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Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Lehrkräften in Sachsen-Anhalt

Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Lehrkräften in Sachsen-Anhalt

Ziel der Studie: Ein Anliegen war es, den Anteil an Langzeiterkrankten und die Teilnahme an Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu analysieren.

Methodik: Dafür wurden Sekundärdaten des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt zum BEM aus dem Zeitraum 2007–2013 in Bezug auf Regionen (Nord, Süd) und Schularten ausgewertet. Des Weiteren werden einige BEM-Fallbeispiele dargestellt, die den BEM-Prozess in positiver Hinsicht verdeutlichen, aber auch die Grenzen aufzeigen sollen.

Ergebnisse: Im Untersuchungszeitraum ging die Gesamtzahl der Lehrkräfte um 18 % zurück. Der Anteil an Langzeiterkrankungen stieg von 2,2 % auf 3,5 % an. Die meisten krankheitsbedingten frühzeitigen Renteneintritte (31 % aller Fälle) traten in Sekundarschulen auf. 26 % der angebotenen BEM-Maßnahmen wurden eingeleitet.

Schlussfolgerung: Über die Gründe, warum nur ein Viertel der BEM-Maßnahmen eingeleitet wurde, kann nur spekuliert werden. Das Angebot von BEM-Maßnahmen sollte überlegter und vor allem differenzierter nur denjenigen Mitarbeitern unterbreitet werden, die im Endeffekt eine längerfristige Wiedereingliederung in das Erwerbsleben auch benötigen. Bei der Erfassung der statistischen Daten ist das zu berücksichtigen.

Schlüsselwörter: Betriebliches Eingliederungsmanagement – Langzeiterkrankung – Frühberentung – Schwerbehinderung – Lehrkräfte – Sachsen-Anhalt

Occupational integration management among teachers in Saxony-Anhalt: statistics and case studies

Purpose: The aim of this study was to analyse the rate of long-term illnesses of teachers in Saxony-Anhalt (Germany) and the attendance of operational integration management (BEM).

Methods: Secondary data from the supervisory school authority of this federal state were analysed over the period 2007–2013 on the subject of operational integration management and the differences between school types, region etc. Furthermore, several BEM-cases are presented to show the positive aspects and the limitations of the BEM process.

Results: During the evaluation period the number of teachers decreased by 18 % and the number of cases of long-term illness increased from 2.2 % to 3.5 %. Most illness-related retirements (30.8 % of all cases) occurred in secondary schools. 26 % of the provided BEM-measures were induced.

Conclusions: We can only speculate on the reasons of the low number of induced BEM measures. The offers of BEM measures should be submitted well-reasoned and only to those which are in need for long-term integration measure.

Keywords: operational integration management – long-term illness – early retirement – severe disability – teachers – Saxony-Anhalt

E. Ciechanowicz

S. Darius

I. Böckelmann

(eingegangen am 18.01.2016, angenommen am 14.06.2016)

Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2016; 51: 730–736

Hintergrund und Fragestellung

Das steigende Durchschnittsalter von Lehrkräften wird in ganz Deutschland ein immer drängenderes Problem hinsichtlich der gesundheitlichen Situation. Mit dem Alter steigt die Erkrankungsdauer (Gläßer u. Dudenhöffer 2014; Seibt et al. 2014). Über 53 % aller Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt sind bereits älter als 50 Jahre (Statistisches Bundesamt 2015). Der Anteil langzeiterkrankter Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt stieg in den letzten Jahren stetig an. In Deutschland gingen zwar die Fälle krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit von Lehrkräften seit 2001 zurück und betrug 2013 bundesweit nur noch 13 % (Statistisches Bundesamt 2014c), dies kann aber mit der Einführung des Versorgungsänderungsgesetzes im Jahr 2001 zusammenhängen. Zum Vergleich gingen 2013 38 % der Postbeamten und über 48 % der Bahnbeamten wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig in Rente (Statistisches Bundesamt 2014d). Die Situation im Lehrerberuf scheint demgegenüber mit 13 % Frühberentungen im deutschlandweiten Vergleich von durchschnittlich 18 % Frühpensionierungen über alle Berufsgruppen hinweg sehr gut zu sein. Das Durchschnittsalter der Personen, die frühzeitig in Rente gehen, liegt in Deutschland für alle Erwerbstätigen verschiedener Berufsgruppen bei 58 Jahren (Statistisches Bundesamt 2014c).

