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Arbeitsmedizinische Versorgungsforschung

Erste Umfrageergebnisse beim Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“

Im März 2016 hat die DGAUM zur Umsetzung des im Juli 2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz, einen Kooperationsvertrag mit dem Krankenversicherungs-unternehmen BARMER geschlossen (ASU 51/06.2016, S. 409-411). Mit dem Präventionsgesetz sind Arbeitsmediziner und Betriebsärzte auch im SGB V wichtige Akteure im Feld der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention geworden. Schwerpunkt der Kooperation mit BARMER ist das Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“, das auf fünf Jahre bis 2021 angelegt ist (ASU 52/03.2017, S. 162-165).

Im Mittelpunkt des Modellvorhabens stehen die Schnittstelle zwischen dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention inklusive der Verbesserung von BGF- bzw. BGM-Maßnahmen. Darüber hinaus geht es um die Etablierung von Strukturen der Qualitätssicherung betriebsärztlicher Leistungen und um die Verbesserung der Schnittstelle zwischen Prävention und Kuration, also zw. Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten einerseits sowie Haus- und anderen niedergelassenen Fachärzten andererseits.

Begonnen hat das Projekt mit einer repräsentativen Befragung von Ärztinnen und Ärzten sowie von Unternehmen und Betrieben in Thüringen. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen:

  • Die Anerkennung der Leistungen der Betriebsmediziner durch Ärzte anderer Fachrichtungen in Thüringen ist gut: Der Großteil der befragten Ärzte betrachtet die Übermittlung von Befunden, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung erhoben werden, als wertvoll für die frühzeitige Abklärung und als sinnvolle Ergänzung der Diagnostik.
  • Die Befragung der Betriebsärzte ergab, dass im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchungen nicht nur arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten diagnostiziert werden, sondern auch zahlreiche Erstdiagnosen behandlungsbedürftiger anderer Krankheiten gestellt werden (u.a. kardiovaskuläre Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen).
  • Eine Kooperation zwischen Betriebsärzten und Ärzten anderer Fachrichtungen finden 93 % der befragten Betriebsärzte und 72 % der befragten Ärzte anderer Fachrichtungen wichtig bis sehr wichtig. Als wichtige Themen für eine Kooperation werden insbesondere Wiedereingliederung, Mutterschutz und Suchterkrankungen genannt.
  • Mehr als 60 % der befragten Unternehmen in Thüringen haben derzeit eine betriebsärztliche Betreuung und mehr als 70 % haben eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Allerdings: 44 % der Betriebe gehören zu KMU mit weniger als 10 Beschäftigten. Deshalb sieht ein Großteil dieser Betriebe hierzu keinen Bedarf bzw. keine Notwendigkeit oder argumentiert, dass der Betrieb zu klein sei.
  • Rund 45 % fühlen sich mittelmäßig oder schlechter über Themen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes informiert.
  • 41,4 % der befragten Unternehmen gaben an, ihren Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. 33,9 % bieten ihren Beschäftigten kein BEM an. Jeweils 12 % wissen es nicht bzw. beantworteten die Frage nicht. Einem Großteil der befragten Unternehmen (70 %) sind die Unterstützungsangebote seitens der Sozialversicherungsträger im Hinblick auf die Implementierung und Durchführung eines BEM nicht oder nur teilweise bekannt.
  • Rund die Hälfte der befragten Unternehmen gibt an, dass sie sich eine ergänzende arbeitsmedizinische Betreuung mittels telemedizinischer Verfahren vorstellen könnten.

    Info

    Zur Erhebung von Vergleichsdaten führt die DGAUM derzeit eine Befragung von Ärztinnen und Ärzten in ganz Deutschland durch. Nach Abschluss des Modellvorhabens sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie die gewonnen Erkenntnisse über Thüringen hinaus zur Verbesserung der Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland beitragen können. Über die Homepage www.gesund-arbeiten-in-thueringen.de können bundesweit Arbeitsmediziner und Ärzte aller anderen Fachrichtungen an der Befragung teilnehmen.

    Weitere Informationen zu diesem Thema bei der DGAUM-Mitgliederversammlung:

    Mittwoch, 07.03.2018, 18:00–20:00 Uhr

    Klinikum der LMU MünchenHörsaalgebäude Großhadern, Hörsaal 3Marchioninistraße 15, 81377 München

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