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Ergonomie, Datenschutz und Gleichbehandlung

Quelle: BAuA

Dort, wo Arbeit individuell gestaltet werden soll, treffen unter Umständen Fragen des Ar-beits- und Datenschutzes aufeinander. Welches Maß an Gesundheitsschutz erfüllt die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, ohne dabei die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu verletzen oder gar zu diskriminieren? Dieser Frage geht der Bericht „Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz“ nach, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Der Bericht liefert einen Überblick über die verschiedenen Gesetzesgrundlagen und leistet mit einer Checkliste für die Betriebspraxis kompetent Hilfestellung.

Der BAuA-Bericht bietet einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz, Datenschutz und zur Diskriminierung. Zusätzlich erklärt er, wie diese einzelnen Bereiche ineinandergreifen und welche Spannungsfelder dabei entstehen. Durch das Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber einerseits dazu verpflichtet, den Arbeitsplatz so sicher und ergonomisch wie möglich zu gestalten. Dazu muss er unter Umständen personenbezogene Daten wie beispielsweise die Körpergröße erfassen, um individuelle und optimale Lösungen zu finden. Andererseits dürfen nicht mehr Daten erfragt werden als für die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen benötigt werden. Damit ergibt sich bereits das Problem, wie man dieses notwendige Maß an Daten definieren kann. Darüber hinaus wird es problematisch, wenn auf Grundlage dieser Daten Entscheidungen getroffen werden, die zu ungerechtfertigter Ungleichbehandlung führen könnten. Dazu kommt noch die Frage nach der sach- und fachgerechten Aufbereitung und Speicherung der Daten, denn die Privatsphäre der Arbeitnehmer sollte möglichst gesichert bleiben.

Neben den detaillierten Erläuterungen bietet der Bericht Lösungsansätze in Form eines Leitfadens für die Praxis. Dieser besteht aus zwei Checklisten, die bei der Planung und Durchführung arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen ansetzen. Sie überprüfen, ob diese Maßnahmen mit dem Datenschutz- und Diskriminierungsrecht vereinbar sind. Die Checklisten sind kompakt und leicht zu handhaben, wodurch sie für den Einsatz in der betrieblichen Praxis besonders gut geeignet sind. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen steht auf der Homepage der BAuA zur Verfügung (direkter Link s. unten).

 https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/Gd77.html

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