmer müssen Krankheit im Zweifel nachweisen

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Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine Arbeitsunfähigkeitsbe­scheinigung (AU) ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Der

Zwanzig Jahre Mutterschutz in der Schweiz: Quid?

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B. Danuser2

A. Abderhalden-Zellweger1,2

I. Probst1

M.-P. Politis Mercier1

P. Wild2,3

P. Krief2

1HESAV School of Health Sciences, HES-SO University of Applied Sciences and Arts Western Switzerland, Lausanne, Switzerland

2Center for Primary Care and Public Health (Unisanté) Occupational Health and...

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Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.06.2020 – B 2 U 5/19 R –

Unterlassen der ärztlichen Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit

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Recht  Jede Ärztin bzw. jeder Arzt (Zahnärztin/Zahnarzt, Hausärztin/Hausarzt etc.) ist nach § 202 SGB VII gesetzlich verpflichtet, bei begründetem Verdacht auf eine Berufserkrankung die ­ BK-Anzeige zu erstatten. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Versicherte ausdrücklich widersprechen. Unterbleibt diese Meldung, können erhebliche Leistungsansprüche der Erkrankten erlöschen. Obgleich nicht Gegenstand dieser Entscheidung, scheint solches Fehlverhalten grundsätzlich geeignet, (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche auszulösen. Reinhard Holtstraeter

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Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch und ganzheitlich ermitteln

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Vor 25 Jahren trat das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Zu seinen wesentlichen Neuerungen gehört die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung. Sie ist das zentrale Instrument, um auf Grundlage einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen wirksame und präventive Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten abzuleiten. Doch knapp die Hälfte der Betriebe in Deutschland, darunter viele Klein- und Kleinstbetriebe, führen keine Gefährdungsbeurteilung durch.

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Liste der Berufskrankheiten um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt

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Der Bundesrat hat kürzlich einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Damit werden zwei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste der Anlage 1 zur BKV aufgenommen.

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Versicherungsschutz im Homeoffice

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Mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes gilt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, die mobil arbeiten.

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COVID-19 kann als Berufskrankheit und Arbeitsunfall anerkannt werden

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Sind symptomlose Coronainfektionen ein meldepflichtiger Versicherungsfall? Und wann gilt COVID-19 als Arbeitsunfall?

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Streitgespräch mit dem Chef kann Arbeitsunfall sein

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Bricht ein Arbeitnehmer nach einem Gespräch mit dem Chef zusammen, kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln, den die zuständige Berufsgenossenschaft entschädigen muss. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 2 U15/19 R), wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet.