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Überarbeitete Gesundheitsuntersuchung seit April Kassenleistung

Die reformierte Gesundheitsuntersuchung ist seit Monatsanfang Kassenleistung und wird neu mit 320 Punkten bewertet (vorher 303 Punkte). Dadurch erhalten Vertragsärzte 34,63 Euro (vorher 32,79 Euro), wenn sie die Leistung abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.

Fokus verstärkt auf Beratung

Mit der Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene liegt ein Fokus auf der Beratung der Versicherten: Stärker als bisher werden gesundheitliche Risiken erfasst und bewertet, um Erkrankungen rechtzeitig vorbeugen zu können. Im Speziellen erfolgt eine stärkere Berücksichtigung von familiären Krebserkrankungen.

Ebenso werden mittels Risk-Charts unter Hinzunahme eines vollständigen Lipidprofils kardiovaskuläre Risiken systematisch erfasst, wenn dies aus ärztlicher Sicht angesagt ist. Je nach Ergebnis erfolgt im Anschluss eine Beratung, wie das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung verringert werden kann. Zudem gehört die Überprüfung des Impfstatus jetzt zum Beratungsumfang.

Untersuchung einmalig ab 18 Jahre, ab 35 alle drei Jahre

Neu ist darüber hinaus, dass Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können. Außerdem wurde mit der Neugestaltung des Check-ups auch das Untersuchungsintervall angepasst.

Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung (am 9. April haben sich KBV und Krankenkassen auf eine Übergangsfrist verständigt).

Wird 2019 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up dann wieder ab dem Jahr 2022 erfolgen. So sieht es die entsprechende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor.Dokumentation nur noch in der Patientenakte

Ärzte müssen die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung nicht mehr auf Formular 30 („Berichtsvordruck Gesundheitsuntersuchung“) dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt nun ausschließlich in der Patientenakte.

Änderungen bei Laboruntersuchungen

Die Änderungen beim Check-up betreffen auch Laboruntersuchungen. So umfasst die Gebührenordnungsposition (GOP) 32882 jetzt die Bestimmung eines vollständigen Lipidprofils (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceride). Die Vergütung wurde entsprechend auf 1,00 Euro angepasst.

Die GOP 32880 und 32881 wurden redaktionell überarbeitet und die Abrechnungsausschlüsse aktualisiert.

Der G-BA hatte die Neugestaltung des Check-ups 2018 beschlossen. Damit hatte er eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz umgesetzt, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.

Weitere Informationen zu den Gebührenordnungspositionen auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung