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Arbeitgeber blenden Stressbelastung aus

So lautet ein erstes  Ergebnis aus dem DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2018/2019, der Ende des Jahres 2018 erscheinen wird. Für die Untersuchung wurden vom Institut forsa im Auftrag von DEKRA insgesamt 300 zufällig ausgewählte Entscheider im Personalbereich oder Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU von 10 bis unter 500 Mitarbeiter) befragt.

Ein wesentliches Thema der repräsentativen Studie ist die Gefährdungsbeurteilung, die im deutschen Arbeitsschutzrecht das zentrale Element darstellt.Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber auch die psychischen Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch beurteilen müssen. Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz einleiten. Private und berufliche psychische Belastungen tragen maßgeblich zu Burnout oder Muskel- und Skeletterkrankungen und somit zu Fehlzeiten und Qualitätsmängeln bei.

„Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele  Mittelständler auch nach fünf Jahren noch nicht wissen, wie sie mit dem Thema umgehen sollen“, sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs Mensch & Gesundheit bei DEKRA. „Dabei existieren Lösungen, um die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform und wirksam durchzuführen. Gefragt sind Verfahren, die aufzeigen, wie es der Belegschaft wirklich geht und welcher Stress tatsächlich krank macht.“

Die Fehlzeiten aufgrund von psychischen Belastungen nehmen bundesweit zu: Laut dem AOK-Fehlzeitenreport 2018 ist die Häufigkeit von Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zwischen 2007 und 2017 um 67,5 Prozent angestiegen. Außerdem führen diese Erkrankungen zu besonders langen Ausfallzeiten. Mit durchschnittlich 26 Krankheitstagen je Attest dauerten sie 2017 mehr als doppelt so lange wie eine durchschnittliche Krankschreibung.