Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Gesundheitsgefahren durch Blei

Die BK 1101 „Erkrankungen durch Blei und seine Verbindungen“ stand bereits in der ersten Berufskrankheiten-Verordnung von 1925 an erster Stelle in der Liste der zu entschädigenden Berufskrankheiten (Dietrich 2017). Damals waren die typischen Folgen einer chronischen Bleierkrankung wie zum Beispiel Lähmungen noch vergleichsweise häufig zu beobachten. Betroffen waren vor allem Beschäftigte bei der Herstellung und Anwendung giftiger Bleifarben oder Setzer in Druckereien. Inzwischen spielt die BK 1101 im Berufskrankheitengeschehen fast keine Rolle mehr. So wurden nach Angaben der DGUV 2016 nur zwei Berufserkrankungen anerkannt, eine davon mit Rentenbezug (s. „Weitere Infos“). Auch in den Jahren davor lag die Anerkennungsrate im einstelligen Bereich. Dies ist sicher Folge umfangreicher Verbesserungen im technischen Arbeitsschutz und anderer technologischer Weiterentwicklungen. So gehört beispielsweise der Bleisatz im Druckereigewebe schon lange der Vergangenheit an. Auch das Verbot zahlreicher Bleiverbindungen, z.B. in Farben und Anstrichen zum Korrosionsschutz, trug zu diesem Rückgang bei.

Von Zeit zu Zeit zeigen einzelne Fallberichte (Nauert 2014; Popp et al. 2001; Willi et al. 2009), dass es nach wie vor Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gibt, die zu einer gesundheitsgefährdenden Exposition gegenüber Blei und seinen anorganischen Verbindungen führen können. Möglicherweise ist das Bewusstsein für potenzielle Gefahrenquellen nicht mehr so ausgeprägt. Hier können Betriebsärzte als Berater von Unternehmen und Beschäftigten viel zur Aufklärung und Bewusstseinsschärfung beitragen.

Arbeitsplätze mit Bleiexposition

Wenn Blei oder bleihaltige Verbindungen in Form von Stäuben, Dämpfen oder Rauchen auftreten, ist eine gesundheitsgefährdende Exposition möglich. Arbeitsplätze, an denen man von einer Belastung durch Blei ausgehen muss, sind Bleihütten und industrielle Anlagen, in denen Blei in metallischer Form verarbeitet wird (z. B. Sägen, Schleifen, Polieren). Dabei muss auch an die Berufsgruppen gedacht werden, die in den Bereichen Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen. Relevante Bleiexpositionen sind weiterhin beim Herstellen und Verarbeiten von Bleipigmenten, Bleibronze oder Bleiglasuren zu erwarten. Restauratoren in der Glasmalerei können durch metallisches Blei (Bleieinfassung von Glasfenstern) und bleihaltige Farben belastet sein.

Die in den zurückliegenden Jahren publizierten Kasuistiken von gesundheitlich bedenklicher Bleiaufnahme (z.B. Nauert 2014) zeigen, dass vor allem bei Tätigkeiten, bei denen bleihaltiger Korrosionsschutz entfernt werden muss, mit einer Bleibelastung zu rechnen ist. Relevant sind dabei insbesondere Arbeitsverfahren wie Abbürsten, Abbrennen oder Abstrahlen von Korrosionsschutzanstrichen auf Eisenträgern u.Ä. Durch die Entwicklung bleihaltiger Stäube auf Baustellen können zusätzlich Gewerke betroffen sein, die nicht unmittelbar selbst die genannten Tätigkeiten ausführen. Eine umfassende Auflistung aller Tätigkeiten mit potenzieller Bleiexposition findet sich in der TRGS 505 (s. „Weitere Infos“).

Auf die Exposition gegenüber organischen Bleiverbindungen (z. B. Bleitetraethyl, Bleitetramethyl als Antiklopfmittel in Benzin) wird hier nicht eingegangen. Seit 2000 dürfen diese den Ottokraftstoffen europaweit nicht mehr zugesetzt werden. Dadurch sind wesentliche Expositionsquellen entfallen.

