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Dritte Berufungsperiode hat begonnen

Ausschuss für Arbeitsmedizin des Bundesarbeitsministeriums

Einleitung

Ziel der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeitsmedizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten. Diese Verordnung gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Die ArbMedVV lässt sonstige arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen, insbesondere nach dem Arbeitsschutzgesetz und dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz), unberührt. Gemäß der ArbMedVV, in Kraft getreten im Jahr 2008, novelliert im Jahr 2016, ist ein Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit (AfAMed) und Soziales (BMAS) gebildet worden, in dem fachkundige Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachkundige Personen, insbesondere der Wissenschaft, vertreten sind. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu benennen. Die Mitgliedschaft im Ausschuss für Arbeitsmedizin ist ehrenamtlich. Mit der konstituierenden Sitzung am 9. Mai 2019 begann die 3. Berufungsperiode des AfAMed.

Auftaktveranstaltung

Am Vortag lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) alle fünf Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS (s. Infokasten) zu einer Auftaktveranstaltung und der feierlichen Übergabe der Berufungsurkunden durch die Leiterin der Abteilung III Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Frau Maria Britta Loskamp, ein. Staatssekretär Björn Böhning betonte im feierlichen Ambiente des Umweltforums in Berlin gegenüber den rund 220 geladenen Gästen, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtige Aufgaben des BMAS sind und auch in Zukunft bleiben werden.

In zwei Redebeiträgen referierten Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, über die rechtliche Bedeutung der Arbeitsschutzausschüsse und Frau Dr. med. Christa Sedlatschek, Direktorin der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), über den Wandel der Arbeit und neue Arbeitsformen sowie damit verbundene Herausforderungen für den Arbeitsschutz. Die Grundlagen der zukünftigen Ausschussarbeit wurden danach von André Große-Jäger, Referatsleiter im BMAS, erläutert.

In der anschließenden Podiumsdiskussion hatten die Sozialpartner dann Gelegenheit, ihre Erwartungen an die Ausschussarbeit zu äußern und aktuelle Herausforderungen mit dem BMAS zu diskutieren (s. „Weitere Infos“)

Im Rahmen der Harmonisierung der Arbeitsschutzausschüsse wurde die Anzahl der Mitglieder des AfAMed für die neue Berufungsperiode auf 15 erhöht ( Tabelle 1,  Abb. 1).

Zum Vorsitzenden des AfAMed wurde auf der konstituierenden Sitzung Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel und zu stellvertretenden Vorsitzenden Frau Dr. med. Gabriela Förster und Dr. med. Martin Kern gewählt.

Arbeitsweise des AfAMed

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin arbeitet auf der Grundlage einer Geschäftsordnung (s. „Weitere Infos“) und tagt etwa zweimal pro Jahr, um Arbeitsergebnisse zu beraten und zu beschließen. Die Arbeitsergebnisse werden fachlich von drei Unterausschüssen ( Tabelle 2) vorbereitet. Bei übergreifenden Aufgaben und Themen beteiligt der Ausschuss die anderen Ausschüsse des BMAS. Zur Koordinierung von ausschussübergreifenden Fragestellungen wird die Zusammenarbeit der Ausschüsse in einem Steuerkreis abgestimmt, der themen- und anlassbezogen maximal zweimal pro Jahr tagt. Jeder Arbeitsschutzausschuss entsendet bis zu drei Vertretungen in den Steuerkreis.

Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind die Geschäftsstellen der Arbeitsschutzausschüsse angesiedelt. Die Geschäftsführung des AfAMed hat Herr Dr. med. Johannes Gellissen inne.

Die Ergebnisse der Sitzungen des AfAMed sowie weitere Informationen können auf der Homepage des AfAMed abgerufen werden (s. „Weitere Infos“). In der konstituierenden Sitzung wurde unter anderem beschlossen, eine Arbeitsmedizinische Regel zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei beruflicher Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung zu erstellen. Zudem soll ein Evaluationskonzept zur Begleitung der Einführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Exposition gegenüber natürlicher UV-Strahlung erarbeitet werden. Des Weiteren beschloss der AfAMed eine arbeitsmedizinische Regel 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen“.

Anfragen an den AfAMed können schriftlich (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nöldnerstr. 40-42, 10317 Berlin) oder per E-Mail (ausschuss.arbeitsmedizin@baua.bund.de) gestellt werden.

    Info

    Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS

    Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS)

    Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

    Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed).

    Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

    Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)

    Weitere Infos

    Autor

    Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel

    Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

    Universitätsmedizin Mainz

    Obere Zahlbacher Str. 67

    55131 Mainz

    letzel@uni-mainz.de

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