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Schutzkleidung

Schutzkleidung schützt den Träger vor mechanischen Gefahren, die Verletzungen bewirken können, vor biologischen Stoffen, vor Gefahrstoffen sowie klimatischen Bedingungen und eben auch Schmutz. Schutzkleidung ist somit eine persönliche Schutzausrüstung, die den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Die verschiedenen Ausführungen der Schutzkleidung können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen.

Schutzkleidung kann mehrfach getragen werden oder auch nur für den einmaligen Einsatz gefertigt werden (Einwegkleidung). Arbeitskleidung wird anstatt der Privatkleidung getragen und hat keine Schutzfunktion. Oft wird jedoch bei speziellen Tätigkeiten die Schutzkleidung zur Arbeitskleidung wie z.B. in Laboren oder auch beim Umgang mit Motorkettensägen. Mit dem Schutz der Arbeitsperson wird bei besonderen Bedingungen, insbesondere bei Logistiktätigkeiten, Arbeiten bei fließendem Verkehr oder im Schienenverkehr auch noch eine Warnfunktion gekoppelt. Warnkleidung soll den Träger bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen am Tage sowie beim Anstrahlen durch Scheinwerferlicht in der Dunkelheit auffällig machen.

Wenn nicht der Mensch vor Umgebungseinflüssen geschützt werden muss, sondern die herzustellenden Produkte, dann muss z.B. Reinraumkleidung verwendet werden die vermeidet, dass Partikel vom Menschen aus in die Arbeitsumgebung gelangen.

Historische Entwicklung

Die ersten Schutzkleidungen bestanden aus mehreren Lagen Leder. Ritterrüstungen bestanden aus Leder, die mit Metallplättchen verstärkt waren oder aus übereinander liegenden Metallplatten mit einem entsprechenden Gewicht. Mit dem Aufkommen der ersten Schusswaffen verloren diese Schutzpanzerungen ihre Bedeutung. Im ersten und zweiten Weltkrieg wurde der Schutz vor Splittern u.Ä. weiterentwickelt. Die hier neu eingesetzten Materialien wie z.B. Kevlar haben auch Eingang in die Schutzkleidung im zivilen Bereich gefunden.

Arten von Schutzkleidung

Neben den speziellen Schutzkleidungen wie z.B. für Motorradfahrer, bei Polizei oder beim Militär, wird bei Schutzkleidung in folgende sieben Schutzarten unterschieden:

  • Druckschutz (durch stark belastbare Materialien)
  • Hygieneschutz (Schutz der Produkte in Lebensmittelbetrieben)
  • Warnschutz (Sichtbarkeit durch Reflektoren und leuchtendes Gewebe)
  • Wetterschutz (Wind und Wasser abweisende Stoffe)
  • Hitze- und Flammschutz (schwer entflammbares Gewebe)
  • Chemikalienschutz (zertifizierte Schutzkleidung)
  • Elektrostatikschutz (antistatisch wirkende Kleidung)

Oft muss die Kleidung auch Produkte bzw. Prozesse schützen. Im Reinraum dürfen keine Partikel in die Atmosphäre gelangen und bei sensiblen Produkten darf die Kleidung keine Spuren wie z.B. Kratzer bei der PKW-Montage hinterlassen. Im medizinischen Bereich steht an der einen Stelle der Schutz des Patienten im Vordergrund und an anderer Stelle der Schutz des Personals. Der Schutz geht oft auch mit einer Behinderung der Beweglichkeit des Trägers durch Schutzkleidung einher.

Bei der Arbeit mit Motorkettensägen ist eine spezielle Schnittschutzkleidung obligatorisch, in deren Spezialgewebe sich die Sägekette verfängt und bis zum Stillstand abgebremst wird. In der Chemieindustrie schützt die Schutzkleidung vor flüssigen Chemikalien. Zusätzlich zur Chemikalienschutzkleidung existieren bei zahlreichen Katastrophenschutzeinheiten sowie in Betrieben mit atomaren Stoffen spezielle Schutzanzüge für Strahlenschutzeinsätze (Kontaminationsschutzkleidung).

Schutz vor Hitze und Kälte

Vor Hitze, Flammen oder Metallspritzern schützt Hitzeschutzkleidung. Hier gibt es durch die Arbeit an Hochöfen, Walzwerken und Gießereien eine lange Tradition. Durch den Wandel der Wirtschaft und die gesellschaftlichen Entwicklung hat heutzutage die Kälteschutzkleidung eine zunehmende Bedeutung. Tiefgekühlte Lebensmittelprodukte werden bei Minustemperaturen hergestellt, in Kühlhäusern gelagert und kommissioniert. Diese sogen. Convenience Produkte gewinnen in der modernen Lebens- und Arbeitswelt eine zunehmende Bedeutung, was mehr Beschäftigte in Kühlhäusern zur Folge hat.

