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Meldungen

Mehr Flexibilität für Wasserversorger

Seit dem 3. Januar 2018 können Wasserversorger in Deutschland optional ihre Probennahmeplanung basierend auf den Ergebnissen einer Risikobewertung anpassen. Um die Umsetzung der so genannten „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung (RAP)“ zu unterstützen, stellt das Umweltbundesamt seit Dezember 2018 kostenlose Schulungsmaterialien zur Verfügung.

Die RAP ist für viele Wasserversorger und Gesundheitsämter neu. Durch die Übertragung der Änderungen der Anhänge der EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht Anfang 2018 sowie durch die aktuell diskutierte Revision der gesamten Richtlinie, rückt der Risikoansatz immer weiter in den Fokus des deutschen Trinkwassersektors. Dank der neuen gesetzlichen Vorgaben haben Wasserversorger nun mehr Flexibilität bei der Probennahmeplanung. Basierend auf den Ergebnissen einer Risikobewertung kann diese in Bezug auf Häufigkeit und Umfang individuell an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Bestehende Genehmigungen zur Verringerung des Untersuchungsumfangs hatten noch bis Ende 2018 Bestand. Seitdem können Wasserversorgungsunternehmen Reduzierungen bei der Probennahme nur noch auf Grundlage einer RAP beim Gesundheitsamt beantragen.

Das Ziel des risikobasierten Ansatzes ist es, den Fokus von der Fehlersuche bei der Endproduktkontrolle hin zu Gefährdungen und Gefährdungsereignissen sowie auf die daraus resultierenden Risiken zu lenken, die durch systematische Analyse identifiziert werden.

In bisherigen Pilotprojekten brachte die systematische Analyse aller vorhandenen Risiken der gesamten Wasserversorgung für die Versorger einen zusätzlichen Nutzen in vielen Bereichen. Vor allem führt der Prozess einer Risikobewertung zu einem besseren Systemverständnis und damit zu einer höheren Betriebssicherheit – und dies trotz des bereits hohen Niveaus der Trinkwasserversorgung in Deutschland. Zusätzlich zeigte sich eine Verbesserung der internen sowie der externen Kommunikation mit den zuständigen Gesundheitsämtern.

Um dieses Umdenken im deutschen Trinkwassersektor aktiv zu unterstützen, hat das Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen eines BMG-geförderten Projekts ein Schulungskonzept zu Risikobewertung und Risikomanagement in der Trinkwasserversorgung entwickelt. Dieses wurde im Herbst 2018 erfolgreich in Probeschulungen getestet. Damit wird die Umsetzung sowohl für große als auch für kleine Wasserversorger erleichtert, und Gesundheitsämtern werden Informationen für die Bewertung der von Wasserversorgern eingereichten Unterlagen angeboten. Die Schulungsmaterialien richten sich an Personen und Institutionen, die Schulungen zum Thema Risikobewertung und Risikomanagement für Wasserversorger, Gesundheitsämter und weitere Interessierte anbieten möchten. Durch den modularen Aufbau können Trainerinnen und Trainer die Materialien den jeweiligen Bedürfnissen der Zielgruppen leicht anpassen.

Die Materialien können kostenlos beim UBA angefordert werden (trinkwasserschulung@uba.de), und entstanden in Abstimmung mit folgenden Beteiligten: Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – Bundesministerium für Gesundheit – Bundesverband der Hygieneinspektoren e.V. – Deutscher Landkreistag – Deutscher Städtetag – Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz – IWW Zentrum Wasser – TZW: DVGW-Technologiezentrum Wasser – Verband kommunaler Unternehmen e.V.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA)

  www.umweltbundesamt.de

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