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Die DGAUM informiert

Präventionsgesetz: Bundesgesundheitsminister Spahn unterstützt Engagement der DGAUM für Selektivverträge zum Impfen durch Betriebsärzte

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würdigte und unterstützte im Rahmen eines Gesprächstermins am 9. Juli in Berlin das Engagement der Betriebsärzte und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes in der Arbeitswelt. Themen dabei waren u.a. Fragen der Verbesserung von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie der Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte.

Arbeitswelt ist das größte Präventionssetting in der Gesellschaft

Zwischen Bundesgesundheitsminister Spahn und der DGAUM besteht Konsens, dass die Arbeitswelt mit über 45 Millionen Beschäftigten in Deutschland das größte Präventionssetting in unserer Gesellschaft ist und einen hervorragenden Rahmen für medizinische Präventionsmaßnahmen darstellt, den es zu nutzen gilt. Deshalb sind die Betriebsärzte mit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz erstmals zu Akteuren im Sozialgesetzbuch V (SGB V) mit einem konkreten Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berufen worden. Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte stellen daher einen wichtigen Bestandteil der medizinischen Prävention und Gesundheitsförderung dar und können dazu beitragen, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern.

Selektivverträge sind Voraussetzung für Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

Zwischen Minister Spahn und der DGAUM besteht weiterhin Einigkeit, dass ohne die Einbindung der Betriebsärzte viele der vom Gesundheitsministerium geplanten Versorgungsverbesserungen einer großen Anzahl an Patienten nicht zugutekommen können. Gerade über die Betriebsärzte werden viele Versicherte und Patienten am Arbeitsplatz erreicht, die sonst kaum eine hausärztliche oder andere fachärztliche Versorgung von Vertragsärzten in Anspruch nehmen. Der Minister würdigte ausdrücklich die Aktivitäten der DGAUM, die seit Anfang 2019 bundesweit die ersten beiden Selektivverträge mit BARMER und BAHN BKK zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte abgeschlossen hat. Diesen sind inzwischen weitere Krankenkassen beigetreten: BKK Linde, BKK Melitta Plus und BKK firmus sowie BKK Technoform. Zum 1. September werden beitreten: pronova BKK und BIG direkt gesund. Weitere Verhandlungen laufen. Die Fachgesellschaft hat mit Selektivverträgen und mit der Etablierung eines datengestützten elektronischen Abrechnungssystems DGAUM-Selekt innovative Lösungsansätze auf den Weg gebracht, die es den Betriebsärzten ermöglichen, ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen und abzurechnen.

BMG sagt Prüfung einer vereinfachten Impfstoffbeschaffung für Betriebsärzte zu

In dem Gespräch mit Minister Spahn bekräftigte die DGAUM nochmals die Rechtsauffassung, dass das Präventionsgesetz ein Kontrahierungsgebot sowie einen damit verbundenen Versorgungsauftrag sowohl für die Betriebsärzte als auch für die Krankenkassen enthält, der weder für Betriebsärzte als Leistungserbringer noch für die Krankenkassen als Kostenerstatter ins Belieben gestellt ist. Gerade bei einigen Kassen gibt es derzeit noch Widerstände, Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte abzuschließen. Zudem besteht auch auf Seiten mancher Betriebsärzte die Auffassung, Selektivverträge mit insgesamt 110 am Markt tätigen Krankenkrassen zu schließen, sei viel zu kompliziert. Viel besser sei es, einen „großen“ Kollektivvertrag mit allen Kassen abzuschließen und in diesem Rahmen den Betriebsärzten ebenfalls den Zugang zur Impfstoffbeschaffung über den sog. Sprechstundenbedarf (SSB) vergleichbar den Vertragsärzten zu ermöglichen. Beim BMG versprach man sowohl das Thema Kollektivvertrag als auch SSB nochmals zu prüfen. Beim BMG besteht Skepsis, ob einer der im Feld der Arbeitsmedizin aktiven Verbände überhaupt über ein ausreichendes Mandat verfügt, alle Betriebsärzte für solche Vertragsabschlüsse repräsentieren zu können. Insofern ist wohl der Weg über das von der DGAUM beschrittene Selektivvertragsmodell wohl der einzig mögliche für Betriebsärzte. Hinsichtlich der Beschaffung von Impfstoffen will das Gesundheitsministerium vereinfachte Bezugsmöglichkeiten für Betriebsärzte vergleichbar mit jenen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst prüfen und der DGAUM zeitnah Nachricht geben.

Dr. phil. Thomas Nesseler

Hauptgeschäftsführer DGAUM

DGAUM legt Meilenstein für Betriebsärzte

Als einziger Verband im Feld der Arbeitsmedizin verfügt die DGAUM nicht nur über die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte, sondern auch über ein leistungsfähiges System zur datengestützten Abrechnung mit allen Krankenkassen. Damit legt die Fachgesellschaft einen bedeutenden Meilenstein für die betriebsärztliche Tätigkeit.

DGAUM gewährt Preisvorteile für VDBW, BsAfB, BVÖGD

Die DGAUM bietet allen Mitgliedern der arbeitsmedizinisch aktiven Berufsverbände VDBW, BsAfB und BVÖGD dieselben Konditionen an wie DGAUM-Mitgliedern, so dass diese ebenfalls deutliche Preisvorteile nutzen können.

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