Eine Frühpensionierung von Beamten setzt nach § 44 Bundesbeamtengesetz eine dauerhafte Dienstunfähigkeit ohne Aussicht auf eine volle Wiederherstellung der Dienstfähigkeit voraus, für Angestellte gelten ähnliche Regelungen (§ 240 SGB VI). Mit zunehmender Dauer der Arbeitsunfähigkeit sinkt die Wahrscheinlichkeit, erfolgreich in den Beruf zurückzukehren (Weber 2003). Durch vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand entstehen zum einen erhebliche volkswirtschaftliche Kosten (Prümper et al. 2015) und zum anderen auf Seiten der betroffenen Lehrkräfte Einschränkungen in der Lebensqualität und Verlust der beruflichen Anerkennung sowie der sozialen Einbindung (Seibt et al. 2007a). An dieser Stelle setzt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – neben den Handlungsfeldern Betrieblicher Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ein wesentliches Instrument des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM; Prümper et al. 2015) – mit dem Ziel an, die Arbeitsunfähigkeit dauerhaft zu überwinden, den Arbeitsplatz nach Möglichkeit zu erhalten und drohende Frühverrentung bzw. -pensionierung zu verhindern. Nach eingehender Analyse der Arbeitsbedingungen und möglicher Belastungsfaktoren sowie Erstellung eines Fähigkeitsprofils für den Betroffenen wird im Rahmen der BEM-Maßnahme ermittelt, ob und in welchem Umfang dieser Langzeiterkrankte in der Lage ist, seine bisher ausgeübte Tätigkeit fortzusetzen. Bei eingeschränkter Arbeitsfähigkeit gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitsplatz zu erhalten. So können z. B. die Arbeitsbedingungen an den Betroffenen angepasst werden. Seit 2004 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland nach § 84 SGB IX dazu verpflichtet, langzeiterkrankten Mitarbeitern ein BEM anzubieten. Die Teilnahme der Betroffenen an den Maßnahmen ist freiwillig, die Dokumentation des BEM-Verfahrens ist nur den unmittelbar am BEM-Prozess beteiligten Personen bekannt. Zu diesen gehören neben dem Arbeitgeber Vertreter des Personalrates, der Fallmanager, ggf. die Schwerbehindertenvertretung und bei Bedarf auch der Betriebsarzt. Gemeinsam bilden sie das BEM-Team (Giesert u. Wendt-Danigel 2011; Fischer 2015).

Das Kultusministerium Sachsen-Anhalt hat eine Dienstvereinbarung für die Lehrkräfte beider Regionen des Bundeslandes (Nord und Süd) erarbeitet (Landesschulamt Sachsen-Anhalt). Sie wurde erstmals 2009 in Anlehnung an § 84 SGB IX vom 01.05.2004 verabschiedet und 2015 neu überarbeitet. Das BEM-Team im Landesschulamt Sachsen-Anhalt besteht aus Vertretern des Arbeitgebers, des Lehrerbezirkspersonalrates, des Bereichs Gleichstellung, einer Vertrauensperson für Schwerbehinderte, dem Fallmanager (eine ausgebildete Lehrkraft) und dem Beauftragten des Arbeitgebers nach § 98 SGB IX. Bei Bedarf können Vertreter der Schulleitung, der örtlichen Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte der Schule, Betriebsarzt oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit involviert werden. Auch externe Stellen (Integrationsamt, Integrationsfachdienst, gemeinsame Servicestellen, Rehabilitationsträger, Krankenkassen, ggf. Arbeitsagentur) können konsultiert werden. Im Rahmen des BEM bei Lehrkräften in Sachsen-Anhalt kommen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz. Dazu gehören u. a. die Beratung zur Gestaltung der stufenweisen Wiedereingliederung, Veränderungen der Arbeitsbedingungen bzw. -organisation, Umschulungen und Qualifikationsmaßnahmen sowie Versetzungen. Letztendlich ist es das Ziel dieser Maßnahmen, die langzeiterkrankten Lehrkräfte wieder an den Arbeitsplatz Schule zurückzuführen (Eggerer et al. 2008; Panter 2013).

Anliegen dieser Studie war es, die Zahlen zur gesundheitlichen Situation der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt zum einen in Bezug auf mögliche regionale Unterschiede innerhalb eines Bundeslandes zu analysieren, da die Entwicklung der Schülerzahlen regional unterschiedlich verläuft (persönliche Mitteilung des Landesschulamtes). Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, das für alle Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt zuständig ist, teilt seine Aufgaben in zwei Lehrerbezirke bzw. Regionen (Nord mit Sitz in Magdeburg und Süd mit Sitz in Halle). Da laut Statistik bis zum Jahr 2025 deutliche regionale Unterschiede bei der Entwicklung der Schülerzahlen (Alter 6 bis 19 Jahre; Zielgruppe für allgemeinbildende Schulen) zu erwarten sind, wurde in dieser Studie zusätzlich eine regional differenzierte Betrachtung vorgenommen.

Zum anderen ergaben frühere Studien unterschiedliche Beanspruchungen der Lehrkräfte in Abhängigkeit von der Schulart, an der sie unterrichten (Vorwerk et al. 2015). Insbesondere an Gesamt- und Sekundarschulen klagen die Lehrkräfte über geringe Lernbereitschaft der Schüler, über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und Disziplinprobleme auf Seiten der Schüler. Aus diesem Grund werden die Daten auch in Bezug auf die Schulart ausgewertet.

Das Augenmerk lag auf der Beantwortung der Frage, wie viele Lehrkräfte im Untersuchungszeitraum langzeiterkrankt waren und wie viele insgesamt wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig in Rente gingen. Daneben wurden Daten des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt zum BEM analysiert um festzustellen, in welchem Ausmaß BEM-Maßnahmen als Hilfsangebot akzeptiert wurden und wie verbreitet sie in den unterschiedlichen Schularten waren. In einem nächsten Schritt sollen später aus diesen Erkenntnissen Maßnahmen zur Primärprävention abgeleitet werden, um die Lehrkräfte bis zum regulären Renteneintrittsalter gesund zu halten.

Methoden

Die Grundlage für die statistische Auswertung der Daten zur gesundheitlichen Situation und zum BEM sowie für weiterführende Berechnungen bildeten Sekundärdaten des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt, die dem Bereich Arbeitsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für die Jahre 2007–2013 zur Verfügung gestellt wurden. Untersucht wurden weibliche und männliche Lehrkräfte, die entweder als Beamte oder als Angestellte an allgemein- und berufsbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt tätig waren. Für schulartspezifische Vergleiche wurden die Daten nach Grundschul-, Förderschul-, Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräften sowie Lehrkräften an berufsbildenden Schulen getrennt in die Analyse einbezogen. Eine weitere Aufteilung der Sekundärdaten erfolgte nach Zugehörigkeit der jeweiligen Schule zu einer regionalen Schulaufsichtsbehörde (Region Nord und Region Süd).

Die Anzahl der Lehrkräfte insgesamt in Sachsen-Anhalt sowie in den beiden Regionen Nord und Süd wurde über den gesamten Untersuchungszeitraum (2007/2008 – 20012/2013) dokumentiert und in Schuljahren angegeben. Die Dokumentation der Anzahl langzeiterkrankter Lehrkräfte erfolgte über denselben Gesamtzeitraum, jedoch lagen die Angaben nicht in Schul-, sondern in Kalenderjahren vor. Fälle von krankheitsbedingter Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit (diejenigen Lehrkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst ausgeschieden sind; mit Unterteilung nach Geschlecht) wurden im jeweiligen Kalenderjahr über den Zeitraum 2007– 2011 dokumentiert. Angaben zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erfolgten ab dem Zeitraum 2010 – 2013, da die Betriebsvereinbarung erst im Jahr 2009 geschlossen wurde und für die Zeit davor keine Daten vorliegen. Dabei wurden BEM-Angebote und Einleitungen der BEM-Maßnahmen dokumentiert. Anhand von Fallbeispielen soll der BEM-Prozess in Sachsen-Anhalt näher erläutert werden.

