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SCHWERPUNKT | Die psychotherapeutische Perspektive

Arbeitslosigkeit und psychische Gesundheit

Erwerbslosigkeit – eine Gefahr für die psychische Gesundheit

Erwerbslose weisen eine schlechtere psychische Gesundheit auf als berufstätige Menschen. Das belegt eine Vielzahl von Studien (für einen Überblick z. B. Paul u. Moser 2009; Mohr u. Hollederer 2015). Sie leiden häufiger unter stressbezogenen Symptomen, Depressivität, Angst und psychosomatischen Beschwerden. Unter ihnen ist der Anteil derer mit klinisch relevanten psychischen Problemen doppelt so hoch wie bei Beschäftigten (16 vs. 34 %; Paul u. Moser 2009).

Die Daten der Krankenkassen zeigen einen vergleichbaren Effekt. So wurden entsprechend des aktuellen BKK-Gesundheitsreports psychische Erkrankungen bei Arbeitslosengeld-II-Empfängern mit 41 Prozent deutlich häufiger diagnostiziert als bei beschäftigten Pflichtmitgliedern mit 29 Prozent (Knieps u. Pfaff 2016). Auch Analysen der Daten zur Arbeitsunfähigkeit weisen in dieselbe Richtung. Erwerbslose sind häufiger wegen psychischer Erkrankungen krankgeschrieben als Berufstätige. So zeigen die Daten der BKK, dass psychische Erkrankungen bei beschäftigten Pflichtmitgliedern für 14 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage verantwortlich sind, bei Arbeitslosengeld-I-Empfängern hingegen für 36 Prozent (Knieps u. Pfaff 2016).

Insgesamt belegen diese Zahlen, dass psychisch erkrankte Menschen im Personenkreis arbeitsloser und arbeitsuchender Menschen deutlich überrepräsentiert sind – dies gilt insbesondere für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Das Vorliegen psychischer Erkrankungen stellt bei Arbeitslosen ein Vermittlungshemmnis dar (Paul u. Moser 2009). Um ihre Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstieg zu erhöhen, sollte ein besonderes Augenmerk auf diese Personengruppe gerichtet werden. Hierbei können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine wichtige Rolle spielen.

Erwerbslosigkeit und psychische Erkrankungen – das Henne-Ei-Problem

Bevor wir uns jedoch der Frage widmen, wie Psychotherapeuten helfen können, die psychische Gesundheit (Langzeit-)Arbeitsloser zu stabilisieren, wiederherzustellen und ihre Chancen auf einen beruflichen Wiedereinstieg zu erhöhen, soll die Frage beantwortet werden, warum psychische Erkrankungen bei Erwerbslosen überproportional häufig vorkommen. Führen psychische Erkrankungen zu Erwerbslosigkeit oder verursacht die Erwerbslosigkeit selbst die psychische Erkrankung?

Die Hypothese, dass Arbeitnehmer mit psychischen Erkrankungen häufiger arbeitslos werden und seltener wieder eine neue Arbeit finden, wird als Selektionshypothese bezeichnet. Demnach sind psychische Beeinträchtigungen ein nicht zu unterschätzender Faktor in den betrieblichen Entlassungs- und Einstellungspraktiken (Schubert et al. 2013). Die Annahme, dass Erwerbslosigkeit selbst psychische Erkrankungen verursacht, bezeichnet man als Kausalitätshypothese. Die meisten Studien belegen, dass sowohl die Selektions- als auch die Kausalitätshypothese zutrifft, wobei der Effekt von Erwerbslosigkeit für die Verursachung von psychischen Erkrankungen relevanter ist (Paul u. Moser 2009).

Insgesamt kann festgehalten werden, dass sich Erwerbslosigkeit und psychische Beeinträchtigungen gegenseitig im Sinne einer Negativspirale verstärken ( Abb. 1). Psychische Erkrankungen können das Risiko erhöhen, den Arbeitsplatz zu verlieren. Durch die Arbeitslosigkeit können sich die psychischen Beschwerden dann verstärken oder die Arbeitslosigkeit kann psychische Beschwerden verursachen. Diese können dann die Chancen auf einen beruflichen Wiederneueinstieg verschlechtern, was wiederum die psychischen Beschwerden aufrechterhalten oder sogar verstärken kann. Die Betroffenen befinden sich also in einem Teufelskreis aus (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und psychischer Erkrankung, aus dem sie ohne Unterstützung nicht mehr herausfinden.