Untersuchungen der Uni Siegen haben gezeigt, dass männliche Kommissionierer im sehr kalten Bereich mit höherem Alter eine stärkere Beanspruchung des Herz-Kreislaufsystems, eine empfindliche Abnahme der Körperkerntemperatur und ein erhebliches Absinken der Hautoberflächentemperaturen an den Extremitäten aufweisen. Bei den Frauen sind es die jüngeren Frauen, die am Kältearbeitsplatz stärker belastet sind als die älteren Arbeitnehmerinnen. Eventuell notwendige Aufwärmpausen sind nun nicht besonders wirtschaftlich, weswegen die Entwicklung von Schutzkleidung mit hoher Isolationswirkung bei gutem Tragekomfort notwendig ist. Der Kälteschutzanzug (Thermohose und Thermojacke) sowie die Arbeitshandschuhe mit Kälteschutz sind inzwischen hinsichtlich Kälteschutz und Komfort sehr gelungen. Regulation der Schweißabsonderung und Bewegungsmöglichkeiten sollten allerdings weiter optimiert werden. Problematisch ist eher die Fußbekleidung. Die Thermostiefel sind hinsichtlich Kälteschutz, Komfort, Regulation der Schweißabsonderung und der Bewegungsmöglichkeiten verbesserungsbedürftig. Das Gewicht der Stiefel ist noch deutlich zu hoch.

Kennzeichnung und Auswahl

Schutzkleidung muss nach der DGUV-Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“ mindestens mit folgenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:

  1. Name, Handelsname oder andere Formen zur Identifikation des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters im Land eines CEN-Mitglieds,
  2. Typbezeichnung, Handelsnamen oder Codes,
  3. Größenbezeichnung,
  4. Nummer der speziellen EN-Norm,
  5. Piktogramm und ggf.
  6. Angabe der Leistungsstufe entsprechend der jeweiligen Norm.

In der DGUV-Regel findet sich auch eine Checkliste für die Auswahl der geeigneten Schutzkleidung (s. „Weitere Infos“).

Schutzkleidung als PSA

Die Verwendung von Schutzkleidung als persönliche Schutzausrüstung steht zwar auf einer niedrigen Stufe der Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes, muss aber trotzdem wirkungsvoll sein. Das heißt, entsprechend den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes ist bei Verwendung von PSA die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahme zu überprüfen.

Damit Schutzkleidung eben zuverlässig schützt, darf sie nur bestimmungsgemäß verwendet werden und sie darf auch keinen Einflüssen ausgesetzt werden, die ihren Zustand so verändert, dass die Schutzfunktion beeinträchtigt wird. Pflege, Reinigung und Aufbewahrung muss also zur Art der Kleidung passen. Vor jeder Benutzung ist sie auf Beschädigungen zu prüfen.

Schutzkleidung als CPS – Cyber-Physisches System

Das Thema Industrie 4.0 beinhaltet auch die Vernetzung mittels in die Schutzkleidung integrierter Sensoren und Aktoren. Dadurch wird Kleidung zu einem Cyber-Physischen System und kann in sog. Industrie-4.0-Anwendungen integriert werden. Auch über industrielle Anwendungen hinaus ist ein großer Nutzen zu erwarten.

„Wearable Computing“ ist ein neuer Forschungszweig der zu sog. Smart Clothes führt. Miniaturisierte, in die Kleidung eingebettete Computer eröffnen neue Funktionalitäten. Mit Sensoren und Aktoren ausgestattet, wird die Schutzkleidung zukünftig intelligent. Die intelligente Schutzbekleidung erlangt ihre Schutzwirkung vorrangig nicht über die materielle Verstärkung oder die Ausweitung physisch ausgeprägter Schutzprinzipien wie z.B. höhere Resistenz oder Dichtigkeit. Es geht um die Erfassung, Verarbeitung und Bereitstellung von Informationen im Handlungsumfeld des Nutzenden. Durch die Bereitstellung von relevanter Information über Bedrohungen am richtigen Ort zur richtigen Zeit wird die neue Schutzwirkung erzielt. So können z.B. Feuerwehr-Schutzanzüge nach außen mit Temperatur- und Gas-Sensoren sowie mit GPS-Trackern ausgestattet werden und im Inneren kann die Körpertemperatur gemessen werden. Die Einsatzleitung bekommt somit ein Bild von der Lage und vom Zustand des jeweiligen Feuerwehrmannes. Weiterhin ist immer klar, wer sich an welcher Stelle befindet.

Weniger spektakulär kann die Anwendung im Büro sein. Über in die Kleidung eingewebte leitfähige Strukturen, die als Elektroden dienen, kann die Muskelaktivitäten gemessen werden. Wird z.B. eine lange Phase der Inaktivität durch statisches Sitzen festgestellt, kann der Benutzer mittels einer elektrischen Stimulation die Aufforderung zu einer Bewegungspause erhalten.

Ähnlich einem Fahrerassistenzsystem in einem Automobil übernimmt die Schutzkleidung die Beobachtung und Rückkopplung von Gefährdungen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen in einem Arbeitsumfeld. Eine sensorische Näherungsdetektion von gefährlichen Maschinen und Geräten ähnlich der Kollisionserkennung im Automobil ist schon Realität.

Fazit

Gute Schutzkleidung erfüllt zuverlässig die Schutzfunktion bei hohem Tragekomfort. Je weniger Belastung des Trägers durch die Schutzkleidung entsteht, umso höher ist die Akzeptanz. Wenn Schutzkleidung zusätzlich noch eine Warnfunktion hat, wird eine Doppelfunktion erreicht. Zukünftige Entwicklungen von sog. intelligenten Schutzkleidungen werden weitere kombinierte Funktionen ermöglichen, so dass die Schutzkleidung Teil eines integrativen Schutzsystems wird.

    Weitere Infos

    DGUV Regel 112-189 „Benutzung von Schutzkleidung“

    publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-189.pdf

    Autor

    Prof. Dr.-Ing. M. Schmauder

    Professur Arbeitswissenschaft

    Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme

    Technische Universität Dresden

    Dürerstraße 26 – 01062 Dresden

    martin.schmauder@tu-dresden.de

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