Ergebnisse

Im Verlauf des Untersuchungszeitraumes (2007/2008 – 2012/2013) ging die Anzahl der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt kontinuierlich von ca. 22 300 auf 18 300 zurück. Das bedeutet einen Rückgang in diesen 6 Jahren um 18 %, der ausschließlich auf eine Abnahme im Bereich der Angestellten (–24 %) zurückzuführen ist. Der zahlenmäßige Anstieg der verbeamteten Lehrkräfte um 11 % milderte diesen Prozess etwas ab, wobei durchaus ein Wechsel der Lehrkräfte innerhalb des Anstellungsverhältnisses stattgefunden haben kann ( Tabelle 1). In der  Tabelle 2 ist die Verteilung der Lehrkräfte auf die Regionen unterteilt nach Beschäftigtenstatus dargestellt.

Im Beobachtungszeitraum wuchs der Anteil langzeiterkrankter Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt von 2,2 % auf 3,5 % an. In der Region Nord war diese Veränderung deutlicher (2007 gab es hier nur 1,6 % langzeiterkrankte Lehrkräfte, im Jahr 2013 dagegen bereits 3,8 %;  Tabelle 3).

Der prozentuale Anteil an Fällen von krankheitsbedingter Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit, die zum frühzeitigen Renteneintritt geführt haben, nahm leicht zu, obwohl deren absolute Fallzahlen nahezu unverändert blieben. Ursache dafür war die sinkende Gesamtzahl der Lehrkräfte. Maximal 0,25 % der Angestellten und 0,19 % der Beamten schieden wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst aus. In der Region Süd wurden 9 % mehr Frühberentungen notiert als in der Region Nord. In den meisten Fällen der Frühberentung (durchschnittlich 77 %) waren Lehrerinnen betroffen. Lehrerinnen machten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2013 73 % der Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt aus (Statistisches Bundesamt 2013a). Einen Überblick über die Geschlechterverteilung unter den Lehrkräften in diesem Bundesland, die 2007–2011 aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Rente gingen, gibt  Tabelle 4.

Der Schulartvergleich ergab, dass die meisten Fälle von krankheitsbedingter Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit in Sekundar- und Grundschulen auftraten. In  Abb. 1 ist die anteilmäßige Verteilung der Fälle von krankheitsbedingten frühzeitigen Renteneintritten im Schulartvergleich dargestellt.

Die Inanspruchnahme von BEM-Maßnahmen unterschied sich stark in beiden Regionen des Landes. Im Untersuchungszeitraum stieg der Anteil eingeleiteter BEM-Verfahren in der Region Nord an, fiel in der Region Süd ab und lag mit dem durchschnittlichen Endwert unter dem Ausgangswert. Einen Überblick über den Anteil eingeleiteter BEM-Maßnahmen – gemessen an der Anzahl der Angebote – gibt  Tabelle 5.

Bei der Betrachtung der Sekundärdaten im Schulartvergleich zeigten sich Unterschiede in der Inanspruchnahme von BEM. Den höchsten Anteil an BEM-Einleitungen gab es in Berufsbildenden Schulen, den geringsten in Grund- und Förderschulen ( Abb. 2).

Bei genauer Betrachtung der Daten nach dem Gender-Aspekt wurde festgestellt, dass im Durchschnitt 86 % der BEM-Teilnehmer im gesamten Bundesland weiblich und 14 % männlich waren. In  Tabelle 6 ist die Anzahl an BEM-Einleitungen in den Regionen Nord und Süd für beide Geschlechtergruppen getrennt dargestellt.

Im Folgenden werden einige BEM-Fallbeispiele mit unterschiedlichem Verlauf und Ausgang dargestellt, die vom Landesschulamt Sachsen-Anhalt freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, um positive Aspekte, aber auch die Grenzen des BEM-Prozesses zu verdeutlichen.

