Als einziger Verband im Feld der Arbeitsmedizin verfügt die DGAUM nicht nur über die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, sondern auch über ein leistungsfähiges System zur datengestützten Abrechnung mit allen Krankenkassen. Damit legt sie einen bedeutenden Meilenstein für die betriebsärztliche Tätigkeit. Mitgliedern des VDBW, BsAfB und BVÖGD bietet sie außerdem dieselben günstigen Konditionen an wie DGAUM-Mitgliedern und stärkt damit den Berufsstand der Betriebsärzte. www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/