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Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz

DGAUM-Vertreterin Dr. Uta Ochmann zur Vorsitzenden gewählt

Dr. Uta Ochmann, Mitglied der DGAUM, Oberärztin am Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der LMU München und Leiterin der Stabsstelle des Betriebsärztlichen Dienstes am Klinikum der Universität München, wurde im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Ausschusses für Mutterschutz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Vorsitzenden gewählt. Der Vorstand der DGAUM gratuliert sehr herzlich zu diesem ehrenvollen Amt.

In dem zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen, grundlegend reformierten Mutterschutzgesetz ist die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz vorgesehen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Der Ausschuss für Mutterschutz ist daher Anfang Juli zu seiner ersten konstituierenden Sitzung in Berlin zusammengekommen. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten. Als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses wurde Frau Professor Dr. Dr. Sabine Wicker, leitende Betriebsärztin des Universitätsklinikums Frankfurt und gleichfalls Mitglied der DGAUM, benannt. Die Geschäfte des Ausschusses für Mutterschutz werden von der Geschäftsstelle geführt, die beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist. Diese unterstützt den Ausschuss für Mutterschutz sowohl organisatorisch als auch fachlich.

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, arbeitsmedizinische, sicherheitstechnische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert: „Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“

    Info

    Alle Informationen zum Ausschuss für Mutterschutz finden Sie auf der Homepage der Geschäftsstelle unter

    www.bafza.de/aufgaben/ausschuss-fuer-mutterschutz-geschaeftsstelle.html

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