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WEITERE MELDUNGEN

Alles, was Recht ist: Sachleistungsanspruch kraft gesetzlicher Fiktion

Unterbleibt die Mitteilung oder gibt die Krankenkasse keinen hinreichenden Grund für die Verzögerung an, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Nicht abschließend geklärt war bisher, ob Krankenkassen nach Fristüberschreitung die beantrage Sachleistung ohne weitere Prüfung zu erbringen haben, oder ob lediglich Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Leistung beansprucht werden kann.

Eine ausführliche Besprechung eines Urteils des Bundessozialgerichts vom 11. Juli 2017 zu dieser Thematik von Rechtsanwalt R. Holtstraeter wird in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift ASU zu finden sein.