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Vernetzte Versorgung psychisch Kranker – ambulant vor stationär

Gemeinsam durch schwierige Zeiten

In den 80er Jahren gab es im Raum Arnsberg und Umgebung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und deren Angehörige keine komplementären Angebote zum medizinischen Versorgungssystem. Engagierte Angehörige etablierten daraufhin in Eigeninitiative eine Selbsthilfegruppe, aus der im April 1988 offiziell der Verein Förderkreis Psychische Gesundheit eingetragener Verein (e.V.) gegründet wurde. Im Jahr 1990 konnte der Verein um das ambulant betreute Wohnen (ABW) ergänzt werden, das mit Wirkung zum 01.02.2010 in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt wurde. Im Jahr 1994 konnte die Kontakt- und Beratungsstelle (KUB), finanziert durch den Hochsauerlandkreis, eröffnet werden.

Das Jahr 1988 zugrunde legend, blickt der Förderkreis Psychische Gesundheit inzwischen auf ein fast 30-jähriges Bestehen zurück. In diesen dreißig Jahren stieg die Besucherzahl der KUB stetig an.

Das ABW des Förderkreises Psychische Gesundheit, das zunächst für sechs Erwachsene eingerichtet wurde, betreut heutzutage mit einem Team von 17 unterschiedlich medizinisch, pädagogisch und therapeutisch ausgebildeten Mitarbeitern sowie zusätzlichen Kräften in der Verwaltung und im Bereich Hausmeistertätigkeiten ca. 85 Menschen im Raum Arnsberg und Sundern. Zusätzlich betreut das ABW seit 2016 Menschen mit einer Pflegestufe in den Bereichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 43 SGB XI (soziale Pflegeversicherung).

Im Jahr 2015 konnten sich der Verein (KUB) und die GmbH (ABW) räumlich vergrößern und ein Gebäude des Gemeindeverbands Katholischer Kirchengemeinden Hochsauerland-Waldeck beziehen. Seither befinden sich die Räumlichkeiten sowie Büros des Förderkreises in einer zentral gelegenen Villa mit Garten ( Abb. 1).

Philosophie, Zielsetzung und Zielgruppe

Damals wie heute ist das Ziel der Arbeit des Förderkreises, Menschen mit psychischen Erkrankungen und in seelischen Notlagen zu unterstützen, ihnen als Anlaufstelle zu begegnen und mit ihnen, auch getreu des Vereinsmottos, „gemeinsam durch schwierige Zeiten“ zu gehen.

Nutzer und Zielgruppe der KUB sowie des ABW sind Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen, solche, die an einer vorübergehenden psychischen Erkrankung leiden oder zu einem früheren Zeitpunkt davon betroffen waren, Menschen in Lebenskrisen sowie Angehörige.

Hilfesystem, um den „Drehtüreffekt“ zu verhindern

Manchmal sind die schwierigen Zeiten dieser Menschen auf eine kürzere Lebensepisode beschränkt, manchmal wird dieser Weg über eine sehr lange Zeit begleitet. Besonders im Bereich Ambulant Betreutes Wohnen geht es um die (Wieder)Eingliederung in verschiedene Lebensbereiche der Gesellschaft trotz und mit einer psychischen Erkrankung.

Die Rolle im Hilfesystem

Der Förderkreis Psychische Gesundheit ist Teil des Netzwerks der Gemeindepsychiatrie/Sozialpsychiatrie. Die angebotene dezentralisierte Hilfe bringt natürlich auch Herausforderungen mit sich.

Bühring (2016) beschreibt in ihrem Beitrag treffend die Schwierigkeiten der Versorgung von Menschen mit (chronisch) psychischen Erkrankungen. Ein Teil der Schwierigkeiten besteht genau in der Trennung zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor, einschließlich unterschiedlicher Vergütungssysteme und Rechtsgrundlagen. Dadurch können Schnittstellenprobleme in den Bereichen Kooperation und Versorgungskontinuität auftreten. Patienten, die die Klinik stabilisiert verlassen, können diesen Zustand im Alltag nicht aufrechterhalten und müssen sich erneut in stationäre Behandlung begeben. Bühner beschreibt dies als den so genannten „Drehtüreffekt“.

