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“Arbeitsplatz für Schutzimpfungen durch Betriebsärzte besser nutzen“ – Stellungnahme zum Entwurf des Masernschutzgesetzes

DGAUM-Stellungnahme vom 29. Mai 2019

Die Bedeutung der Betriebsärzte für die Versorgung wird am Beispiel Schutzimpfungen deutlich: Aufgrund der in vielen Fällen nicht ausreichenden Durchimpfungsraten in der Bevölkerung wurden mit dem Präventionsgesetz 2015 die Krankenkassen verpflichtet, auch mit Betriebsärzten oder deren Gemeinschaft entsprechende Verträge abzuschließen. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht, können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen. Dies wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen. Auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen weist die DGAUM daher das BMG in ihrer Stellungnahme vom 29. Mai hin.

Mit dem Beschluss, dieses Potenzial zu nutzen, hat die DGAUM darüber hinaus für Betriebsärzte einen innovativen Lösungsansatz entwickelt. Auf der Basis geschlossener Selektivverträge mit mehreren Krankenkassen und einer neuen Abrechnungssoftware bietet die DGAUM Betriebsärzten seit dem 1. Januar 2019 die realistische und wirtschaftliche Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu impfen. Damit unterstützt die DGAUM Betriebsärzte dabei, ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen zu können und trägt unzweifelhaft aktiv zur Verbesserung der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung in Deutschland bei.

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