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IFA hilft beim Check geeigneter Atemschutzmasken

Maske ohne Makel?

In der Corona-Pandemie wollen sich immer mehr Menschen mit geprüften und zertifizierten Atemschutzmasken, so genannte FFP2-Masken, schützen. Gleichzeitig berichten die Medien regelmäßig über gefälschte und mangelhafte Exemplare solcher Masken. Woran sich zertifizierter und damit sicherer Atemschutz grundsätzlich erkennen lässt, veranschaulicht das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in einem Übersichtsplakat. Details ergänzt eine FAQ-Liste (s. Links am Ende).

Anders als Mund-Nasen-Bedeckungen oder chirurgische Masken, die in erster Linie die Mitmenschen schützen, bieten geprüfte Atemschutzmasken der Klasse FFP2 oder FFP3 der nutzenden Person selbst Schutz vor dem Einatmen von Krankheitserregern. Deshalb greifen auch Privatpersonen immer häufiger zu diesen Masken. Berichte über ungeprüfte, mangelhafte oder gefälschte FFP2-Masken im Handel verunsichern.

Die Wahrscheinlichkeit, ein gefälschtes oder mangelhaftes Produkt zu kaufen, lässt sich allerdings minimieren. Es gibt fünf wesentliche Merkmale, die auf eine zertifizierte Maske hinweisen. Besonders wichtig ist die CE-Kennzeichnung der Maske, der immer eine vierstellige Kennnummer folgen muss. Sie steht für die Stelle, die eine jährliche Überwachungsmaßnahme durchführt. Daneben braucht es zwingend einen Hinweis auf die Schutzklasse FFP2 oder FFP3. Die ergänzenden Buchstaben R bzw. NR sind für die Wiederverwendbarkeit am Arbeitsplatz relevant. Zudem sind Herstellername und Produktbezeichnung ein Muss. Und auch die Angabe der Europäischen Norm EN 149, nach der die Maske geprüft wurde, darf nicht fehlen. Dies sind verpflichtende Kennzeichnungen, die auf jeder zertifizierten Atemschutzmaske anzubringen sind.

Daneben sind auch produktbegleitende Dokumente gute Indizien für eine regulär zugelassene Maske, denn sie sind gesetzlich gefordert. Zu ihnen zählen das Zertifikat, die Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache und die so genannte Konformitätserklärung.

Quelle: DGUV

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