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Die DGAUM informiert

Neuer Kooperationspartner der DGAUM: Die HELMSAUER GRUPPE

Mehr als nur Abrechnungsdienstleiter bei der Umsetzung von Kassenverträgen zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte nach dem SGB V

Selektivverträge: Schutzimpfungen durch Betriebsärzte

Das Präventionsgesetz hat es den dafür verantwortlichen Akteuren zur Aufgabe gemacht, den Zugang zu Impfungen für die im Arbeitsleben stehenden Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Daher stellt die Versorgung mit Schutzimpfungen auch durch die Betriebsärzte einen wichtigen Bestandteil des Präventionsgesetzes dar. Ziel ist es, den Impfschutz in der Bevölkerung nachhaltig zu verbessern und gerade das Setting Arbeitsplatz dafür zu nutzen, wenn diese Impfungen durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für diese Beschäftigten empfohlen sind und nicht aufgrund einer speziellen Arbeitsplatzgefährdung zu Lasten des jeweiligen Arbeitgebers zu verabreichen wären. Seit April 2016 arbeiten BARMER und DGAUM gemeinsam und intensiv an der Umsetzung dieses Gesetzesauftrages. Über die Komplexität des Vorhabens wurde auch an dieser Stelle mehrfach berichtet. BARMER und DGAUM haben ihre Arbeiten inzwischen so vorangetrieben, dass ein Vertrag zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. Darüber hinaus hat die DGAUM die Anfrage einer weiteren gesetzlichen Krankenkasse, die mit der Fachgesellschaft ebenfalls einen Vertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte nach dem SGB V schließen will, um das Setting Arbeitsplatz zur Verbesserung des Impfschutzes ihrer Versicherten zu nutzen. Diese Verhandlungen sind inzwischen beendet, so dass der Vertrag zum 1. Januar 2019 in Kraft treten kann. Über die Details zu den Verträgen werden wir an dieser Stelle in der Januar-Ausgabe 2019 der ASU berichten.

Die Versorgung mit Schutzimpfungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung wird auf der Grundlage von Selektivverträgen organisiert. In der selektivvertraglichen Versorgung können die Leistungserbringer ihre Leistungen dabei ausschließlich direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Insbesondere für die Betriebsärzte stellt dies bisher ein erhebliches Problem dar, da diese vielfach nicht über die für eine solche Direktabrechnung erforderlichen Kapazitäten zur ordnungsgemäßen Datenverarbeitung verfügen. Für eine wirtschaftlich effiziente Abrechnung ist aber die Einschaltung einer privatrechtlich organisierten Abrechnungsstelle notwendig. Dies ist allerdings im Moment noch ausgeschlossen, da das Bundessozialgericht die Rechtmäßigkeit einer solchen Einschaltung vom Vorliegen einer formalgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage abhängig macht, die auf dem Gebiet der Versorgung mit Impfleistungen noch fehlt. Daher muss § 132e SGB V zwingend in die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage von § 295a SGB V aufgenommen werden. Im Wege eines intensiven politischen Lobbyings konnte es die DGAUM inzwischen für die Kooperationspartner erreichen, dass das BMG mit dem derzeit im Gesetzgebungsverfahren stehenden „Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)“ eine Regelung in Aussicht gestellt hat, um § 132e in § 295a SGB V aufzunehmen und die bisher fehlende datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Abrechnung durch externe Dienstleister zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund sind die DGAUM und die vertragsschließenden Krankenkassen übereingekommen, dass bis zu einer abschließenden gesetzlichen Regelung die in Abrede stehenden Verträge einem alternativen Weg folgen, indem Regelungen des § 140a SGB V und Regelungen des § 132e SGB V in einem „gemischten Vertrag“ zusammenführt werden. Damit bedarf es nun ebenfalls des Aufbaus von Dienstleistungsstrukturen, die im Vertragsarztbereich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen bereitgestellt werden, um sowohl die Einschreibung der an diesem Selektivvertrag teilnehmenden Ärzte sowie die Teilnahmeerklärungen der zu impfenden Versicherten als auch den dazu notwendigen Datenaustauch zwischen DGAUM und Krankenkassen inklusive der Honorierung der ärztlichen Leistung und der dazu notwendigen Impfstoffe zu organisieren und zu verwalten.

Leistungsangebote HELMSAUER im Detail

Mit der HELMSAUER GRUPPE hat die DGAUM inzwischen einen Dienstleister gefunden, der mit seinem Leistungsangebot hervorragend zum o. g. Anforderungsprofil der Fachgesellschaft und der von ihr verhandelten Impfverträge für Betriebsärzte passt. Neben den Abrechnungsdienstleistungen für die Selektivverträge der DGAUM, die bei HELMSAUER unter der Bezeichnung DGAUM-Selekt geführt werden, entfalten die Vorteile der Kooperation sich in insgesamt drei Aktivitätsfeldern:

  • Ärztliche Abrechnungen von Selektivverträgen und von Privatliquidationen durch Oswald Helmsauer GmbH bzw. Helmsauer Curamed Managemengesellschaft.
  • Versicherungswesen mit preisgünstigen Personen- und Sachversicherungen durch Helmsauer & Kollegen Assekuranzmakler AG.
  • Beratungsleistungen des Helmsauer Beratungszentrums, u. a.: betriebswirtschaftliche Beratungen, Praxisbewertungen, Niederlassungsberatung etc.