Als wichtiger Teil des gemeindepsychiatrischen Netzwerks hat sich der Förderkreis im Rahmen seiner Netzwerkkooperation mit dem stationären Sektor, dem sozialpsychiatrischen Dienst vor Ort, Ärzten, Therapeuten sowie tagesstrukturierenden Angeboten und Maßnahmen zur Aufgabe gemacht, die gemeindenahe Versorgung für Menschen mit einer psychischen Erkrankung zu verbessern und diesen Drehtüreffekt zu verringern.

Gesetzlicher Anspruch und Zuständigkeiten

Die KUB des Förderkreises Psychische Gesundheit e.V. ist ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Lebenskrisen oder deren Angehörige. Menschen, die durch traditionelle, medizinische oder therapeutische Angebote kaum aufgefangen werden können oder die auch nicht deren Zielgruppe entsprechen, finden hier unbürokratisch und zeitnah Gehör sowie Angebote im Bereich Freizeit und Informationsveranstaltungen. Jeder Interessent kann sich persönlich das Programm vor Ort, in Flyern oder im Internet ansehen und an den zahlreichen Gruppen, Kursen und Aktionen teilnehmen oder auch persönliche Beratungsgespräche telefonisch oder vor Ort vereinbaren.

Für die Aufnahme ins ABW, bei dem eine Person individuell und mit einer festgelegten Stundenzahl pro Woche betreut wird, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die in §§ 53 ff. des zwölften Buches des Sozialgesetzes (SGB XII), geregelt sind. In § 53 wird die „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“, zu denen das Angebot des ABW gehört, geregelt. Demnach erhalten Personen, die durch eine Behinderung „… wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind“ Leistungen der Eingliederungshilfe. § 53 beschreibt weiterhin die besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe darin, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung bzw. Folgen einer Behinderung zu mildern oder zu beseitigen und betroffenen Menschen die Teilhabe am Leben in ihrer Gemeinschaft zu erleichtern und zu ermöglichen.

Der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) Behindertenhilfe Westfalen ist für die Finanzierung des ABW bei Menschen zwischen 18 und 65 Jahren zuständig. Die Leistungen für stationäre wie auch ambulante Betreuung sind Leistungen der Sozialhilfe, die dem Menschen mit einer Behinderung dann gewährt werden, wenn neben den o. g. Voraussetzungen auch festgestellt wurde, dass der Antragsteller die notwendigen Betreuungsleistungen nicht vollständig oder zum Teil aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen finanzieren kann oder sorgeberechtigte Angehörige dies tun können. Dies ist in den §§ 87 und 88 SGB XII geregelt. (LWL-behindertenhilfe.de, SGB XII, Sozialhilfe).

Seit Dezember 2003 gilt der Grundsatz ambulant vor stationär, was bedeutet, dass vor Inanspruchnahme teilstationärer und stationärer Leistungen und somit auch Wohnangeboten die ambulanten Angebote vorzuziehen sind (§ 13 SGB XII). Dies soll betroffenen Personen ermöglichen, in ihrer vertrauten Umgebung und am „normalen“ gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, ihre Freizeit zu gestalten und zu arbeiten und nicht vom Wohnort entfernt dauerhaft in einer Einrichtung zu verbleiben.

Der Förderkreis ist sehr vielseitig, inklusiv und individuell.

Um im Förderkreis Psychische Gesundheit durch das ABW betreut zu werden, ist es notwendig, einen Antrag beim LWL zu stellen.

