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Alle Artikel zum Thema Regel

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­regeln erschienen

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine neue Arbeits­schutzrichtlinie gegen Infektionen mit SARS-CoV-2 zur Veröffentlichung freigegeben. Sie konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Darauf weist die Bun­desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hin. Sie hat die Arbeit an der Richtlinie koordiniert.


Beschäftigten muss vor der Behandlung eines infizierten oder krankheitsverdächtigen Patienten eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 5 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung von Dekontamination, Desinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten, die bei infizierten und krankheitsverdächtigen Patienten zum Einsatz gekommen sind, müssen erfüllt sein
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 4 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller


Stellen sich infizierte oder krankheitsverdächtige Patienten unangemeldet im Krankenhaus vor, sind Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und die umgehende Verlegung in eine Sonderisolierstation muss umgehend eingeleitet werden
TR BA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 3 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller





Basishygienische Maßnahmen umfassen insbesondere die Händehygiene, Schutzkleidung und Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmaßnahmen
TRBA 610: Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten außerhalb von Sonderisolierstationen bei der Versorgung von Patienten, die mit hochpathogenen Krankheitserregern infiziert oder krankheitsverdächtig sind – Folge 1 –

Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)

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TRBA  Die Bekämpfung der Ebolafieber-Epidemie in Westafrika im Jahr 2014/2015 war eine internationale Herausforderung. Wie können die Erkrankten behandelt werden? Wie werden die Helfer vor Ansteckung geschützt? Für diese bundesweit entstandenen Fragestellungen, hat das Robert Koch-Institut das „Rahmenkonzept Ebolafieber“ entwickelt. Die im Konzept aufgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen waren unter Mitwirkung des ABAS (Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe) und in Abstimmung mit diesem festgelegt worden. Hierzu wurde im Nachgang eine neue TRBA 610 des ABAS erarbeitet. ASU stellt die TRBA 610 in 5 Folgen vor. Annegret E. Schoeller

IM BRENNPUNKT

Update: Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 2.1

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Im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl Nr. 28 vom 20. Juli 2016 (S. 558) wurde die geänderte Arbeitsmedizinische Regel Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" bekanntgemacht.

Aufbereitet von
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 13 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...





Impfungen sind Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 12 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...





Hohe körperliche Belastungen im Beruf können zu Beschwerden am Muskel-Skelett-System führen
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 11 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...

“Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“

Kommentar zur Arbeitsmedizinischen Regel 13.2

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AMR  Am 17.11.2014 ist die neue Arbeitsmedizinische Regel 13.2 verabschiedet worden. Mit dieser Regel wird die im Anhang Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 der Neufassung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-verordnung (ArbMedVV) vom 30. Oktober aufgenommene Vorsorge bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen konkretisiert. Bernd Hartmann1





Atemschutzgeräte schützen den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen oder vor Sauerstoffmangel
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 10 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...





Arbeitsschutzmaßnahmen sind vom Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 9 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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AMR  Diese kürzlich in Kraft getretene Arbeitsmedizinische Regel 6.4 „Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV“ gibt Antwort auf die drängende Frage von Betriebsärzten, welche Daten von Arbeitnehmern der Betriebsarzt an dem Arbeitgeber weitergeben kann.





Sehtests sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 8 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...





Hitzebelastung kann zum Nachlassen der Aufmerksamkeit führen und so das Unfallrisiko erhöhen
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 6 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...





Die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring können eine wichtige Informationsquelle zur Beurteilung der Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen sein
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 5 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...





Die Kenntnis der gesamten Gefährdungsbeurteilung ist wichtig, da arbeitsmedizinische Vorsorge auch dem Gesundheitsschutz im Sinne einer Primärprävention dient
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 4 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...


Die Nachuntersuchungs-frist ist Bestandteil des Untersuchungsergebnis-ses und wird auf der ärztlichen Bescheinigung festgehalten
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 3 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Hinweis  Aus Aktualitätsgründen wurde Folge 7 in der letzten Ausgabe der ASU vorgezogen und somit außerhalb der Chronologie veröffentlicht. In diesem Heft wird die Reihe nun gemäß der unten stehenden Auflistung mit Folge 3 fortgesetzt.


Muster für Vorsorgebescheinigung gemäß der neuen AMR 6.3
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 7 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Hinweis  Aus Aktualitätsgründen wird Folge 7 schon in diesem Heft abgedruckt. Diese kürzlich in Kraft getretene Regel gibt Antwort auf die drängende Frage von Betriebsärzten, wie die Vorsorgebescheinigungen nach den neuen Vorgaben der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung auszusehen hat.

Weitere Infos
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 2 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...

Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales– Folge 1 –

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

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Einleitung




Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen...

Regeln braucht der Arzt

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Glosse  Sehr hilflos fühle ich mich als Betriebsarzt manchmal, wenn ich mit Fragen konfrontiert werde, auf die mir Gesetze, Verordnungen und andere Regeln keine Antworten geben. Niemand wird ja ernsthaft von mir erwarten wollen, dass ich meine Firmen stattdessen mit Sachargumenten überzeuge. In meiner Einsatzzeit und dem schmalen Honorar sind eigenständige Denkvorgänge gar nicht inbegriffen. Letztlich soll er ja auch nur untersuchen, der anständige Betriebsarzt. Dr. Ironymus

Praxis

Änderung der Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) — verletzungssichere Instrumente werden zur Regel ohne Ausnahme

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Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) wurden erneut geändert (GMBl. Nr. 4 vom 14. Februar 2008, S. 83).