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Präventivmedizin — Vorsorge und Untersuchung

Unter Ärztinnen und Ärzten, die sich in ihrer universitären Ausbildung insbesondere mit der Entstehung, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen beschäftigt haben, wird z.T. kontrovers über den Stellenwert von körperlichen und klinischen Untersuchungen gegenüber präventiver Gesundheitsberatung diskutiert. Es wird dabei – z.B. bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge – die Frage gestellt, ob Präventivmedizin auch ohne ärztliche Untersuchungen möglich und sinnvoll ist. Bei der Novellierung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, als die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung in arbeitsmedizinische Vorsorge mit einem Schwerpunkt auf die individualmedizinische Beratung umbenannt und die ärztliche Untersuchung nur noch als optionale Möglichkeit in der Verordnung verankert wurde, kam es in der Arbeitsmedizin zu einer grundlegenden Diskussion über den Stellenwert und die Aussagekraft von präventivmedizinischen Untersuchungen. Es zeigte sich dabei unter anderem, dass im Bereich der individuellen präventivmedizinischen Vorsorge die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, zu wahren sind, für einzelne Fragestellungen keine entsprechenden, validen und effektiven Untersuchungsverfahren zur Verfügung stehen und dass allein durch ärztliche Untersuchungen keine Erkrankungen vermieden werden können.

Der Stellenwert der ärztlichen Beratung der Beschäftigten und der Arbeitgeber wurde erkannt und in der Verordnung gestärkt. Selbstverständlich gibt es auch andere Bereiche, bei denen präventivmedizinische Untersuchungen einen deutlich höheren Stellenwert haben, beispielsweise wenn eine Fremdgefährdung vermieden werden muss, beispielsweise bei der Steuerung von Fahrzeugen und einzelne körperliche Funktionen, wie das Sehvermögen, sehr gut untersucht werden können. Aber auch hier muss bedacht werden, dass bei anderen Untersuchungen, beispielsweise bezüglich der psychischen Leistungsfähigkeit, die prognostische Aussage sehr beschränkt sein kann.

Auch in weiteren Bereichen der Arbeits- und Sozialmedizin, wie bei Einstellungsuntersuchungen, werden derzeit der Stellenwert und die prognostische Aussage von körperlichen und klinischen Untersuchungen kontrovers diskutiert. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass ärztliche Untersuchungen in der Prävention generell kein wichtiges medizinisches Verfahren sind. Vielmehr, dass in Abhängigkeit des Präventionsziels und der speziellen zu vermeidenden Erkrankung derzeit (noch?) keine geeigneten präventivmedizinischen Untersuchungsverfahren für alle Erkrankungen zur Verfügung stehen und dadurch der ärztlichen Präventionsberatung eine besonders wichtige Rolle zukommt.

Neben den Früherkennungsuntersuchungen und der Vorsorge für Kinder ist die Schulgesundheitspflege ein wichtiger Baustein der Prävention von Jugendlichen im Setting Schule. Axel Iseke aus dem Landeszentrum für Gesundheit aus Nordrhein-Westfalen, Fachgruppe Kinder- und Jugendgesundheit, kommt in seinem Beitrag zu dem Fazit, dass eine Schule nur so gesund sein kann wie ihre Schülerinnen und Schüler, das an der Schule beschäftigte Personal und die allgemeinen Strukturen. Zur Erreichung dieses Ziels bedarf es mehr als nur medizinischer Untersuchungen.

Verlassen Jugendliche die Schule und werden berufstätig, so unterliegen sie in einem Alter unter 18 Jahren den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Nach dem Mikrozensus aus dem Jahr 2009 waren in Deutschland ca. 375 000 junge Menschen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren in Beschäftigung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz schreibt für diese Altersgruppe präventivmedizinische Untersuchungen vor. Frank Eberth, Gewerbearzt in Brandenburg, zeigt in seinem Beitrag die Chancen und Risiken der medizinischen Untersuchungen für den Jugendarbeitsschutz auf.

Häufig beginnt ein Beschäftigungsverhältnis mit einer Einstellungsuntersuchung. Sowohl aus ärztlicher als auch aus juristischer Sicht wird der Stellenwert dieser Untersuchung häufig kritisch gesehen. Patrick Aligbe weist in seinem Übersichtsartikel darauf hin, dass vom Arbeitgeber geforderte Einstellungsuntersuchungen keinen rechtsfreien Raum darstellen und hier bestimmte Grenzen zu beachten sind. Zudem ist die Einstellungsuntersuchung keine arbeitsmedizinische Untersuchung, da hier nicht der gesundheitliche Schutz des Beschäftigten im Vordergrund steht, sondern bestimmte Fragestellung des Arbeitgebers an den möglichen zukünftigen Arbeitnehmer.

Die Novellierung der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat in den letzten Jahren zu kontroversen Diskussionen in der Arbeitsmedizin geführt. Stephan Letzel geht daher auf den Stellenwert der medizinischen Untersuchung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV ein und weist insbesondere darauf hin, dass die Anamnese im Rahmen dieser Vorsorge bereits ein wesentlicher Bestandteil einer ärztlichen Untersuchung ist.

Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV sieht der Gesetzgeber insbesondere in Bereichen, in denen eine relevante Fremdgefährdung möglich ist, so genannte Eignungsuntersuchungen vor, die in speziellen staatlichen Verordnungen geregelt sind. Jörg Hedtmann von der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation stellt in seinem Beitrag die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und deren Relevanz vor.

Ergänzt wird der Praxisartikel der März-Ausgabe von ASU u. a. mit einem wissenschaftlichen Beitrag von Thomas Kraus et al. aus dem Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der RWTH Aachen zu den Auswahlkriterien für ein differenziertes Vorsorgeprogramm zur Lungenkrebsfrüherkennung nach Asbestexposition. Die Arbeitsgruppe um Prof. Kraus belegt anhand seiner wissenschaftlichen Untersuchungen am Beispiel Asbest und Lungenkrebs, dass die geeignete Auswahl bzw. Eingrenzung entsprechender Personengruppen ein wesentlicher Aspekt für eine effektive Vorsorge sind.

Die aktuelle Ausgabe von ASU zeigt einmal mehr auf, dass Prävention eine wesentliche Säule im Gesundheitswesen darstellt. Ihre Effektivität hängt jedoch sehr stark von den jeweiligen Präventionszielen sowie den entsprechenden medizinischen und sozialrechtlichen Randbedingungen ab.

Den Autoren und Autorinnen der Beiträge sei an dieser Stelle für ihre interessanten Artikel herzlich gedankt.

    Autor

    Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel

    Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

    Universitätsmedizin Mainz

    Obere Zahlbacher Str. 67

    55131 Mainz

    letzel@uni-mainz.de

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