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SCHWERPUNKT | Neuen Herausforderungen erfolgreich begegnen

Auf dem Weg: Bundesagentur für Arbeit 2025

Positive Entwicklung

Die deutsche Wirtschaft hat ihre positive Entwicklung auch im Jahr 2016 weiter fortsetzen können. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Erwerbstätigen weiter zugenommen hat und in 2016 den höchsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung erreichte. Die Arbeitslosigkeit ist auch in 2016 entgegen vieler Erwartungen weiter gesunken. Noch niedriger lag sie zuletzt 1991. Zu erwähnen ist, dass die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in 2016 spürbar von den Auswirkungen der Fluchtmigration beeinflusst wurde.

Vielfältige Herausforderungen

Trotz des Erfolges oder gerade deshalb bleibt die BA kritisch, hinterfragt sich und entwickelt neue Produkte. Hintergrund: Die Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und die Herausforderung für die tägliche Arbeit haben sich verändert. Nicht mehr die Vermittlung unter den Rahmenbedingungen der Massenarbeitslosigkeit bestimmen das Geschäft der BA. Vielmehr sieht man sich der Herausforderung gegenüber, Stellen passgenau zu besetzen – im Spannungsverhältnis von Fachkräfteengpass und qualifikatorischem Mismatch. Ein weiterer Aspekt ist die Digitalisierung, die immer weiter voranschreitet und zunehmend an Bedeutung gewinnt. Durch disruptive Technologien werden bestehende Produkte und Dienstleistungen verdrängt, andererseits neue entstehen. Das lebenslange Lernen rückt immer stärker in den Fokus und somit auch der Beratungsauftrag der BA.

Lebensbegleitende Berufsberatung

Die BA reagiert auf die Herausforderungen des bevorstehenden Strukturwandels mit neuen Dienstleistungsangeboten. Mit der Einführung der lebensbegleitenden Beratung sollen Menschen in allen beruflichen Lebenslagen Beratung durch die BA erfahren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist eine Weiterentwicklung der Dienstleistungen und der Organisation der BA erforderlich.

Hierfür werden präventive, innovative und qualitativ hochwertige Beratungsangebote zur Verfügung gestellt. Die lebensbegleitende Berufsberatung beginnt mit einer systematischen und frühzeitigen Berufsorientierung ab der Schulklasse 8. Verstärkt wird zukünftig die Beratung auch in den Vorabgangsklassen der (berufsbildenden) Gymnasien. Ebenfalls werden Ausbildungs- und Studienabbrecher beraterisch in den Fokus genommen. Aber lebensbegleitend heißt eben nicht, an der so genannten ersten Schwelle zwischen Schule und Ausbildung stehen zu bleiben. Lebensbegleitend ist (fast) wörtlich zu nehmen. Das Beratungsangebot wird auf Erwachsene im Erwerbsleben ausgerichtet, die Rat und Hilfe suchen, z. B. in Fragen der Neuorientierung oder Qualifizierung.

Jugendberufsagenturen „Keiner darf verloren gehen“

Deutschland hat mit Blick auf die südeuropäischen Länder traditionell eine geringere Arbeitslosigkeit unter den jungen Menschen bis 25 Jahre. Dies hängt mit dem tradierten Schulsystem, aber ganz wesentlich mit der dualen Ausbildung zusammen. Dennoch: Jeder einzelne junge Mensch ohne eine hinreichende berufliche Perspektive ist einer zu viel. Nicht nur vor dem Hintergrund eines Fachkräftebedarfs, sondern vor allem gesamtgesellschaftlich kann dies nicht hingenommen werden. Schulabgänger dürfen ihre Zukunft nicht im staatlichen Transfersystem starten.