Psychische Funktionen der Arbeit

Aber warum macht Arbeitslosigkeit psychisch krank? Arbeitslosigkeit stellt für viele Betroffene eine schwere Belastung dar, die über die finanziellen Einschränkungen weit hinausgeht. Es gibt verschiedene Erklärungsansätze dafür, weshalb Arbeitslosigkeit psychische Probleme verursacht (für einen Überblick z. B. Mohr u. Hollederer 2015). Die bekannteste Theorie ist das Modell der latenten Deprivation von Jahoda (1981). Demnach hat Arbeit fünf bedeutsame psychische Funktionen: Arbeit ist zeitstrukturierend, statusvermittelnd und sinnstiftend. Sie ermöglicht außerdem soziale Kontakte und die Einbindung in gesellschaftliche Ziele. Der Wegfall dieser latenten Funktionen der Arbeit durch Arbeitslosigkeit hat negative Effekte auf die psychische Gesundheit.

Psychisch gesund trotz Arbeitslosigkeit – was können Psychotherapeuten tun?

Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist die Arbeitssuche, die Arbeitsaufnahme und der Arbeitserhalt mit einer Vielzahl von Herausforderungen und Problemen verknüpft. Hierzu gehören krankheitsbedingte Motivationsprobleme, Antriebsschwäche und soziale Kontaktprobleme (Schubert et al. 2013). Es ist daher wichtig, frühzeitig präventiv tätig zu werden, um zu verhindern, dass arbeitslose Menschen psychisch erkranken. Falls sie bereits erkrankt sind, sollte ihnen zeitnah geholfen werden, die psychische Erkrankung zu überwinden. Nur eine Person, die über ausreichend psychische Ressourcen, soziale Kompetenz und Selbstbewusstsein verfügt, kann in einem Bewerbungsgespräch selbstsicher auftreten, Absagen verarbeiten und die Herausforderungen eines beruflichen Wiedereinstiegs meistern (Mohr u. Hollederer 2015).

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten spielen hierbei eine wichtige Rolle. Sie sind Experten für das Erkennen und Behandeln psychischer Erkrankungen. Auch in der Prävention psychischer Erkrankungen und bei der Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen in die Arbeitswelt ist ihre Kompetenz gefragt. Hieraus ergeben sich drei Wirkbereiche von Psychotherapeuten, wenn es um die psychische Gesundheit von Erwerbslosen geht:

  • Primärprävention psychischer Erkrankungen bei Arbeitslosen,
  • Früherkennung und Behandlung bereits psychisch erkrankter Erwerbsloser,
  • Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg für psychisch Kranke.

Essenziell sind hierbei eine enge Verzahnung von gesundheitsbezogenen und arbeitsfördernden Maßnahmen und damit eine enge Kooperation zwischen Psychotherapeuten, Arbeitsvermittlern, Integrationsfachkräften sowie Arbeits- und Betriebsmedizinern.

Prävention psychischer Erkrankungen bei Erwerbslosen

Die wichtigste Präventionsmaßnahme zur Verhinderung von psychischen Erkrankungen bei Erwerbslosen besteht in der erfolgreichen Vermittlung in eine neue Beschäftigung. Je früher sich eine Wiederbeschäftigung anschließt, desto geringer sind in der Regel die mit der Erwerbslosigkeit verbundenen psychosozialen Belastungen. Umgekehrt wachsen die Risiken für die psychische Gesundheit vor allem in den ersten neun Monaten der Erwerbslosigkeit (Otto u. Scheel 2014).

Gleichzeitig sinken die Chancen für eine Wiederbeschäftigung durch eine psychische Erkrankung. Daher sind Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit neben der Arbeitsvermittlung die zweite Säule der Prävention. Ziel ist die Stärkung psychischer und sozialer Ressourcen zur Bewältigung der mit der Arbeitslosigkeit verbundenen psychischen Belastungen.