Fallbeispiel 1

Eine Gymnasiallehrerin (46 J.) litt an einem Lymphödem des rechten Arms infolge einer Tumorerkrankung. Der Amtsarzt empfahl eine Arbeitsplatzausstattung in Form einer digitalen Tafellösung (Whiteboard und Zubehör), um Zwangshaltungen zu vermeiden. Die betroffene Lehrkraft stellte einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als zuständigem Träger. Im Rahmen des BEM wurde eine detaillierte Arbeitsplatzbeschreibung verfasst, der technische Beratungsdienst des Integrationsamtes zu Möglichkeiten der technischen Ausstattung befragt sowie eine Arbeitsplatzbegehung durchgeführt. Die Zustimmung des Landkreises als Träger der Schule wurde beantragt und ein entsprechender Kostenvoranschlag des bevorzugten Schulausstatters eingeholt, um die Ausstattung in das Schulprofil zu integrieren. Dem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wurde von der DRV stattgegeben. Die betroffene Lehrerin nutzte von da an den für sie angepassten Raum während ihrer gesamten Unterrichtsverpflichtung einschließlich zu leistender Vertretungsstunden. Hiermit kann dieser Fall als erfolgreich angesehen werden. Der Betreuungszeitraum im BEM-Verfahren betrug 24 Monate.

Fallbeispiel 2

Eine Sekundarschullehrerin (57 J.), die an einer Tumorerkrankung und einer Hörbehinderung litt sowie einen GdB von 70 % aufwies, konnte zunächst nicht weiter im Schulbereich eingesetzt werden, da sich die Versorgung mit einem Hörgerät in der Schule als problematisch erwies. Die stufenweise Wiedereingliederung wurde daher im Rahmen einer Einzelfallprüfung im Landesschulamt Sachsen-Anhalt durchgeführt und anschließend eine befristete Tätigkeit an dieser Stelle bis zum Abschluss der Hörgeräteversorgung vereinbart. Nach Abschluss dieser Phase nahm die betroffene Lehrerin mit Beginn des neuen Schuljahres ihre Lehrtätigkeit wieder auf. Der Umfang an wöchentlich geleisteten Unterrichtsstunden wurde gem. § 6 Abs. 1 ArbZVO für Lehrkräfte um 2 Stunden gekürzt. Nach § 6 Abs. 2 dieser Verordnung hat die Lehrerin einen Antrag auf weitere Stundenermäßigung gestellt. Im Rahmen der Ermessensausübung wurden vom Arbeitgeber weitere 2 Ermäßigungsstunden befristet gewährt. Die verbleibende Unterrichtsverpflichtung betrug somit 21/25 Wochenstunden. Der Betreuungszeitraum im BEM-Prozess betrug 15 Monate.

Im darauffolgenden Schuljahr ging die Lehrerin wegen teilweiser Erwerbsminderung in unbefristete Rente und übte ihre Lehrtätigkeit im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze im Umfang von 12/25 Wochenstunden aus. Dieser Fall kann nur teilweise als erfolgreich betrachtet werden, da eine vollständige Rückkehr an den Arbeitsplatz bis zum regulären Rentenalter nicht erreicht werden konnte

Fallbeispiel 3

Eine angestellte Grundschullehrerin (48 J.) erlitt einen Schlaganfall und erhielt einen GdB von 70 %. Innerhalb eines Jahres wurden zwei medizinische Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt. Eine nachfolgende berufliche Rehabilitation (Belastungserprobung) ergab, dass die Lehrerin voll erwerbsgemindert war. Nach 15-monatiger Langzeiterkrankung stellte die Lehrerin einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung. Das BEM-Fallmanagement war während dieses Zeitraums mit der Betroffenen und den externen Partnern (DRV, Integrationsfachdienst, sozialmedizinischer Dienst der Rehabilitationseinrichtungen) regelmäßig in Kontakt. Der betroffenen Lehrerin wurde von der DRV eine unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt. Anschließend wurde das Arbeitsverhältnis im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen beendet. Dieser Fall konnte, bedingt durch die Schwere der Erkrankung, nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Betreuungszeitraum betrug 18 Monate.

Diskussion

Der Anteil an Lehrkräften, die gesundheitsbedingt in Frührente gehen, ist verhältnismäßig gering im Vergleich zu einigen anderen Berufsgruppen. Die Anzahl an Langzeiterkrankungen stieg jedoch deutlich an, die der Fälle von krankheitsbedingter Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit insgesamt blieb im Untersuchungszeitraum annähernd gleich. Aufhalten konnte BEM diese Entwicklung bislang noch nicht.