Mit dem Ziel, die Integrationschancen junger Menschen spürbar zu verbessern, hat die BA im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und weiteren Akteuren das Projekt „Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf“ initiiert, auf dem seit 2013 die Jugendberufsagenturen aufbauen. Das Ziel einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt soll dadurch erreicht werden, dass die drei Kerninstitutionen Agenturen für Arbeit, Jobcenter sowie Kommunen mit ihren Schulen und ihrer Jugendhilfe noch intensiver miteinander kooperieren – möglichst unter einem Dach. Die BA hat sich das Ziel gesetzt, dass bundesweit alle Jugendlichen Unterstützung erhalten. Sie unterstützt und fördert die Einrichtung von Jugendberufsagenturen bundesweit. Die Regierungsparteien im Bund haben sich hierzu im Koalitionsvertrag ebenfalls verpflichtet. Der Leitgedanke ist dabei, dass durch eine abgestimmte Zusammenarbeit der Institutionen jeder Jugendliche ein passendes Ausbildungs- bzw. Arbeitsangebot erhält und „niemand verloren geht“( Abb. 1).

Langzeitarbeitslosigkeit – ebenfalls eine Herausforderung für die Gesellschaft

Die Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit ist eines der drängendsten sozialpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Die BA hat bei der Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit gute Erfolge erzielt. Seit 2011 stagnierte die Zahl der Langzeitarbeitslosen allerdings bei ca. 1 Million. Im Jahresdurchschnitt 2016 konnte diese zwar um knapp 8 % gesenkt werden, dennoch kann von einer Trendwende oder einem nachhaltigen Durchbruch nicht gesprochen werden. Der aktuell historisch gute Arbeitsmarkt muss für die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen stärker genutzt werden. Die Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit bleibt daher ein übergeordnetes geschäftspolitisches Ziel.

Handlungsansätze liegen vor allem in der Prävention, der Erhöhung der Nachhaltigkeit der Integrationen und der Stärkung beruflicher und sozialer Teilhabe. Das Spektrum der relevanten Handlungsbedarfe langzeitarbeitsloser Menschen reicht von fehlender beruflicher Qualifikation oder eingeschränkter Mobilität über mangelnde Deutschkenntnisse, gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu nachteiligen individuellen Rahmenbedingungen (z. B. Wohnungslosigkeit). Für jeden einzelnen langzeitarbeitslosen Menschen ist eine individuelle und mitunter langfristige Strategie erforderlich.

Die Heterogenität der Bedarfslagen zeigt, dass eine wirksame Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit gemeinsamer Anstrengungen aller Partner am Arbeitsmarkt bedarf. Gesundheitliche Einschränkungen sind eine häufige (Mit-)Ursache und zugleich Begleiterscheinung von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit. Ein Projekt der Bundesagentur für Arbeit mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung hat Empfehlungen zur besseren Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung erarbeitet. Dabei wurden u.a. die Angebote der Krankenkassen speziell auf die Lebenssituation von Arbeitslosen zugeschnitten.

Für Menschen, die den Kontakt zum Arbeitsmarkt weitgehend verloren haben, kann Beschäftigungsfähigkeit nur schrittweise hergestellt werden. Es gilt, unter Einbeziehung aller Leistungen, ganzheitliche Konzepte zu entwickeln. Den gemeinsamen Einrichtungen stehen neben umfangreichen Förderinstrumenten der Arbeitslosenversicherung und des SGB II seit 2015 auch das „ESF-Bundesprogramm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ und das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zur Verfügung. In dem Bundesprogramm „Chancen eröffnen – soziale Teilhabe sichern“ sollen durch regionale Netzwerke die Chancen von Langzeitleistungsbeziehern in den Jobcentern bundesweit verbessert werden.

Beratung und intensive Betreuung hören nicht mit der Integration in Arbeit auf. Nahezu die Hälfte der neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im SGB II enden innerhalb der ersten 6 Beschäftigungsmonate. Aus diesem Grund hat die BA eine innovative Beratungsleistung etabliert, die in den ersten 100 Tagen nach Arbeitsaufnahme dazu beiträgt, die Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.

Menschen mit Behinderung

Wesentlich für eine erfolgreiche Integration (schwer-)behinderter Menschen ist, dass den besonderen Belangen bei der Vermittlung und Beratung dieses Personenkreises Rechnung getragen wird. Eine hohe Fachkenntnis und Rechtssicherheit der Integrationsfachkräfte sind deshalb die entscheidenden Voraussetzungen für eine gelungene Integrationsarbeit.

