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– Folge 1 –

Arbeitsmedizinische Prävention — Fragen und Antworten (FAQ)

FAQs (Frequently Asked Questions) des AfAMed sind ein wichtiges Instrument, um Inhalte der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und deren Umsetzung zu erläutern. Derzeit sind die FAQ in drei Kapitel unterteilt: in allgemeine Fragen zur arbeitsmedizinischen Prävention, Fragen zur infektiösen, offenen Lungentuberkulosen (TBC) in der Arbeitsmedizin und Fragen zu elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern. Diese Unterteilung ist historisch gewachsen. Die Fragen ergeben sich aus den aktuellen Anfragen an den AfAMed, die Fragen zur TBC wurden vor der Gründung des AfAMed vom Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) erarbeitet und dann nach der Gründung des AfAMed an diesen übergeben, da der AfAMed die entsprechenden Aufgaben übernommen hatte. Der AfAMed hat die jeweiligen Antworten der aktuellen Rechtslage angepasst und unter den FAQs eingestellt. An dieser Stelle sei dem ABAS für die Vorarbeiten herzlich gedankt.

In dieser ersten Folge wird einleitend allgemein auf die FAQs des AfAMed eingegangen, die Arbeitsweise hierzu dargestellt und exemplarische einzelne FAQs vorgestellt.

Aufgaben und Ziele des AfAMed

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) gehört es,

  • dem Stand der Arbeitsmedizin entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse zu ermitteln,
  • Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die in dieser Verordnung gestellten Anforderungen insbesondere zu Inhalt und Umfang von Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge erfüllt werden können,
  • Empfehlungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge aufzustellen,
  • Empfehlungen für weitere Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge auszusprechen, insbesondere für betriebliche Gesundheitsprogramme,
  • Regeln und Erkenntnisse zu sonstigen arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen nach § 1 Abs. 3 der ArbMedVV zu ermitteln, insbesondere zur allgemeinen arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten sowie
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie zu sonstigen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zu beraten.

Die Geschäftsstelle des AfAMed ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt, auf der dortigen Homepage des AfAMed (s. „Weitere Infos“) können wichtig Informationen und Ergebnisse der Arbeit des AfAMed abgerufen werden.

Der AfAMed erstellt u.a. Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) und Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME). Zudem ist der AfAMed wesentlich u.a. an der Erarbeitung des Kapitels „Arbeitsmedizinische Prävention“ für Technische Regeln beteiligt.

Den AfAMed erreichen immer wieder Anfragen zur arbeitsmedizinischen Prävention aus der Praxis. Der AfAMed begrüßt diese Interaktion mit den Anwendern der ArbMedVV und den Experten des Arbeitsschutzes sehr. Um relevante Fragen und deren Beantwortung der allgemeinen Öffentlichkeit zu Verfügung zu stellen, publiziert der AfAMed häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) auf seiner Homepage (s. „Weitere Infos“). Prinzipiell sind die FAQs derzeit in drei Kapitel unterteilt

  • Kapitel 1: allgemeine Fragen zur arbeitsmedizinischen Prävention,
  • Kapitel 2: Fragen zur infektiösen, offenen Lungentuberkulosen (TBC) in der Arbeitsmedizin sowie
  • Kapitel 3: elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder.

Im folgenden Kasten sind exemplarische einzelne wichtige FAQs zusammengestellt.

Bezüglich weiterer Fragen und Antworten sei auf die entsprechende Homepage der BAuA verwiesen. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass spezielle Fragen zur arbeitsmedizinischen Prävention, an die Geschäftsstelle des AfAMed gerichtet werden. Diese Anfragen durchlaufen einen formalen Prozess und die Antworten müssen ggf. im AfAMed beraten werden, so dass die Beantwortung unter Umständen mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung verbunden sein kann.

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