Das Angebot und Programm

Das umfangreiche Programm, das in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der KUB, den Mitarbeitern des ABW sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern bereitgestellt wird, bietet Betroffenen die Möglichkeit, die eigene Woche und den Alltag zu strukturieren sowie tagsüber eine Anlaufstelle und Kontaktmöglichkeiten vorzufinden. Menschen mit psychischen Erkrankungen haben die Möglichkeit, sich im Rahmen von Beratungsgesprächen, spezifischen Gruppenangeboten und Vorträgen über das eigene Krankheitsbild zu informieren, sich damit auseinander zu setzen sowie einen Einblick in das bestehende Netzwerk, das sie für sich nutzen können, zu bekommen. Darüber hinaus bietet das umfangreiche Gruppen- und Freizeitangebot die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen oder einfach nur gemeinsam Zeit zu verbringen, soziale Kontakte zu pflegen und etwas zu unternehmen. Viele Menschen, die von einer chronischen psychischen Erkrankung betroffen sind, sehen sich im Alltag neben ihren Krankheitssymptomen mit Arbeitslosigkeit, geringen finanziellen Ressourcen, wenig bis gar keinen sozialen Kontakten und dadurch einem Mangel an gesellschaftlicher Teilhabe konfrontiert. Das tägliche Gruppen- und Freizeitangebot ermöglicht es den Menschen, auch mit diesen Schwierigkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Die Menschen, die das Betreuungsangebot des ABW nutzen und dadurch wöchentlich individuell betreut werden können, wohnen zu einem Großteil in eigenen Wohnungen. Zu den Betreuungsleistungen des ABW gehört die Unterstützung in den Bereichen lebenspraktische Fähigkeiten und Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Freizeitgestaltung, soziale Beziehungen, Gesundheitssorge und besonderer Hilfebedarf.

Fallbeispiel

Was sich hier sehr theoretisch liest wird im Folgenden anhand eines Fallberichts dargestellt (s. Infokasten).

Der beschriebene Fall ist ein sehr ermutigendes Beispiel dafür, wie sich ein Mensch durch enge Zusammenarbeit und Kooperation, unter anderem mit seinen Betreuern, trotz seiner psychischen Erkrankung wieder in ein von ihm gewünschtes alltägliches Leben, in gesellschaftliche Teilhabe, zurückarbeiten kann.

Der Förderkreis Psychische Gesundheit betreut aber auch sehr viele chronisch kranke Menschen über Jahre, um ihnen ein weitgehendes Leben in der Selbständigkeit zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Betreuung zeigt sich der Förderkreis sehr vielseitig, inklusiv und individuell.

Besondere Angebote und Projekte

„Tierunterstützte Soziotherapie“

Das Projekt „Tierunterstützte Soziotherapie“ des Förderkreises Psychische Gesundheit konnte nach einer vorangegangenen Planungsphase im Januar 2009 seinen Anfang finden. Auf einem 1000 qm großen Grundstück hat eine kleine Herde, bestehend aus Schafen und Ziegen, Eseln und Ponys, Hühnern und Bienen, ein Zuhause gefunden. Unter Anleitung der Betreuer haben betreute Mitglieder des Förderkreises die Möglichkeit, sich mit den Tieren zu beschäftigen, die artgerechte Versorgung der Tiere zu erlernen und letztendlich in Eigenverantwortung zu übernehmen sowie in Arbeitsgruppen an Aktivitäten „rund ums Tier“ teilzunehmen. Dazu gehört auch die Gewinnung von Honig und Eiern. Eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung: die eigene Tagesstrukturierung, die Erfahrung von Anerkennung durch Engagement und das Miteinander im Projekt stehen dabei im Vordergrund.

Wohnprojekte, Wohn- und Hausgemeinschaften

Wie bereits dargestellt, findet ein Großteil der Betreuungen in den eigenen Wohnungen von Betreuten statt. Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen eine Person nicht in der Lage ist, allein in einer Wohnung zu wohnen, keine Wohnung findet oder es einfach vorzieht in Gesellschaft zu leben. Auch dafür hält der Förderkreis Psychische Gesundheit einige Möglichkeiten vor. Unter anderem in Kooperation mit der Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft hat der Förderkreis sechs Wohn- bzw. Hausgemeinschaften und weitere 25 Wohnungen angemietet, die an Betreute untervermietet werden können. Vier Wohngemeinschaften sind einzelne Wohnungen im zentralen Stadtgebiet, in denen zwei bis vier Personen zusammenwohnen und hier von ihren Betreuern Unterstützung im o.g. Umfang erhalten. Ein vom Förderkreis gekauftes Wohnhaus, das an das beschriebene Tierprojekt angrenzt, wurde zu einer Wohngemeinschaft für sieben Männer umgebaut und ein weiteres angemietetes Haus beinhaltet sechs Einzelwohnungen.