Um Menschen mit Behinderungen passgenaue Angebote unterbreiten zu können, ist die Abklärung gesundheitlicher Beeinträchtigungen über die Fachdienste der BA erforderlich. Die ärztlichen und ggf. psychologischen Gutachten unterstützen z. B. bei der Vermittlung in eine den gesundheitlichen Umständen entsprechend angemessene Beschäftigung oder geben Hinweis auf einen potenziellen Rehabilitationsbedarf. Für (schwer-)behinderte Menschen ohne Rehabilitationsbedarf können alle Eingliederungsleistungen des SGB II und SGB III angeboten werden, die für eine Arbeitsmarktintegration notwendig sind. Es stehen zielgruppenspezifische Angebote und Leistungen ebenso zur Verfügung wie vielfach auch Sonderprogramme der Länder oder Maßnahmen im Rahmen der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung“.

Auswirkungen der Zuwanderung

Die Anzahl der Menschen, die vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland fliehen und hier politisches Asyl bzw. die Gewährung internationalen Schutzes beantragen, ist in den Jahren 2015 und 2016 auf ein historisches Hoch gestiegen. Dementsprechend wurde der deutsche Arbeitsmarkt von Arbeits- und Fluchtmigration beeinflusst. Die Arbeitsmarktsituation für Zuwanderinnen und Zuwanderer war aufgrund der Fluchtursachen sehr unterschiedlich. Menschen aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union sind in der Regel zum Zweck der Erwerbstätigkeit nach Deutschland eingewandert. Sie hatten gute Arbeitsmarktchancen und haben auch in großen Teilen zum Beschäftigungsaufbau beigetragen. Geflüchtete Menschen hingegen haben es schwer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Fehlende Sprachkenntnisse, unzureichende oder nicht nachgewiesene berufliche Qualifikation und auch Traumatisierungen erschweren die schnelle Integration in Beschäftigung.

Die Ankunftszentren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind der zentrale Zugangspunkt zum Asylverfahren. In diesen Ankunftszentren werden alle für das Asylverfahren notwendigen Schritte durchgeführt. Dies beinhaltet die ärztliche Untersuchung durch die Länder, die Erfassung der persönlichen Daten und die Identitätsprüfung, die Antragstellung, Anhörung und Entscheidung über den Asylantrag durch das BAMF sowie ein erstes Dienstleistungsangebot durch die örtliche Arbeitsagentur. Die Inanspruchnahme dieses Dienstleistungsangebotes ist freiwillig. Das Angebot sieht eine Gruppeninformation vor, in der die BA ihr Angebot vorstellt und geflüchtete Menschen über den Prozess der Arbeitsmarktintegration aufklärt. Die Geflüchteten erfahren auch, was sie selbst für eine frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt tun können. Die Schutzsuchenden werden in einer Kurzberatung über die nächsten Schritte auf ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung informiert.

Die App „Ankommen“ als Wegbegleiter

Die App „Ankommen“ ist in Kooperation mit dem Goethe Institut, dem ARD-Bildungskanal „alpha“, dem BAMF und der BA entwickelt worden und bietet den neu in Deutschland ankommenden Menschen eine schnelle und umfassende Orientierung während der ersten Wochen. Ziel ist es, den geflüchteten Menschen und anderen Zuwanderern die wichtigsten Information zur schnellen Integration in Arbeit und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Hinweise zu Werten und Leben in Deutschland, Informationen zum Asylverfahren, Informationen zum Weg in Ausbildung und Arbeit. Zudem bietet die App einen kostenlosen, multimedialen Sprachkurs an, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet. „Ankommen“ steht in den verschiedensten Sprachen zur Verfügung ( Abb. 2).

