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Gesundheitsmanagement 4.0

Handlungsfeld 1: Beitrag von Corporate Health Management zur ARBEIT 4.0

Im Weißbuch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Arbeiten 4.0“ (BMAS 2017) werden Veränderungen durch die Digitalisierung sowie wichtige Gestalter des Prozesses in diesem Veränderungsprozess genannt und neue Ansätze für den Arbeitsschutz 4.0 für eine gesunde Arbeit adressiert. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können dabei einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie qualifiziert zu den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit sowie zu ganzheitlichen Gesundheitsschutzkonzepten beraten.

Hierzu zählen neben der Beratung und Unterstützung der Beschäftigten beim Umgang mit digitalen Medien auch die Anpassung der Schutzkonzepte an neue Technologien sowie die präventive Arbeitsgestaltung. Dabei geht es beispielsweise auch um die wissenschaftliche Begleitung von Pilotprojekten zum Einsatz neuer Techniken am Arbeitsplatz, wie beispielsweise Datenbrillen, der sog. „Augmented Reality“, Exoskelette usw. Die Anpassung der Schutzkonzepte an neue Technologien wird auch von der Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie in ihrer Broschüre „Arbeiten 4.0“ angesprochen (s. „Weitere Infos“). Forderungen bestehen hierbei im Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem in einer Technikfolgenabschätzung. Die Einführung neuer Techniken in die Arbeitsprozesse müssen demnach arbeitswissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse entsprechend berücksichtigt werden. Auch hier kommt der Arbeitsmedizin bei der Begleitung von Pilotprojekten und bei der Erfassung individueller Themen bei den Beschäftigten eine wichtige Rolle zu. Gleichzeitig haben Werksärztinnen und Werksärzte die Möglichkeit, individuell auf die einzelnen Beschäftigten einzugehen. Somit können auch Erwartungen und Befürchtungen der Beschäftigten gemeinsam besprochen werden. Dies ist umso wichtiger, als repräsentative Erhebungen bereits heute zeigen, dass die Beschäftigten den digitalen Wandel ambivalent wahrnehmen und neben den vielen Chancen auch mögliche Risiken oder Herausforderungen sehen.

Handlungsfeld 2: Veränderungen durch die Digitalisierung im (arbeits)medizinischen Setting

Auch in der Medizin schreitet die Digitalisierung voran und eröffnet mit neuen technischen Möglichkeiten sowohl in der Datengenerierung und -auswertung, der medizinischen Diagnostik sowie der Vernetzung wichtiger Player neue Potenziale. Alle etablierten und großen Unternehmensberater beschäftigen sich mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Roland Berger schreibt beispielsweise, dass der digitale Gesundheitsmarkt bis 2020 um durchschnittlich 21 % pro Jahr wachsen wird (s. „Weitere Infos“). Dabei sind alle Marktteilnehmer entlang der Wertschöpfungskette im digitalen Gesundheitsmarkt von der Digitalisierung betroffen. Neu ist allerdings, dass große Technologiekonzerne und auch branchenfremde Anbieter mit innovativen Geschäftsmodellen auf diesen Markt drängen. Deshalb ist es laut einer Studie von Roland Berger wichtig, dass sich die traditionellen Marktteilnehmer der Digitalisierung kulturell und strukturell öffnen, um den Wandel aktiv mitzugestalten. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ Rahmenbedingungen mit einem konkreten Fahrplan für die Einführung der digitalen Infrastruktur mit höchsten Sicherheitsstandards im Gesundheitswesen vor (Bundesgesundheitsministerium 2018, s. „Weitere Infos“). Damit sollen auch die Weichen für den Einstieg in eine elektronische Patientenakte sowie sinnvolle Anwendungen wie z.B. die Telemedizin gestellt werden. Parallel zu den Aktivitäten der elektronischen Gesundheitskarte entwickeln beispielsweise mehrere Krankenkassen elektronische Patientenakten. Für die Betriebsärztin und den Betriebsarzt werden sich zukünftig möglicherweise Fragestellungen zu Schnittstellen zu diesen externen Lösungen ergeben.

Beispiel Telemedizin

Wie bereits erwähnt, stellt die so genannte Telemedizin ein sehr vielversprechendes Themengebiet für die Arbeitsmedizin dar.

Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien zwischen Ärzten/innen und Patienten auch unter Einbeziehung von nichtärztlichem Fachpersonal eingesetzt, wenn sie sich nicht an demselben Ort befinden. Telemedizinische Methoden werden integraler Bestandteil nahezu jeden medizinischen Fachgebiets sein (Letzel 2016).

Beim 121. Deutschen Ärztetage haben die Delegierten mit überwältigender Mehrheit einer Änderung der ärztlichen (Muster)Berufsordnung (MBO) zugestimmt und das bisher geltende berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung aufgehoben (s. „Weitere Infos“).

Damit könnte die Telemedizin in Deutschland einen Schub erhalten, weil rechtliche Grauzonen beseitigt werden und Ärzte mehr Handlungsspielräume erhalten.

Im Versorgungsbereich Arbeitsmedizin befinden sich telemedizinische Anwendungen noch in der Erprobung oder haben den Sprung in die „Regelversorgung“ noch nicht geschafft (Letzel 2016). Telemedizin in der Arbeitsmedizin beinhaltet beispielsweise die Erfassung der Arbeitsplatzrisiken, die Bewertung potenzieller Gefährdungen bei der Tätigkeit (Gefährdungsbeurteilung), Diagnostik und ärztliche Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen oder mit zeitlichem Versatz unter Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.

Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin bestehen durch den Einsatz digitaler Strukturen künftig Chancen für Präventionsstrategien in kleinen und mittelständischen Organisationen (Stellungnahme der DGAUM, s. „Weitere Infos“). Konventionelle arbeitsmedizinische Betreuungsformen können ergänzt und die arbeitsmedizinische Versorgung v.a. für KMU in ländlichen Regionen bzw. Beschäftigte an speziellen Arbeitsplätzen verbessert werden (Sedlaczek 2017).

In diesem Zusammenhang wird auf den vorhandenen (Entwicklungs-)Bedarf an modernen und innovativen Betreuungsansätzen (z.B. Kombination bestehender Betreuungsmodelle mit telemedizinischen Präventions- und Versorgungsansätzen) hingewiesen.

Auch der Berufsverband Deutscher Betriebs- und Werksärzte hat das Thema Telemedizin in der Arbeitsmedizin als ein Schwerpunktthema identifiziert und sieht die Notwendigkeit zur Überprüfung von Möglichkeiten zum unterstützenden Einsatz telemedizinischer Anwendungen im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung (s. „Weitere Infos“). Bestrebungen, die Telemedizin im Versorgungsbereich Arbeitsmedizin zu etablieren, bestehen schon seit geraumer Zeit. Beispiele hierfür sind die Tele-Dermatologie für Arbeitnehmer mit Feuchtarbeit und ein Projekt der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zur Ersten Hilfe in Offshore-Windparks.

Eine Grundvoraussetzung für die Einführung der Tele(arbeits)medizin ist selbstverständlich die Einhaltung jeweils allgemein anerkannter Qualitätsstandards und insbesondere der (medizinische) Datenschutz. Es gelten dabei die allgemein anerkannten Grundsätze der Telemedizin.

Umfrage zu Telemedizin in der Arbeitsmedizin (ASU)

Die Ergebnisse einer im Februar 2017 online durchgeführten Umfrage zeigen, dass zwar einige der befragten Ärztinnen und Ärzte aus dem arbeitsmedizinischen Bereich Unsicherheit, Unwissenheit und Skepsis gegenüber der Telemedizin äußern, dass aber für einen Großteil der Umfrageteilnehmer die positiven Aspekte und Chancen überwiegen, die telemedizinische Anwendungen im Bereich der Arbeitsmedizin bieten können. Etwa die Hälfte der Befragten plant, zukünftig telemedizinische Verfahren im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung von Betrieben einzusetzen (Sedlaczek 2017).

Interessenkonflikt: Herr Prof. Dr. Christoph Oberlinner und Herr Dr. med. Daniel Schiffmann sind in der BASF SE tätig und besitzen Aktien des Unternehmens.

Literatur

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abteilung Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft: Weissbuch Arbeiten 4.0, Stand: März 2017.

Letzel S et al.: Telemedizin – eine zukunftsorientierte Methode für die Arbeitsmedizin. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2016; 51: 268–275.

Sedlaczek S et al.: Umfrage: Telemedizin in der Arbeitsmedizin. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2017; 52: 439–445.