In Sachsen-Anhalt fiel die Zahl der Lehrkräfte innerhalb von fünf Jahren um 18 %, was zum einen mit der fehlenden Neueinstellung junger Lehrkräfte, zum anderen aber mit der steigenden Zahl an altersbedingten Ruhestandsversetzungen zusammenhängt. Frühberentungen stellen nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Renteneintritte dar. So entfielen 2012/2013 nur knapp 2 % der Renteneintritte auf krankheitsbedingte Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit (Statistisches Bundesamt 2013b). Gemessen an der Gesamtzahl aller Lehrkräfte (ca. 18 300 im Jahr 2013) erscheint der Anteil der Personen, die am BEM teilnehmen, mit 0,2 % sehr gering. Aber auch diese wenigen Lehrkräfte sollten, nicht nur in Anbetracht der schwindenden Personalzahl, vor allem in persönlicher Hinsicht durchaus lange und weitestgehend gesund im Berufsleben bleiben bzw. wieder eingegliedert werden.

Beim Abgleich der Daten zur BEM-Akzeptanz in Sachsen-Anhalt fielen schulartspezifische Unterschiede auf. In berufsbildenden Schulen und Gymnasien nahmen prozentual deutlich mehr Lehrkräfte BEM-Angebote an als in den übrigen Schularten. In Sachsen dagegen gibt es mit etwa 70 BEM-Verfahren pro Schuljahr und Schulart keine derartigen Differenzen (Seibt et al. 2014).

Über die konkreten Ursachen, warum nur 26 % der angebotenen BEM-Maßnahmen letzten Endes eingeleitet worden sind, kann hier an dieser Stelle nur spekuliert werden. Da der Personalabteilung keine Angaben zu Ursachen der Langzeiterkrankungen vorliegen, werden allen Lehrkräften, die im Laufe von 12 Monaten insgesamt mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, BEM-Angebote unterbreitet. Dementsprechend erreicht das Anschreiben auch diejenigen, die aus eigener Sicht kein BEM brauchen und dieses demzufolge auch nicht annehmen. Fehlzeiten, die durch Unfallverletzungen, Reha-Aufenthalte o. Ä. verursacht werden, können über 12 Monate gesehen auch zu mehr als 6-wöchiger Arbeitsunfähigkeit führen, bedürfen aber in den meisten Fällen keines BEM-Verfahrens. Eine Einschränkung der Kriterien für Langzeiterkrankung auf 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit am Stück oder 12 Wochen über 12 Monate verteilt könnte möglicherweise sinnvoll sein, damit die Angebote des BEM zielgerichteter unterbreitet werden können.

Bei der Auswertung der Daten zum Anteil eingeleiteter BEM-Maßnahmen in Sachsen-Anhalt ist ebenfalls zu beachten, dass auch andere Hindernisse wie etwa die Anreise zu einem Gespräch mit dem BEM-Team nach Magdeburg oder Halle (BEM-Gespräche werden nur an dem jeweils zuständigen Standort durchgeführt) für Lehrkräfte mit eingeschränkter Mobilität ebenfalls zu einer Ablehnung des BEM-Angebotes führen können. So müssen für eine einfache Fahrt von beispielsweise Salzwedel nach Magdeburg oder Jessen nach Halle jeweils über 100 km zurückgelegt werden. Hilfreich wäre es, die konkreten Gründe zu erfragen, warum die betroffene Lehrkraft im Einzelfall das Angebot abgelehnt hatte. Im Fall eingeschränkter Mobilität könnte das Gespräch an einen für die betroffene Person leicht zu erreichenden Ort verlegt werden oder es könnten weitere BEM-Verantwortliche ausgebildet werden, die dann zu den betroffenen Lehrkräften fahren.

