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Das Recht auf Homeoffice und der Arbeitsunfall 4.0

Mit einem „Recht auf Homeoffice“ will die SPD – in Ausfüllung der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag – mehr Spielraum für Familienzeit schaffen. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Anfang des Jahres an. Ein entsprechender Gesetzesentwurf werde derzeit im Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt.

Die damit bezweckte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben kann aber nur gelingen, wenn gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass Menschen, die derartige Rechte wahrnehmen, gegenüber anderen Arbeitenden nicht benachteiligt werden.

Nach der momentanen Rechtslage werden jedoch Personen, die im Homeoffice beschäftigt sind, sozialversicherungsrechtlich erheblich schlechter gestellt als an der Betriebsstätte arbeitende Personen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die im Januar im Nomos Verlag erschienen ist. In ihrem Buch „Arbeitsunfall 4.0 – Die Abgrenzung privater und beruflicher Risikosphären in der modernen Arbeitswelt“ zeigt die promovierte Juristin Aumann, dass der Unfallversicherungsschutz von im Homeoffice arbeitenden Personen weniger umfassend ist, obwohl dies dem Grundrecht auf Gleichbehandlung widerspricht, daher verfassungsrechtlich nicht haltbar ist und zudem nicht von den Zwecken des Unfallversicherungsrechts getragen wird.

So sind – um nur ein Beispiel zu nennen – Unfälle, die etwa ein Elternteil auf dem Weg zum Kindergarten und zurück erleidet, nur dann versichert, wenn das Elternteil zur Arbeit zum Betrieb fährt; arbeiten Mutter oder Vater dagegen im Homeoffice, fällt der gesamte Versicherungsschutz der Unfallversicherung auf diesen Wegen weg.

Aumann widmet sich neben dem Homeoffice auch anderen Gestaltungsformen der modernen Arbeitswelt und stellt dar, wie angesichts des Verschwimmens von Privat- und Berufsleben die Grenze zwischen Arbeits- und Privatsphäre neu gezogen werden muss.

Das „Recht auf Homeoffice“ arbeitsrechtlich zu verankern, reicht daher nicht. Vielmehr muss ein entsprechendes Gesetz unter anderem mit einer Änderung des Unfallversicherungsrechts flankiert werden, das eine faire Behandlung von im Homeoffice arbeitenden Personen sicherstellt. Andernfalls wäre vom Homeoffice aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht abzuraten.

Quelle: Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

  www.nomos.de

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