Das Theaterprojekt

Am 15. März 2015 führte der Förderkreis Psychische Gesundheit nach vorangegangener viermonatiger Probenphase sein erstes inklusives Theaterstück auf. Menschen mit und ohne psychische Erkrankung hatten in wöchentlichen Proben gemeinsam die Krimikomödie „Mord und Tratsch“ aufgeführt. Das Projekt war finanziell von der Aktion Mensch unterstützt, der Saal war ausverkauft.

Das Gartenprojekt

Im April 2016 fand in den neuen Räumlichkeiten (und im neuen Garten) des Förderkreises Psychische Gesundheit das erste Gartenprojekt als Kooperation zwischen dem Förderkreis und der Ergotherapieschule in Bestwig statt. Gemeinsam mit den Ergotherapieschülern sowie den Betreuern des Ambulant Betreuten Wohnens arbeiteten Betreute und Besucher eine Woche lang an verschiedenen Stationen auf dem Gelände des Förderkreises. Dabei wurden ein Sinnesgarten mit Hängeschaukel, ein Insektenhotel sowie zwei bepflanzte Blumenbeete angelegt. Im Gartenprojekt standen die Ziele des gemeinsamen Erreichens von ausgearbeiteten Plänen und somit die Erfahrung von Selbstwirksamkeit, die Arbeit im Team und im sozialen Kontakt und die Erprobung von Interessen und Fähigkeiten auf verschiedenen Gebieten im Vordergrund. Weiterhin können die erarbeiteten Strukturen langfristig genutzt und gepflegt werden. Im Mai 2017 fand das Projekt seine Fortsetzung, diesmal auf dem Grundstück, das auch das Tierprojekt beherbergt.

Literatur

Bühring P: Vernetzte Versorgung Psychisch Kranker. Ambulant vor stationär. Dtsch Ärztebl 2016; 113.

Stascheit U: Gesetze für Sozialberufe. 17. Aufl. Frankfurt am Main: Nomos, 2009.

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonfklikt vorliegt.

    Beispiel für eine Kontaktaufnahme mit dem Förderkreis

    Es klingelt, Frau L. steht unsicher vor der Tür, weiß nicht, wohin mit ihren Händen, nestelt an ihrer Handtasche. Sie habe vom Förderkreis Psychische Gesundheit gehört und würde gerne einen Flyer mitnehmen. Hereingebeten und bei einem Kaffee bekommt Frau L. einen Einblick in die Arbeit des Förderkreises und verschiedene Flyer zur Ansicht ausgehändigt. Den Kaffee noch nicht beendet, bricht sie in Tränen aus, es gehe ihr so schlecht, sie sei so traurig, sie wisse nicht warum, wisse nicht, mit wem sie darüber reden könne, sie würde sich so schämen, auch über Suizid habe sie schon nachgedacht.

    Frau L. hat für sich den ersten Schritt geschafft. Im Förderkreis bekommt sie zunächst Beratungsgespräche, Informationen über mögliche Gründe für ihre Wahrnehmungen und Empfindungen, Information über die Krankheit Depression und welche weiteren Hilfsangebote und Umgangsmöglichkeiten es gibt.