Insgesamt gesehen sind 26 % akzeptierter BEM-Maßnahmen in dieser Situation durchaus als positives Ergebnis einzustufen. Auch wenn zur Erfolgsrate der BEM-Maßnahmen keine statistischen Daten vorliegen, kann durchaus von Erfolgen auf diesem Gebiet berichtet werden. So ist der Anteil an Lehrkräften, die nach Abschluss der BEM-Maßnahme nicht in den Beruf zurückkehren, nach persönlichen Mitteilungen des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt sehr gering (Landesschulamt Sachsen-Anhalt 2015). Einschränkend ist hinzuzufügen, dass nicht in jedem Fall den Vorstellungen der Betroffenen bezüglich ihrer neuen Arbeitsbedingungen entsprochen werden konnte. Es wäre zu erwägen, im Rahmen der statistischen Datenerhebung die Erfolgsquote (im Sinne einer Rückkehr an den Arbeitsplatz) zu dokumentieren und ggf. zu vermerken, in wie vielen Fällen und in welcher Hinsicht der Verlauf nicht optimal war. Diese Informationen können wichtige Hinweise für die Verbesserung des BEM-Prozesses liefern.

Erschwerend auf die Auswertung der Daten wirkte die uneinheitliche Dokumentation, die vom Landesschulamt teils in Kalender- und teils in Schuljahren durchgeführt wurde. Dazu kommt, dass BEM angeboten wird, wenn im Rückblick auf die vergangenen 12 Monate insgesamt mehr als 6 Wochen AU auftreten. Da dieser Zeitraum nicht deckungsgleich mit einem Kalenderjahr ist, können dadurch Verzerrungen auftreten. Darüber hinaus bleibt unklar, ob allen frühberenteten Lehrkräften ein BEM-Vorschlag unterbreitet wurde. Auch das erschwert die Auswertung zum Nutzen des BEM.

Verglichen mit Sachsen-Anhalt konnten sowohl Parallelen als auch Unterschiede zum benachbarten Bundesland Sachsen erkannt werden. Die Anzahl an Lehrkräften sank in Sachsen im Zeitraum von 2007 bis 2013 allerdings nur um 11 % (Statistisches Bundesamt 2014a,b). Dabei entfielen 1 % der jährlichen Renteneintritte auf krankheitsbedingte Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit (Seibt et al. 2014). In beiden Bundesländern stieg die Zahl der Langzeiterkrankungen zwischen 2007 und 2013 an. In Sachsen hatte sie sich in diesem Zeitraum beinahe verdoppelt (von 2,8 % auf 5,1 %), 36 % aller Langzeiterkrankten nahmen ein BEM-Angebot an (Seibt et al. 2014). Somit lag in beiden Bundesländern eine ähnliche Tendenz vor.

In Rheinland-Pfalz stieg die Anzahl an Lehrkräften zwischen 2007 und 2013 im Gegensatz zu den beiden anderen Ländern um 1,6 % an (Statistisches Bundesamt 2014a,b). Seit 2001 werden in diesem Bundesland Daten zur gesundheitlichen Situation von Lehrkräften gesammelt und ausgewertet (Projekt Lehrergesundheit an der Aufsichts- und Dienstdirektion in Trier und am Institut für Lehrergesundheit am Institut für Arbeits-, Sozial-, und Umweltmedizin der Universität Mainz). Auch in Rheinland-Pfalz stieg die Anzahl an Langzeiterkrankten an. 2011 waren es noch 2,8 %, ein Jahr später bereits 3,7 %. Der Anteil an Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit betrug im Jahr 2012 6,8 % (Dudenhöffer et al. 2014). Im Vergleich zu 1,2 % (in Sachsen) oder 1,7 % (in Sachsen-Anhalt) der Renteneintritte wegen Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit lag dieser Wert in Rheinland-Pfalz deutlich höher.

In Bezug auf den Anstieg der Langzeiterkrankungen ist eine Tendenz zu verzeichnen, die, nicht zuletzt auch wegen des steigenden Durchschnittsalters der Lehrkräfte, alle betrachteten Bundesländer betrifft. Während in Sachsen und Sachsen-Anhalt nur ein geringer Teil der Lehrkräfte im Beamtenverhältnis beschäftigt ist, stellt diese Gruppe in Rheinland-Pfalz die Mehrheit dar (Dudenhöffer et al. 2011, 2014; Weber et al. 2004). Der Anteil der Fälle von krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ist in Rheinland-Pfalz höher im Vergleich zu Sachsen und Sachsen-Anhalt. Da Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit besser abgesichert sind als Angestellte bei Berufsunfähigkeit (Paulsen 2015), könnte das eine mögliche Ursache für den verhältnismäßig hohen Anteil an krankheitsbedingten Frühberentungen in Rheinland-Pfalz sein.