    Aus der Praxis

    Pilotprojekt zum Thema Telemedizin in einem Großunternehmen der Chemischen Industrie

    Die Abteilung Corporate Health Management der BASF SE ist verantwortlich für die arbeits- und notfallmedizinische Betreuung der BASF-Mitarbeiter am Standort Ludwigshafen sowie die weltweite medizinische Koordination und Revision in den BASF-Gruppengesellschaften.

    Im Rahmen einer firmeninternen Initiative „BASF4.0“ identifizierte die Abteilung mögliche Themen, die einen Wertbeitrag durch Digitalisierung erbringen können.

    In einem ersten Schritt wurde im Rahmen eines Workshops (INNORATE) ein Team aus Experten und fachfremden Mitarbeitern zu ihren Vorstellungen und Wünschen einer digitalen Gesundheitswelt befragt.

    Aus diesen Themen wurden im nächsten Schritt die Machbarkeit und ein möglicher Mehrwert überprüft und abschließend durch eine Expertenkommission das Themenfeld Telemedizin zur weiteren Ausarbeitung identifiziert.

    Eine Projektgruppe wurde beauftragt, eine telemedizinische Anwendung unter Berücksichtigung wichtiger Kernthemen (Datenschutzkonzept, Anwenderfreundlichkeit, Prozessabbildung etc.) zu entwickeln.

    Nach Erstellung eines Pflichtenheftes auf Basis der genannten Kernthemen wurde eine auf die Bedürfnisse der BASF zugeschnittene IT-Lösung entwickelt.

    In einem aktuell gestarteten Pilotprojekt wird die Telemedizin-Anwendung mit mehreren Partnern im Stammwerk in Ludwigshafen und an einem Standort in Berlin getestet.

    Hier werden aktuell u.a. folgende Aspekte überprüft: 

    • Funktionalität der technischen Lösung (Hard/Software/Datenverbindung) 
    • Convenience und Bedienbarkeit für die Anwender (Feedback) 
    • Testen verschiedener Anwendungsbereiche:

    – Arbeitsmedizinische Beratung

    – Ergänzende (Zweit)Beratung bei auf-fälligen Untersuchungsergebnissen

    – Einbindungsmöglichkeit von Experten im Rahmen einer Konferenzfunktion (Dermatologe, Ergonomie etc.)

    Nach dieser Testphase werden die Rückmeldungen der Teilnehmer analysiert und bei Bedarf die Telemedizin-Anwendung angepasst und weiterentwickelt. Für die Abteilung Corporate Health Management bietet sich bei erfolgreicher Implementierung in der Zukunft die Möglichkeit, die am Standort Ludwigshafen bestehende Expertise zu den wesentlichen Themen der Arbeitsmedizin auch anderen Standorten online zur Verfügung zu stellen. Bei zunehmendem Dienstreiseaufkommen besteht weiterhin eine Option in der Beratung von Dienstreisenden und Delegierten bei gesundheitlichen Fragestellungen.

    Weitere Infos

    IG Bergbau, Chemie, Energie, Vorstandsbereich 3, Abt. Arbeitspolitik: Arbeiten 4.0 – Arbeitspolitik in Zeiten der Digitalisierung

    www.igbce.de/vanity/renderDownloadLink/35218/122662

    Roland Berger: Digitaler Gesundheitsmarkt

    https://www.rolandberger.com/de/press/Digitaler-Gesundheitsmarkt-w%C3%A4chst-bis-2020-um-durchschnittlich-21-Prozent-pro-Ja-2.html

    Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte und zum E-Health-Gesetz

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz/faq-e-health-gesetz.html

    Ärzteblatt: Ärztetag beschließt Liberalisierung der Fernbehandlung

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95084/Aerztetag-beschliesst-Liberalisierung-der-Fernbehandlung

    DGAUM: Arbeiten 4.0: Herausforderung für die arbeitsmedizinische Versorgung in der Zukunft

    https://www.dgaum.de/fileadmin/pdf/Stellungnahmen_und_Positionspapiere/DGAUM_Stellungnahme_Arbeiten_4.0_7_.pdf

    Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW): Leitsätze Telearbeitsmedizin

    https://www.vdbw.de/fileadmin/01-Redaktion/05-Presse/02-PDF/Pressemitteilung/2016/Broschüre_Telearbeitsmedizin_A5.pdf

    Für die Autoren

    Prof. Dr. med. Christoph Oberlinner

    Vice President

    Corporate Health Management

    BASE SE

    H306, 67056 Ludwigshafen

    christoph.oberlinner@basf.com