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VORSCHAU ASU 10/2016

Gesundheitsschutz im Öffentlichen Dienst

Anke Siefer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beschreibt die unterschiedlichen Vorstellungen vom "Öffentlichen Dienst", denn das Aufgabenspektrum ist breit: Bundesverwaltung, Polizei, Schulen, Krankenhäuser, kommunale Zweckverbände um nur einige zu nennen. Der Artikel gibt einen kurzen einordnenden Überblick anhand der Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes 2015.

Dr. Stefan Sammito vom Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr geht auf den Arbeitsplatz Bundeswehr ein. Grundsätzlich gibt es nicht den "einen" Arbeitsplatz „Soldat“. Vielmehr unterscheiden sich die einzelnen Arbeitsplätze selbst innerhalb einer militärischen Einheit oder Dienststelle teilweise gravierend voneinander. Daher gilt auch für die Beurteilung des Arbeitsplatzes „Soldat“, dass eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG unabdingbare Grundlage für den Arbeitsschutz, und damit für die arbeitsmedizinische Betreuung darstellt.

Weitere Beiträge des Schwerpunktes widmen sich den Besonderheiten der Betriebsärztlichen Betreuung im Bundesministerium des Inneren und der Unfallversicherung im Öffentlichen Dienst.