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Was kann, was soll, was muss ein Arbeitsmediziner?

Arbeitsmedizin im Wandel. Die Novellierung der ArbMedVV

Nach der sehr erfolgreichen Münchner Tagung Ende Oktober 2013 wird auf vielfachen Wunsch die DGAUM-Veranstaltung über die novellierte Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) am 29. Januar 2014 in Berlin wiederholt. In dieser Veranstaltung wird dann erstmals auch über die Frage der Vergütung arbeitsmedizinischer und betriebsärztlicher Leistungen im Rahmen der novellierten ArbMedVV diskutiert.

Die Bundesregierung hatte Ende April 2013 die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ verabschiedet. Im September hat der Bundesrat seine Zustimmung dazu geben, damit war das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und die Verordnung ist zum 31. 10. 2013 in Kraft getreten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch die Änderung der (ArbMedVV) weiter gestärkt. Wichtig ist dabei, dass Arbeitsmediziner und Betriebsärzte das Vertrauen der Beschäftigten genießen. Mit der Änderungsverordnung wird über eine neue Terminologie und durch Klarstellungen besser als bisher verdeutlicht, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der Eignung für berufliche Anforderungen geht und es keinen Untersuchungszwang gibt. Im Vordergrund stehen die individuelle Aufklärung und die Beratung, auch zu Fragen des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit. Das Recht der Beschäftigten auf informationelle Selbstbestimmung und der notwendige Datenschutz sind dabei unbedingt zu beachten. Vor diesem Hintergrund lädt die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) e.V. am Mittwoch, 29. 01. 2014, 14 bis 18 Uhr zum Fachgespräch über die Arbeitsmedizin im Wandel der novellierten ArbMedVV nach Berlin ein. In diesem Rahmen werden ebenfalls Fragen der Vergütung arbeitsmedizinischer und betriebsärztlicher Leistungen nach der neuen ArbMedVV erörtert. Eine Zertifizierung dieser Veranstaltung durch die Berliner Landesärztekammer ist beantragt.

Tagungszeit und -ort

Berlin, Mittwoch, 29. Januar 2014, 14 bis 18 Uhr

Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen

Kaiserin Friedrich-Haus

Robert-Koch-Platz 7

10115 Berlin

Kosten

Mitglieder der DGAUM (auch Neumitglieder): € 50,–

Sonstige: € 100,–

Bankverbindung

DGAUM e.V.

Commerzbank Frankfurt-Hoechst

Kto.-Nr.: 074606 0000

BLZ: 5008 0000

IBAN: DE 87500800000746060000

BIC: DRESDEFF

Verwendungszweck:

ArbMedVV2014/"Name des jeweiligen Teilnehmers"

Verbindliche Anmeldung

Sonja Hillebrand

Geschäftsstelle DGAUM

Schwanthaler Str. 73b – 80336 München

Tel.: +49 (89) 33 03 96-0

Fax: +49 (89) 33 03 96-13

gsdgaum@dgaum.de

Weitere Informationen

https://www.dgaum.de/

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