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VERANSTALTUNGSHINWEIS

Ärztliche Fortbildungspflicht - erstmals für zertifizierte Gutachter: Refresher-Kurs “Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ am 3. März 2017 in Mainz

Vor diesem Hintergrund sind die Kurs-Angebote zum Erwerb des DGAUM-Zertifikats „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ aber auch die Veranstaltungen in der Dialogforen-Reihe zu verstehen. Das einmal erworbene Wissen ist im Kontext des allgemeinen und medizinischen Fortschrittes immer wieder einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Deshalb schreibt die ärztliche Berufsordnung (u.a. § 4), nicht umsonst vor, dass alle Ärzte, also auch Arbeitsmediziner und Betriebsärzte, dazu verpflichtet sind, „sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse erforderlich ist.“

Deshalb möchten wir all jene, die das DGAUM-Zertifikat „Arbeitsmedizinische Zusammenhangsbegutachtung“ erworben haben, und hier vor allem die, deren Teilnahme am Gutachtenkurs länger als 5 Jahre zurückliegt, dazu motivieren, kontinuierlich an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, um ihr einmal erworbenes Wissen zu überprüfen und zu ergänzen. Aus diesem Grund bietet die DGAUM erstmals einen Refresher-Kurs am Freitag, 3. März 2017, in Mainz an.

Das Programm sowie Infos zur Anmeldung finden Sie unter https://www.dgaum.de/termine/dialogforen/

Dieses Angebot wird die DGAUM ab dem kommenden Jahr kontinuierlich mindestens einmal im Jahr anbieten, um allen Inhabern des DGAUM-Zertifikates die Möglichkeit zu geben, diesen wichtigen Kurs zu besuchen.