    Fallbeispiel

    Frau Müller (Name geändert) kam im Alter von 30 Jahren zum Förderkreis Psychische Gesundheit. Der Kontakt kam durch ihre rechtliche Betreuung zustande. Frau Müllers Krankheitsgeschichte begann für sie, wie sie berichtete, im Alter von 22 Jahren. Damals trennte sie sich von ihrem Freund, mit dem sie eine gemeinsame Wohnung bewohnt hatte und fand sich allein in ihrer zuvor gemeinsamen Wohnung und einigen Schulden für die Wohnungseinrichtung wieder. Kurz darauf wurde Frau Müller betriebsbedingt entlassen. Frau Müller arbeitete in einem kleinen Familienbetrieb, in dem sie sich gut mit den Kollegen verstand und in dem sie auch ihre Ausbildung gemacht hatte. Nach dem Wegfall auch dieser Stütze begann Frau Müller sich zurückzuziehen. Sie blieb zuhause, öffnete weder Tür noch Fenster, schaffte es nur noch selten aus dem Bett. Rechnungen, Mahnungen blieben unbezahlt, Post blieb ungeöffnet, der Haushalt verwahrloste. Frau Müller durchlief in den folgenden Jahren stationäre Aufenthalte, bekam Antidepressiva, und eine rechtliche Betreuung wurde zu ihrer Unterstützung eingerichtet. Dennoch schaffte sie es außerhalb der Klinik nicht, sich selbst stabil zu halten und sich wieder in ein Leben, das sie zuvor gewohnt gewesen war, einzugliedern. Auch war sie nicht in der Lage, ambulante Arztbesuche zur Überwachung ihres Gesundheitszustands außerhalb der Klinik einzuhalten.

    Als Frau Müller zum Förderkreis Psychische Gesundheit kam, wurde schnell deutlich, wo der Hilfebedarf lag. Es ging zunächst um ganz praktische Hilfe im Haushalt. Frau Müller war nicht mehr in der Lage, ihren Haushalt zu führen. Müll, Geschirr, Wäsche und weitere Gegenstände stapelten sich in der gesamten Wohnung, so dass zunächst durch zwei Hausbesuche wöchentlich die Wohnung wieder gemeinsam mit ihr bewohnbar gemacht und ein regelmäßiger Haushalsplan erarbeitet wurde. Gemeinsam mit Frau Müller wurden Arzttermine geplant und besucht. Weiterhin wurde Frau Müller zu Veranstaltungen außerhalb ihrer Wohnung ermutigt und begleitet, um auch im sozialen Bereich wieder Fuß fassen zu können. So besuchte sie beispielsweise eine Gitarrengruppe des Förderkreises Psychische Gesundheit.

    In Krisensituationen hatte Frau Müller die Möglichkeit, sich zeitnah an ihre Betreuerin zu wenden, ein Gespräch zu vereinbaren und tatkräftige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein ganz einfaches Beispiel dafür war der plötzliche Tod eines geliebten Haustieres, mit dem Frau Müller in der Situation überfordert war. Auch war die berufliche Widereingliederung immer wieder Thema im Rahmen der Hausbesuche, und über die Zeit schaffte es Frau Müller durch ermutigende Gespräche, gemeinsames Zusammenstellen von Bewerbungsunterlagen sowie „seelischem Beistand“ vor Bewerbungsgesprächen, eine neue Arbeitsstelle anzunehmen. Nach zwei Jahren Betreuung war Frau Müller weitgehend stabilisiert und hatte sich, gemeinsam mit der rechtlichen und der ambulanten Betreuung, neue Säulen in ihrem Leben geschaffen, so dass die Betreuung durch das ABW wieder beendet werden konnte.

    Im Nachhinein sagte Frau Müller, dass es das wichtigste gewesen sei, sich auf ihre Bezugspersonen in der Betreuung einzulassen. Es habe ihr sehr geholfen, jemanden an ihrer Seite zu wissen, der sie in depressiven Episoden auffängt, gemeinsam mit ihr den Alltag, die Probleme weiter bewältigt und sie davor bewahrt, immer tiefer in ein Loch zu fallen. Die wöchentlich begleitenden Termine in den zwei Jahren haben ihr Halt und Unterstützung gegeben und ihr den Aufbau eines neuen eigenständigen Lebens ermöglicht.

    Weitere Infos

    LWL-Behindertenhilfe Westfalen

    www.LWL-behindertenhilfe.de

    Peukert R: Gemeindepsychiatrie. FH Fulda, 2002

    www.ibrp-online.de

    Sozialgesetzbuch (SGB) XI: Soziale Pflegeversicherung

    www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/43.html

    Sozialgesetzbuch (SGB) XII: Sozialhilfe

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html

    Autorin

    Meike Molitor

    Dipl. Rehabilitationspädagogin, M.Sc. Global Health

    Förderkreis Psychische Gesundheit

    Goethestraße 19

    59755 Arnsberg

    m.molitor@fpg-arnsberg.de

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