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Gefährdungsbeurteilung bei Zusammenarbeit mit Roboter Pflicht

Bei der Automatisierung der Produktion gehört Deutschland zu den führenden Nationen: Nach Angaben der International Federation of Robotics waren im Jahr 2016 hierzulande 309 Roboter pro 10.000 Industriebeschäftigten im Einsatz. Damit liegt Deutschland weltweit auf Platz drei nach Korea und Singapur. Wie Mensch und Maschine zusammenarbeiten, hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert: Immer öfter sind Mensch und Kollege Roboter bei modernen Fertigungsabläufen Hand in Hand tätig. „Kollaborierende Roboter sind nicht durch Schutzgitter vom Menschen getrennt. Daher müssen andere Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Beschäftigten sorgen. Der erste Schritt dabei ist die genaue Analyse der Aufgaben, die der Roboter übernehmen soll und wie er mit dem Menschen zusammenarbeitet. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz“, betont Andreas Kaulen, der als Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen verschiedener Branchen berät.

Aus der engen Interaktion zwischen Mensch und Maschine ergeben sich deutliche Vorteile: Mit ihrem konstanten Leistungsvermögen, beispielsweise wenn Werkstücke bei Klebevorgängen zusammengedrückt werden müssen, und ihrer Kraft beim Heben und Halten von Teilen entlasten Roboter die Beschäftigten effektiv. Darüber hinaus übernehmen sie monotone Tätigkeiten, die immer genau gleich ausgeführt werden müssen. Die Beschäftigten können sich somit auf die Arbeiten konzentrieren, bei denen der Mensch den Maschinen überlegen ist: Aufgaben, die feinmotorische Fingerfertigkeit erfordern, oder solche, bei denen Flexibilität und Urteilsvermögen erforderlich sind. Oftmals tragen Pilotprojekte in einzelnen Abteilungen maßgeblich dazu bei, die Akzeptanz der Roboter bei den Beschäftigten zu verbessern.

Körperliche Belastungen lassen sich allerdings auch durch den Einsatz von Robotern nicht ganz vermeiden. Intelligente Unterstützung bei Arbeiten, die beispielsweise in ungünstiger oder belastender Körperhaltung durchgeführt werden müssen, trägt dann zur Sicherheit und Gesunderhaltung der Mitarbeiter bei. Dazu kommen neben den assistierenden Robotern auch sogenannte Exoskelette zum Einsatz. Oftmals übernehmen Roboter und Drohnen zudem Arbeiten, bei denen Menschen gesundheitlichen Risiken durch Gefahrstoffe ausgesetzt wären. „Aus Sicht der Arbeitssicherheit ist der Einsatz moderner Technologien bei Tätigkeiten wie der Tankreinigung oder der Wartung von Kanalschächten ein großer Vorteil: Die Mitarbeiter können die technischen Helfer fernsteuern und die Arbeiten ausführen, ohne sich selbst in Gefahr zu begeben“, betont Kaulen.

Möglich wird die direkte Zusammenarbeit mit Robotern durch den Einsatz intelligenter Sicherheitsvorkehrungen. Sensoren und Kameras sorgen dafür, dass die Maschinen Menschen in ihrem Umfeld wahrnehmen. Die Bewegungsgeschwindigkeit der Roboter und die eingesetzte Kraft werden dann der Arbeitssituation angepasst. Kommt es zur Lösung einer Arbeitsaufgabe beispielsweise zum Kontakt zwischen Mensch und Maschine, wird die Kraft des Roboters so weit reduziert, dass die Arbeitnehmer nicht zu Schaden kommen können. „Neben diesen technischen Sicherheitsvorkehrungen sind Unterweisungen der Mitarbeiter zum Umgang mit kollaborierenden Robotern wichtig. Oftmals sind es einfache Dinge, wie das Freihalten von Fahrwegen, die maßgeblich dazu beitragen, dass die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert“, so Kaulen.

Quelle: TÜV Rheinland

  www.tuv.com/arbeitssicherheit

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