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IM BRENNPUNKT

Einführung einer teilweisen Krankschreibung

Die Einführung eines sogenannten Teilkrankengeldes kann im Sinne des Beschäftigten und seines Arbeitsplatzes eine Ergänzung der bisherigen Maßnahmen zur Wiedereingliederung darstellen. Dies sieht der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. vorrangig bei chronischen Erkrankungen mit langen Arbeitsunfähigkeitszeiten und betrifft sowohl somatische als auch Erkrankungen aus dem psychischen Formenkreis.

Erst am 26.11.2015 hatten die Betriebskrankenkassen bekanntgegeben, dass bereits fast die Hälfte aller Fehltage der erwerbstätigen BKK-Mitglieder auf lang dauernde Erkrankungen von über sechs Wochen zurückzuführen seien und daraufhin einen Aktionsplan gegen Dauererkrankungen gefordert.

Unabdingbar für eine erfolgreiche Wiedereingliederung sei jedoch die genaue Kenntnis der spezifischen Arbeitsplatzsituation, um individuelle Gegebenheiten zu berücksichtigen und den Wiedereinstieg zu fördern. Dies müsse mit Einschaltung des Betriebsarztes geschehen. „Wir sind der Meinung, dass die Formulare für die Arbeitsunfähigkeit gemeinsam durch Betriebsarzt und behandelnden Arzt abzustimmen sind. Teilkrankschreibungen können einen Beitrag dazu leisten, Aussteuerungen zu vermeiden“ sagt VDBW-Vizepräsidentin Dr. Anette Wahl-Wachendorf.

Zuvor hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in einem Sondergutachten an das Bundesgesundheitsministerium den Vorschlag gemacht, eine teilweise Krankschreibung nach skandinavischem Vorbild einzuführen. Diese sieht eine flexiblere Einstufung der Arbeitsunfähigkeit unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit vor. Zwischen 2006 und 2014 waren die Krankengeldausgaben in Deutschland von 5,7 Milliarden auf 10,6 Milliarden Euro angestiegen.