Kombimodelle „Sprache und Berufseinblick“

Das Produktportfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit wurde auf die speziellen Bedürfnisse der Zielgruppe der Flüchtlinge hin überprüft und weiterentwickelt. Es wurde ein neues Standardprodukt zur zeitlich parallelen Durchführung eines Integrationskurses und einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Verfügung gestellt. Die arbeitsmarktpolitische Maßnahme enthält insbesondere Elemente der Kompetenzfeststellung, Informationen zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt und eine betriebliche Erprobung. Die Dauer der Maßnahme beträgt sechs bis acht Monate.

Weiterhin hat die BA gemeinsam mit Sozialpartnern und dem BAMF branchenübergreifende Kooperationsmodelle zur Integration in Ausbildung und Arbeit entwickelt. Im Kern geht es um die systematische Verzahnung von Spracherwerb und einer Ausbildung bzw. sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Das Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung wird dem häufigen Anliegen der geflüchteten Menschen gerecht, neben dem Spracherwerb frühestmöglich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen zu wollen. Ein Großteil der geflüchteten Menschen verfügt über keinen formalen Berufsabschluss nach deutschem Standard. Die Erfassung der nonformalen und informellen Kenntnisse stellt eine besondere Herausforderung dar. Das gemeinsam von der BA und der Bertelsmann-Stiftung initiierte Vorhaben „Berufliche Kompetenzen erkennen“ (MySkills) wird diese Lücke schließen. In Erprobung befindet sich die berufsfachliche Kompetenzerfassung mit Hilfe eines IT-basierten, video- und bildgestützten Testverfahrens für 30 gängige Berufsbilder. Die Tests stehen in 6 Sprachen zur Verfügung. Ab Oktober 2017 sind die ersten 7 Berufsbilder bundesweit online verfügbar. Für die Vermittlungsfachkräfte wird die Integrationsarbeit deutlich erleichtert, die beruflichen Perspektiven und notwendige Qualifizierungsbedarfe können exakter bestimmt werden. Die Tests stehen auch für geringqualifizierte Deutsche zur Verfügung.

Arbeit 4.0 – Digitale Agenda

In weiten Teilen von Produktion und Dienstleistung entwickeln sich mit der Arbeit 4.0 technische Neuerungen, die in naher Zukunft zum neuen Megatrend werden. Zu erwarten sind gravierende Auswirkungen auf Arbeitswelt, Beschäftigung und Arbeitsmarkt. Auch die BA stellt sich dieser Herausforderung im Rahmen ihrer „Digitalen Agenda“ und baut u. a. ihr Online-Angebot kunden- und zukunftsorientiert aus. Informationen werden übersichtlich und verständlich aufbereitet, Geldleistungen können digital beantragt werden, Selbsterkundungstools erleichtern die Standortbestimmung und über die JOBBÖRSE können Kunden selbstständig nach Ausbildungs- und Arbeitsstellen suchen.

Zielsicher in die Zukunft

Die BA hat sich in den letzten 10 Jahren zu einem hocheffizientem und effektiven Dienstleister am Arbeitsmarkt entwickelt. Alle etablierten Parteien und Stakeholder zollen der BA für ihre geleistete Arbeit hohen Respekt. Diese Wertschätzung muss jeden Tag mit guter Arbeit neu verdient werden. Deshalb muss nicht nur das „Jetzt“ bedient werden, sondern das „Morgen“ gedacht und vorbereitet werden.

Es zeichnen sich massive Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ab. Die Globalisierung und der gesellschaftliche Wandel erfordern eine hohe Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Blick auf das Jahr 2025 gibt es viel zu tun. Die Bundesagentur für Arbeit ist sich dabei ihres gesetzlichen und gesellschaftlichen Auftrages bewusst. Gefordert sind passgenaue, innovative Angebote und Maßnahmen. Dies kann nur gemeinsam mit allen Partnern am Arbeitsmarkt gelingen.

    Weitere Infos

    ANKOMMEN. Ein Wegbegleiter für ihre ersten Wochen in Deutschland

    https://ankommenapp.de/

    Autor

    Friedhelm Siepe

    Geschäftsführer

    Integration und Förderung

    Bundesagentur für Arbeit

    Regensburger Str. 104

    90478 Nürnberg

    friedhelm.siepe@arbeitsagentur.de

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