Der Arbeitsplatzgrenzwert für Mangan und seine anorganischen Verbindungen in der Luft wurde 2011 festgelegt. Dieser Arbeitsplatzgrenzwert ist jedoch für verschiedene Schweißarbeiten unter praxisnahen Voraussetzungen kaum einzuhalten. Im vorliegenden ASU-Beitrag wird untersucht, ob die Diskussion über eine Neubewertung des Arbeitsplatzgrenzwertes neu angestoßen werden sollte.