Bundesweit bilden die 40- bis 60-jährigen Lehrkräfte den größten Teil dieser Berufsgruppe (Statistisches Bundesamt 2014a,b). Mit steigendem Alter erhöht sich jedoch die Gefahr für Erkrankungen. Um in Zukunft auch die Ressourcen dieser Gruppe zu stärken und damit positiv auf ihren Gesundheitszustand einzuwirken, sollte mehr auf die Bedürfnisse der unterschiedlichen Altersgruppen eingegangen werden (Seibt et al. 2014). Neben einer nachhaltigen Personalpolitik und Maßnahmen von Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen spielt auch die betriebliche Gesundheitsförderung eine große Rolle (Seibt et al. 2014).

Da sich bei älteren Lehrkräften die Anzahl von Langzeiterkrankungen erhöht (Gläßer u. Dudenhöffer 2014) und in solchen Fällen Ausfälle im Schulunterricht, Kosten für das Bundesland und nicht zuletzt (finanzielle) Nachteile für die Betroffenen entstehen, sollte man über erfolgsbringende Maßnahmen nachdenken. Hilfsangeboten, die an einer Stelle ansetzen, an der die Dienstfähigkeit noch teilweise erhalten ist, kommt eine besondere Bedeutung zu. Um die Effizienz von BEM zu steigern, muss dieses möglichst an die Bedürfnisse der langzeiterkrankten Lehrkräfte angepasst werden (Gläßer u. Dudenhöffer 2014). Dabei sollte individuell entschieden werden, welche Maßnahmen am ehesten in Frage kommen. So könnte beispielsweise einer an Depression langzeiterkrankten Lehrkraft nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz Unterrichtsstunden zu Zeiten übertragen werden, an denen ausreichend Tageslicht in den Klassenraum fällt (Riechert 2015). Emotional stark belastende Aufgaben, wie etwa die Übernahme einer neuen Klasse mit einem hohen Anteil an „schwierigen“ Schülern, sollten im Falle einer psychisch erkrankten Lehrkraft vermieden werden. Bei der Vermittlung des Angebots kommt den Schulleitungen eine entscheidende Rolle zu (Gläßer u. Dudenhöffer 2014). Dazu ist es notwendig, das Angebot an die Lehrkräfte heranzutragen und es ihnen so klar wie möglich vorzustellen. Zu diesem Zweck sind sowohl Informationsveranstaltungen und Personalversammlungen als auch Informationsblätter und Beiträge in Schulzeitungen geeignet. Von ebenfalls großer Bedeutung sind Schulungen für Führungskräfte, da diese im Endeffekt darüber entscheiden, ob und wie die Vorgaben aus dem BEM-Verfahren umgesetzt werden. Da der frühzeitige Renteneintritt von Lehrkräften erhebliche Kosten verursacht (Weber et al. 2004; Dudenhöffer et al. 2011), sollten sowohl das BEM als auch generell die arbeitsmedizinische Betreuung als Investition in die Zukunft gesehen werden. Engagement hinsichtlich Gesundheitsförderung und Prävention lohnt sich in mehrfacher Hinsicht, sowohl für die Betroffenen als auch für den Arbeitgeber (Riedel-Heller et al. 2013; Gerlmaier 2015).

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Danksagung: Für diese Arbeit wurden Daten des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt verwendet, für deren Bereitstellung wir uns recht herzlich bei Frau Müller von der Abteilung BEM bedanken. Wir möchten ebenfalls Frau Dr. Seibt (Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin, TU Dresden) für ihre fachliche Unterstützung danken.

Interessenkonflikt. Die Autoren erklären, dass keinerlei Interessenkonflikte bestehen.

Für die Verfasser

Dr. med. Sabine Darius

Bereich Arbeitsmedizin

Medizinische Fakultät

Otto-von Guericke-Universität Magdeburg

Leipziger Str. 44

39120 Magdeburg

sabine.darius@med.ovgu.de

Fußnoten

Bereich Arbeitsmedizin (Leitung: Prof. Dr. med. Irina Böckelmann), Medizinische Fakultät, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

1 Die Publikation ist Teil der Promotionsarbeit von Ewa Ciechanowicz