Im Feld der ärztlichen Abrechnungen haben DGAUM und HELMSAUER vereinbart, dass eine eigene Softwarelösung zur Leistungserfassung von DGAUM-Selekt aufgebaut und ein geschütztes Onlineportal für Abrechnung und Information der Ärzte sowie ein Daten-Upload bereitgestellt wird. Darüber hinaus wird es ein eigenes Kompetenzcenter zu Beratung und Support der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte geben. Weiterhin bietet das Abrechnungsportal die Möglichkeit, Privatliquidationen abzurechnen. Gerade bei Impfkampagnen in einem Betrieb oder Unternehmen können die dort für Selbstzahler bzw. Privatpatienten erbrachten ärztlichen Impfleistungen und gestellten Impfstoffe zeitnah vergütet werden. All diese Leistungen sind offen für alle an den Selektivverträgen teilnehmenden Betriebsärzte, also nicht nur für DGAUM-Mitglieder. Allerdings wird es eine Differenzierung bei der Verwaltungskostenpauschale für die Einschreibung in DGAUM-Selekt und die damit verbundene Nutzung des Online-Abrechnungstools geben; hier erhalten DGAUM-Mitglieder deutliche Preisvorteile.

Bei dem Personen- und Sachversicherungen bietet HELMSAUER sehr attraktive Berufshaftpflichtversicherungsmodelle an, aber auch die „Helmsauer IT-Sicherheitspolice“. Diese umfasst einzigartig den Schutz gegen die Folgen von Cyberattacken. Darüber hinaus beinhaltet das Portfolio ebenfalls Praxisinventar- und Elektronikversicherung inklusiv kostenloser Betriebsunterbrechung in Jahresumsatzhöhe, eine Unfallversicherung mit verbesserter Gliedertaxe für Ärzte sowie im Rechtsschutzbereich individuelle Bausteine speziell für Ärzte. Das Angebot einer Kfz-Versicherung mit verbesserter Sondereinstufung rundet das Portfolio ab. Für die Inanspruchnahme all dieser Angebote ist dem Geist der Kooperation gehorchend, eine Mitgliedschaft bei der DGUM zwingend.

Mitglieder der DGAUM können darüber hinaus Beratungsleistungen des Helmsauer Beratungszentrums in Anspruch nehmen. Dazu gehört u. a. die Beratung und Begleitung bei Praxisabgabe bzw. -erwerb, die langfristige Planung und individuelle Strategieentwicklung eines Übergabeszenarios, die Anfertigung von Praxisbewertungen zu fairen Preisen, die deutschlandweite Praxisbörse mit Zusammenführung von Praxisabgeber/-übernehmer, die Gründung und Geschäftsführung medizinischer Versorgungszentren oder den Erwerb bzw. die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.

Weitere Informationen zur Kooperation und zum Leistungsangebot online unter www.dgaum.de oder www.helmsauer-gruppe.de/gesundheitswesen/aerzte/fachbereich/arbeits-und-umweltmedizin.

Mitgliedschaft DGAUM: Attraktives Einsteigerangebot

Vor dem Hintergrund der Verhandlungen sowohl von Selektivverträgen zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte als auch der Kooperation mit der HELMSAUER GRUPPE mit den damit verbundenen attraktiven Angeboten hat die DGAUM ein attraktives Modell zum Einstieg in eine Mitgliedschaft entwickelt. Ab sofort gilt für Neumitglieder, dass die DGAUM-Mitgliedschaft im 1. Jahr kostenfrei (derzeit Mitgliedsbeitrag, nicht ermäßigt: 180 EUR) ist. Damit verbunden ist ebenfalls eine kostenfreie Teilnahme an der DGAUM-Jahrestagung im 1. Jahr der Mitgliedschaft (Preisvorteil derzeit: 280 EUR). Ab dem 2. Jahr der Mitgliedschaft ist dann ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen (derzeit 180 EUR). Mit Inanspruchnahme einer Vergünstigung, also kostenfreie Mitgliedschaft im 1. Jahr und/oder kostenfreie Teilnahme an der Jahrestagung im 1. Mitgliedjahr, ist dann aber automatisch eine Mindestmitgliedschaft bei der DGAUM von insgesamt drei Jahren verbunden, wobei Mitgliedsbeiträge allerdings nur für das 2. und 3. Jahr der Mitgliedschaft anfallen. Somit wird erstmals zum Ende des 3. Mitgliedsjahres eine Kündigung der Mitgliedschaft für diese Mitglieder möglich sein.

Wir hoffen, dass viele Betriebsärzte, die bisher noch keinem Verband angehören, dieses Angebot als eine Bitte um Unterstützung verstehen, damit die DGAUM als starker Verband weitere Selektivverträge für die Betriebsärzte erfolgreich verhandeln und das Fachgebiet Arbeitsmedizin weiterhin öffentlichkeitswirksam vertreten kann. „Von nix, kommt nix“, sagt der Volksmund. Insofern freuen wir uns schon heute auf Ihre zahlreiche Unterstützung unserer Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft bei der DGAUM. Herzlichen Dank!

Dr. phil. Thomas Nesseler

Hauptgeschäftsführer DGAUM

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