Aufnahmewege von Blei

Die Aufnahme von metallischem Blei oder bleihaltigen Verbindungen erfolgt in erster Line über die Inhalation von Dämpfen, Stäuben oder Rauchen. Je nach Partikelgröße werden diese in die tiefen Lungenabschnitte aufgenommen und dort direkt resorbiert. Größere Partikel werden über die mukoziliäre Clearance im Bronchialsystem nach oben transportiert und dann auf gastrointestinalem Weg inkorporiert. Die Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt spielt darüber hinaus eine entscheidende Rolle, wenn die Standards der allgemeinen Arbeitshygiene nicht penibel eingehalten werden. Der Aufnahmepfad über die Haut ist bei Blei und anorganischen Bleiverbindungen nicht relevant.

Toxikologische Charakteristika

Eine chronische Exposition gegenüber Blei oder Bleiverbindungen führt in der Regel zunächst zu unspezifischen Befindlichkeitsstörungen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit oder Appetitmangel. Aufgrund der verschiedenen Angriffspunkte von Blei im Organismus kann sich eine Intoxikation an verschiedenen Organsystemen manifestieren. Durch eine enzymatische Hemmung bei der Hämsynthese entwickelt sich eine Anämie, die klinisch zu dem typisch blassgrauen Hautkolorit führt. Im Erythrozytenausstrich fällt die basophile Tüpfelung einzelner Blutzellen auf. Weitere charakteristische Symptome sind eine chronische Obstipation bis hin zu kolikartigen Bauchschmerzen, die durch die Einwirkung von Blei auf die glatte Muskulatur ausgelöst werden. Die neurotoxischen Folgen einer Bleiintoxikation betreffen sowohl das zentrale als auch das periphere Nervensystem. Die Fallhand als Ausdruck einer durch Blei ausgelösten Radialisparese dürfte heutzutage nicht mehr beobachtet werden. Veränderungen der Nervenleitgeschwindigkeit, kognitive Funktionseinschränkungen und weitere zentralnervöse Symptome bei einer chronischen Bleibelastung werden in zahlreichen aktuellen Studien beschrieben (BAuA – AGS 2017).

Die IARC sieht begrenzte Hinweise („limited evidence“) für ein humankanzerogenes Potenzial von anorganischen Bleiverbindungen, der Nachweis in Tierversuchen wurde für einige Bleiverbindungen als ausreichend erachtet. Die MAK-Kommission der DFG hat sich dieser Bewertung bei der Veröffentlichung der MAK-Werte-Liste angeschlossen und Blei und seine anorganischen Verbindungen in die Kategorie 2 der krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft. In der TRGS 905 (s. „Weitere Infos“) ist metallisches Blei ausschließlich als „reproduktionstoxisch Kategorie 1A“ klassifiziert. Dies entspricht der harmonisierten Einstufung gemäß Anhang VI der CLP-VO.

Expositionsminderung

An erster Stelle ist zu prüfen, ob der Einsatz von Blei oder bleihaltigen Verbindungen durch Änderung des Arbeitsverfahrens komplett vermieden werden kann. Wenn das nicht möglich ist, sind an stationären Arbeitsplätzen weitere technische Maßnahmen wie geschlossene Systeme oder wirksame Absaugeinrichtungen umzusetzen. Gegebenenfalls ist es nach Ausschöpfen all dieser Maßnahmen darüber hinaus nötig, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden (Schutzkleidung, Atemschutz). Eine besondere Bedeutung beim Umgang mit Blei kommt einer sorgfältigen Arbeitshygiene zu. Essen, Trinken und Rauchen in Arbeitsbereichen ist selbstverständlich tabu. Auf eine strikte Trennung von Arbeits- bzw. Pausen- und Freizeitbereichen (Schwarz-Weiß-Trennung) ist zu achten. Verunreinigte Arbeitskleidung muss in den Schwarzbereichen verbleiben und speziell gereinigt werden. Die regelmäßige Unterweisung muss immer wieder auf die Bedeutung dieser Maßnahmen hinweisen.

