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IM BRENNPUNKT

Mehr Laienreanimation! Neue Reanimations-Leitlinien sind veröffentlicht

Seit 2000 basieren die Leitlinien zur Reanimation auf dem „International Consensus on Cardiopulmonary Resuscitation and Emergency Cardiovascular Care Science with Treatment Recommendations“ des International Liaison Committee on Resuscitation ILCOR. Diese Leitlinien stellen detailliert die wissenschaftliche Basis und die resultierenden Therapieempfehlungen in zehn Einzelkapiteln dar. Erstmalig gibt Kapitel 9 einen Überblick über die wissenschaftlichen Grundlagen der „Ersten Hilfe“.

Mehr Laienreanimation!

Die zentralen Aussagen zur Durchführung einer Reanimation wurden im Wesentlichen beibehalten, viele wurden weiter präzisiert. So gilt nach wie vor: fest und schnell drücken, ohne Pausen, beatmen nur wenn möglich auch durch Laien, frühe Defibrillation; Kinder im Zweifelsfall reanimieren wie Erwachsene. Aber es ändert sich vieles im Detail: so wird großer Wert gelegt auf die Rolle des Leitstellendisponenten für Diagnose und Ersthelfer Reanimation. Erstmals wird auch die Ausbildung von Schülern empfohlen. Eine Doppelstunde pro Jahr ab der 7. Klasse, durchgeführt von Lehrkräften oder Erste-Hilfe-Ausbildern.

Vorabversion der Leitlinien 2015 können in deutscher Sprache kostenlos heruntergeladen werden:

http://www.grc-org.de/leitlinien2015/cat_view/6-wissenschaft/1-leitlinien/43-leitlinien-2015/45-leitlinien-2015-vorabversion

Reanimation mit dem Smartphone

Die statistischen Daten des Deutschen Reanimationsregisters belegen, dass in Deutschland in etwa 27 Prozent bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand eine Laienreanimation durchgeführt wird. In Schweden und den Niederlanden werden Quoten von bis zu 70  Prozent erreicht. Die aktuellen Leitlinien empfehlen nun, dass Leitstellendisponenten Laien am Notruftelefon instruieren sollen

Mobile Retter in Gütersloh

Seit September 2013 hat der Kreis Gütersloh das Smartphone-basierte „qualifizierte Ersthelfer“-System „Mobile Retter“ als ergänzendes Versorgungskonzept des Rettungsdienstes eingeführt. Als Einsatzindikation für eine Alarmierung wurden „Herz-Kreislauf-Stillstand“ und „Bewusstlose Person“ definiert. Der Laienhelfer wird über eine App per Push-Nachricht alarmiert. Die Meldung erfolgt an die zwei Ersthelfer, die dem Einsatzort am nächsten sind. Mithilfe einer Navigationsfunktion wird der Helfer zum Zielort geleitet. Mehr dazu unter: www.mobile-retter.de