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Editorial

Der chronisch Kranke im Erwerbsleben: die Zukunft

Lösungen müssen her. Die Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer zu erhalten, wird immer wichtiger. Gleichzeitig nehmen chronische Erkrankungen zu – gerade in Altersgruppen, die voll im Erwerbsleben stehen. Unter dem eher abstrakten Begriff „chronische Krankheiten“ verbergen sich reale Krankheiten und Beeinträchtigungen, die das Leben der Betroffenen nachhaltig verändern und beständig bestimmen – nicht nur in gesundheitlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht. Der Arbeitgeber steht primär für den Erhalt der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten in der Verantwortung. Nach einer schweren Erkrankung stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer an seinen bestehenden Arbeitsplatz zurückkehren kann, und zwar ohne dass daraus eine Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der Sicherheit anderer entsteht.

Sehr viele Menschen mit Beeinträchtigung oder Menschen mit einem akuten Bedarf an ständiger medizinischer Behandlung wünschen sich sehr, arbeiten zu können. Wie ist es möglich, dass ein andauernder Krankheitszustand oder eine unumkehrbare Beeinträchtigung mit den Erfordernissen der Arbeitswelt zusammengehen? Nehmen Arbeitgeber Rücksicht auf beschränkt einsatzfähige, aber ansonsten fähige Mitarbeiter? Welche Gesetze regeln Tatbestände dieser Art? Was wird für die chronisch Kranken unternommen, um ihnen das Leben wenigstens auf der Arbeitsseite etwas leichter zu machen? Antworten auf diese Fragen möchte die vorliegende Ausgabe von ASU geben.

Das sei bereits jetzt verraten: Viele Menschen mit einer Langzeiterkrankung oder Behinderung können ein produktives und befriedigendes (Arbeits-)Leben führen, wenn sie die nötige Unterstützung erhalten. So unterstützen die Sozialversicherungsträger verstärkt auf Basis des Bundesteilhabegesetzes von 2017 chronisch kranke Menschen, damit sie am sozialen, gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilhaben können.

Insbesondere in den letzten Jahren haben sich bessere Kooperationen an der Schnittstelle von Hausarzt und Betriebsarzt ergeben. Die spezielle Rolle der Betriebsärzte ist hierbei, die komplexen Zusammenhänge zwischen der chronischen Erkrankung, den daraus resultierenden gesundheitlichen Einschränkungen sowie der erforderlichen Medikation mit Nebenwirkungen zu erkennen. So können passende Arbeitsplatzverhältnisse geschaffen werden.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre der Februar-Ausgabe von ASU und hoffen, dass Sie hierbei wichtige Anregungen für Ihre täglichen Aufgaben finden.

Ihre Annegret Schoeller

Chefredakteurin