Expositionsüberwachung

Einen gültigen Luftgrenzwert für Blei und seine anorganischen Verbindungen gibt es seit der Novellierung der TRGS 900 2006 nicht mehr. Zur Beurteilung einer möglichen Luftbelastung kann seither der EU-Grenzwert von 0,15 mg/m³ (EU-Richtlinie 98/24/EG) herangezogen werden. Goldstandard bei der Expositionsüberwachung von Blei und seinen anorganischen Verbindungen ist das Biomonitoring, und zwar über eine Bestimmung des Blutbleispiegels.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat sich kürzlich dahingehend geäußert, dass es anhand der Studienlage derzeit nicht möglich ist, einen wirkungsbezogenen Luftgrenzwert abzuleiten. Eine Korrelation zwischen innerer Bleibelastung und Bleiexposition in der Umgebungsluft ließ sich nicht herstellen. In seiner 60. Sitzung am 10. Mai 2017 hat der Ausschuss den Beschluss gefasst, den biologischen Grenzwert für Blei von 400 µg/l bzw. 300 µg/l (für Frauen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sieht eine Pflichtvorsorge bei Exposition gegenüber Blei und anorganischen Bleiverbindungen dann vor, wenn der Luftgrenzwert 0,075 mg/m³ überschreitet (bei Unterschreitung Angebotsvorsorge).

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge ist eine Bestimmung des Blutbleispiegels anzubieten. Auch bei der Angebotsvorsorge ist Biomonitoring sinnvoll, um eine mögliche orale Aufnahme bewerten zu können. Da die Halbwertszeit von Blei im Blut bei 30 bis 40 Tagen liegt, muss der Zeitpunkt der Probenahme nicht besonders geplant werden. Durch das Biomonitoring erhält der Betriebsarzt genaue Hinweise über die individuelle Belastungssituation und kann so gezielt zu persönlichen Maßnahmen bzw. Standards der allgemeinen Arbeitshygiene beraten. Die Erkenntnisse aus dem Biomonitoring von exponierten Kollektiven geben Auskunft über die Effektivität der technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen.

Es ist zu wünschen, dass präventive Maßnahmen an Arbeitsplätzen mit möglicher Bleiexposition durch die Absenkung des Biologischen Grenzwerts für Blei auf 150 µg/l noch weiter verstärkt werden und klinische Symptome einer Bleiintoxikation damit endgültig der Vergangenheit angehören.

Interessenkonflikt: Die Autorin erklärt, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Literatur

Dietrich G: Anilinkrebs und Bleilähmungen – die ersten Berufskrankheiten werden entschädigt. BG RCI.Magazin 2017; 1/2.

IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans Vol. 87: Inorganic and organic lead compounds. Lyon: WHO World Health Organization., 2006.

Nauert T: Bleibelastung bei Strahlarbeiten. Zbl Arbeitsmed 2014; 64: 389-392.

Popp W et al.: Berufsbedingte Blei-Intoxikationen aufgrund von Arbeitsschutzdefiziten. Dtsch Med Wochenschr 2001; 126: 1201-1204.

Willi RF et al.: Gruppenvergiftung mit Blei am Arbeitsplatz. Dtsch Med Wochenschr 2009; 134: 2256-2560.

    Weitere Infos

    Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2007): TRGS 505: Blei

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-505.pdf?__blob=publicationFile

    Ausschuss für Gefahrstoffe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (2017): TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener und reproduktionstoxischer Stoffe

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/TRGS-905.pdf?__blob=publicationFile

    Begründung des Ausschusses für Gefahrstoffe zu Blei in TRGS 903

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/pdf/903/903-blei.pdf?__blob=publicationFile&v=3

    Deutsche Forschungsgemeinschaft: MAK- und BAT-Werte-Liste 2007

    onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/3527600418.mb743992d0043/pdf

    DGUV-Statistiken für die Praxis 2016

    publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/12639neu.pdf

    Autorin

    Dr. med. Ursula Peschke

    Medizinischer Dienst

    Shell Deutschland Oil GmbH

    Suhrenkamp 71–77

    22335 Hamburg

    ursula.peschke@shell.com