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Einführung

“Teilhabe braucht Rehabilitation“

Was soll durch Rehabilitation erzielt werden?

Rehabilitation verfolgt das Ziel, Einschränkungen zu verhindern, zu beseitigen oder zu mindern, um Menschen mit drohender Behinderung sowie chronisch kranken Menschen eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen. Leistungen der Rehabilitation werden immer wichtiger. Zur Stärkung der Rehabilitation wurde das Bundesteilhabegesetz (BTHG) vom 01.01.2017 geschaffen. Die Rehabilitation, aber auch deren Teilaspekt, die Betriebliche Eingliederung (BEM), sind Thema dieses Schwerpunkts.

Helga Seel gibt einen umfassenden und kenntnisreichen Einblick in die Entwicklung von Rehabilitation sowie in wichtige Aspekte für ihre Weiterentwicklung. Sie legt dar, dass Rehabilitation einen großen Mehrwert für den Einzelnen und die Gesellschaft darstellt. Gesamtgesellschaftlich gesehen wird den Menschen durch erfolgreiche Reha-Maßnahmen ermöglicht, auch am Arbeitsleben wieder teilhaben zu können und als Beitragszahler in die Sozialversicherung einzuzahlen. Vor diesem Hintergrund hat die Rehabilitation von Menschen im erwerbsfähigen Alter die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der Menschen zu erhalten bzw. wiederherzustellen, um sie möglichst lange im Erwerbsleben zu halten.

Silke von der Heide berichtet als niedergelassene Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin (PRM) über den Alltag in ihrer Praxis sowie über Chancen und Hemmnisse, auf die sie trifft. Sie gibt darüber hinaus auch Anregungen, wie Kooperationen mit Haus- und Betriebsärzten sowie weiteren Akteuren in der Rehabilitation und bei der Wiedereingliederung gelingen können.

Reinhard Holtstraeter legt in seinem Beitrag anschaulich dar, dass bei nicht zeitgerechter Entscheidung der Sozialversicherungsträger die beantragte Teilhabeleistung als genehmigt gilt, sofern der Antragsteller die Leistung subjektiv für erforderlich halten durfte und sie nicht offensichtlich außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs liegt. Damit werden die Antragsteller gestärkt.

Wie die Akteure in der Rehabilitation und Wiedereingliederung gemeinsam aktiv werden können, um Menschen mit Behinderungen tatsächlich zu erreichen, zu mobilisieren und bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu unterstützen, zeigt der Beitrag von Markus Twehues und Jennifer Klös. Es werden die Ziele des „BEM-Kompasses“ beschrieben, den 60 BEM-Experten aus Betrieben und überbetrieblichen Organisationen zusammen entwickelten. Außerdem werden Hintergründe zur betrieblichen Prävention aufgezeigt und Ergebnisse des BAR-Projekts vorgestellt.

Was bringt das Bundesteilhabegesetz für die berufliche Rehabilitation? Aus dem Interview mit Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) wird deutlich, dass das BTHG große Chancen für Menschen mit Behinderung bietet.

Astrid Hadem berichtet über ein Erfolgsmodell in Niedersachsen, das „INN-Maßnahmenpaket“, das die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und die Berufsförderungswerke in Niedersachsenaufgebaut haben. Versicherte, die durch Unfälle in ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sind, werden bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben bestmöglich unterstützt. Zum Erfolg einer beruflichen Rehabilitation gehört, dass Menschen integriert werden, die ohne diese Leistung aus dem Erwerbsleben herausfallen würden.

Klaus Leuchter beschreibt das betriebliche Eingliederungsmanagement in Klein- und Kleinstunternehmen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Verpflichtung für Betriebe. Es regelt den Umgang mit Beschäftigten, die länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind. Im Beitrag wird die Umsetzung des BEM mit externer Unterstützung in Klein- und Kleinstbetrieben des Handwerks in Schleswig-Holstein vorgestellt.

Angebote der Primär- und Sekundärprävention der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die durch das Präventionsgesetz von 2015 möglich gemacht wurden, werden von Nathalie Glaser-Möller et al. beleuchtet. Sie stellen fest, dass trotz breit angelegter Informationskampagne die Inanspruchnahme der Leistungen zur Prävention der DRV hinter den Erwartungen zurückbleibt. In diesem Beitrag wird das präventive Angebot beschrieben und anschließend aus der Perspektive eines Arbeitgebers und eines Reha-Zentrums über Erfahrungen mit dem Präventionsangebot berichtet. Einige konkrete Handlungsoptionen werden aufgezeigt, die helfen sollen, dieses verhältnismäßig neue Angebot erfolgreich umzusetzen.

Im Wissenschaftsteil stellen Marion Freyer et al. Forschungsergebnisse einer neue Berechnungsmethode auf Basis von zwei Faktoren zum Einsatz des Work Ability Index vor. Der Work Ability Index (WAI) ist ein etabliertes Instrument zur Erfassung der Arbeitsfähigkeit, das unter der mittlerweile umstrittenen Annahme der Eindimensionalität als ungewichteter Summenindex entwickelt wurde. Aktuelle Forschungen stützen jedoch das Vorliegen einer zweifaktoriellen Struktur des WAI, bestehend aus dem Faktor subjektive Arbeitsfähigkeit und Ressourcen sowie dem Faktor Gesundheitsbedingungen.

Jan Becker et al. berichten über Forschungsergebnisse zur Gesundheitsförderung und Prävention bei Bediensteten im rheinland-pfälzischen Schuldienst, wobei das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als wichtiges Instrument der Tertiärprävention im Fokus steht. Gesetzlich verankert durch § 167 im SGB IX stellt das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einen elementaren Baustein zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern im Sinne der Tertiärprävention dar. Ziel der Untersuchung ist eine deskriptive Beschreibung der BEM-Fälle und -Prozesse im staatlichen Schuldienst.

    Autorin

    Dr. med. Annegret Schoeller

    Bereichsleiterin

    Dezernat 1 Versorgung und Bevölkerungsmedizin

    Bundesärztekammer

    Herbert-Lewin-Platz 1

    10623 Berlin

    annegret.schoeller@baek.de