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EDITORIAL

Das Präventionsgesetz: Die Umsetzungsphase aktiv gestalten

Obwohl das Präventionsgesetz erst Anfang 2016 in Kraft gesetzt wurde, sind bereits früh zahlreiche Umsetzungsaktivitäten auf vielen Ebenen zu beobachten.

Absicht des Gesetzgebers ist, dass die Sozialversicherungsträger besser zusammenarbeiten sollen mit dem Ziel, Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten und in der Arbeitswelt verstärkt durch zuführen und zwar auf der Verhaltensebene des Einzelnen sowie auf der Verhältnisebene.

In Anbetracht der Herausforderung des demografischen Wandels, ist das frühe Ansetzen der Primärprävention und der Gesundheitsförderung sicher eine große Chance, die Menschen langfristig gesund zu erhalten und dass sie möglichst lange im Arbeitsprozess verbleiben.

In Deutschland muss dringend etwas für die Erhöhung der viel zu niedrigen Durchimpfungsquote der Bevölkerung getan werden. Denn Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten primärpräventiven medizinischen Maßnahmen. Im Betrieb werden auch Menschen erreicht, die nicht zu ihren Hausärzten gehen. Betriebsärzte können einen gewichtigen Beitrag zur Erhöhung der Impfquote in der arbeitenden Bevölkerung leisten.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen können nun verstärkt in der Arbeitswelt tätig werden, indem sie mit Betriebsärztinnen und Betriebsärzten oder ihren Vereinigungen Verträge im Hinblick auf Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen abschließen können (§§ 132 e und f SGB V).

Damit betreten die gesetzlichen Krankenkassen Neuland. Nach dem Präventionsgesetz sollen die Krankenkassen die Kosten für Impfstoffe und Impfleistungen im Betrieb übernehmen. Ein weiteres Novum ist, dass die Krankenkassen nach § 20i SGB V auch Impfleistungen übernehmen, die bei beruflich bedingten Auslandsaufenthalten nötig werden. Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist bereits entsprechend angepasst und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Dies ist ein Paradigmenwechsel. Bislang wurden diese Impfleistungen immer vom Arbeitgeber übernommen. Hier sind noch viele Fragen zu klären.

Auch die Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte bergen ein großes Potenzial für eine gelingende Prävention und Gesundheitsförderung. Die Übernahme der Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen ist vom Gesetzgeber gewünscht. Damit eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet ist, ist ein Modellvorhaben der DGAUM mit der BARMER nach § 20 g SGB V vor kurzem an dem Start gegangen.

In dieser vorliegenden Ausgabe von ASU wird Ihnen insbesondere der aktuellste Stand der beachtlichen Umsetzungsaktivitäten der DGAUM mit der BARMER Krankenkasse sowohl im Hinblick auf die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen als auch im Hinblick auf die Verabreichung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte im Betrieb vorgestellt.

Ich hoffe, dass uns mit diesem Schwerpunktheft gelungen ist, einige wichtige Aspekte zu beleuchten, wie das Präventionsgesetz in der Arbeitswelt gelingend umgesetzt werden kann. Es ist eine spannende Zeit. Wir ermuntern Sie, mit uns zu diskutieren, um so auch auf den Umsetzungsprozess Einfluss nehmen zu können. Zielführende Impulse sind willkommen!

Ihre Annegret Schoeller

Chefredakteurin