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Gesundheits-Apps brauchen Digitalinfrastruktur

Zum Referentenentwurf „Digitale Versorgung-Gesetz (DVG)“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen möchte. Dabei muss aber an erster Stelle die Sicherstellung des Auf- und Ausbaus der digitalen Strukturen der Krankenhäuser und anderer Leistungserbringer stehen. Wir haben die Sorge, dass die finanziellen Mittel für Apps, die in anderen Ländern nicht vom Sozialversicherungssystem bezahlt werden, beim Aufbau der Digitalinfrastruktur fehlen.

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist auch aus Sicht der Kliniken sinnvoll und notwendig. Sie trägt entscheidend zur Steigerung der Versorgungsqualität durch bessere Vernetzung und zur Entlastung des knappen Personals bei.

Fakt ist aber auch, dass die Finanzierung der Digitalisierung in den Kliniken nach wie vor nicht gegeben ist. Zum einen brauchen die Kliniken ein Sonderprogramm „Digitales Krankenhaus“ des Bundes in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr. Diese Mittel werden als Investitionsmittel benötigt, um den Investitionsstau im IT-Bereich abzubauen. Zum anderen muss dafür gesorgt werden, dass die laufenden Betriebskosten der Kliniken für IT-Personal, IT-Dienstleister und Software-Lizenzen aufgebracht werden können. Dies ist über das DRG-System nicht gewährleistet. Ein Digitalisierungszuschlag in Höhe von 2 Prozent auf alle Rechnungen ist daher zusätzlich nötig. Damit könnten zumindest für den Anteil der IT-Mittel die deutschen Kliniken auf das Niveau unserer Nachbarländer gehoben werden.

Die Krankenhäuser sind bereit, ihren Beitrag zu leisten und die IT-Anbindung so schnell wie möglich flächendeckend zu realisieren. Aber dafür müssen sie über die notwendigen Mittel verfügen. Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

  www.dkgev.de

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