Rahmenbedingungen des Präventionsgesetzes

Mit dem Präventionsgesetz wurden neue Rahmenbedingungen der Prävention und Gesundheitsförderung und der erforderlichen Kooperation der Sozialversicherungen geschaffen. In den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz nach § 20d Abs. 3 SGB V werden zum Ziel „Gesund arbeiten“ die Handlungsfelder für die Zielgruppe der Erwerbslosen beschrieben. Arbeitslose Menschen haben danach als sozial benachteiligte Gruppe einen besonderen Gesundheitsförderungs- und Präventionsbedarf. Um diesem Förderungsbedarf gerecht zu werden, sollen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern zusammenarbeiten. Während die Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen das Ziel verfolgen, gesundheitlichen Einschränkungen von Arbeitslosen vorzubeugen, damit sie ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit erhalten oder verbessern, sollen Arbeitsagenturen und Jobcenter die Gesundheitsorientierung als übergreifende Handlungsstrategie in ihre Beratungstätigkeit integrieren. Über Jobcenter und Arbeitsagenturen soll ein niedrigschwelliger Zugang zu den verhaltens- und verhältnispräventiven Präventionsangeboten der Krankenkassen geschaffen werden, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kassenübergreifend als Settingmaßnahme kostenfrei zur Verfügung stehen sollen.

Modellprojekt zur Kooperation von Jobcentern und Krankenkassen

Die Kooperation von Jobcentern und Krankenkassen wurde in einem Modellprojekt untersucht (Schreiner-Kürten et al. 2016, s. „Weitere Infos“). Von den Krankenkassen wurden für die Zielgruppe der Erwerbslosen entwickelte und evaluierte Kursprogramme eingesetzt, bei denen das Stressmanagement im Vordergrund steht. Im Programm „JobFit“ wurde das Handlungsfeld Stressmanagement um Elemente zur Bewegung und Ernährung ergänzt. Das Programm „AktivA“ beinhaltet die Elemente Aktivitätenplanung, konstruktives Denken, soziale Kompetenz und systematisches Problemlösen. Daneben wurden u.a. themenbezogene Informationsveranstaltungen, Workshops, Gesundheitszirkel oder Gesundheitstage angeboten. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Verknüpfung von Gesundheitsorientierung, vor allem auch mit dem Fokus auf psychischer Gesundheit und Integrationsarbeit, von den Teilnehmenden begrüßt wird. Auch zeigten sich positive Effekte auf das Gesundheitsverhalten und die gesundheitsbezogene Lebensqualität. Die positiven Effekte sind vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass im Rahmen des Modellprojekts Qualitätsstandards erfüllt wurden, die von Mohr und Hollederer (2015) für Maßnahmen der arbeitsmarktintegrativen Gesundheitsförderung bei Erwerbslosen formuliert wurden.

Erfolgreiche Präventionsprogramme zur Verhinderung psychischer Erkrankungen bei Erwerbslosen sollten u.a. Folgendes beinhalten (Otto u. Scheel 2014):

  • Elemente zur Förderung von Selbstwirksamkeit und Selbstvertrauen,
  • Anteile zur Förderung des Kohärenzsinns und
  • Maßnahmen zur Förderung von „Life Skills“.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Experten für die Förderung spezifischer gesundheitsbezogener Kompetenzen und daher qualifiziert für die Durchführung z.B. von Entspannungs-, Kommunikations-, Selbstmanagement-, Konflikt- oder Stressbewältigungstrainings im Rahmen verhaltenspräventiver Maßnahmen. Dabei können teilweise auch gezielte psychotherapeutische Interventionen notwendig sein.

Früherkennung und Behandlung psychisch erkrankter Erwerbsloser

Interventionen wie JobFit oder AktivA sind hilfreich, um die psychische Widerstandsfähigkeit Erwerbsloser zu stärken und das Risiko für die Entstehung psychischer Erkrankungen zu senken. Sie sind jedoch kein Ersatz für eine Psychotherapie (Mohr u. Hollederer 2015). Wenn ein Erwerbsloser psychisch erkrankt ist, reichen Präventionsmaßnahmen nicht mehr aus. Dann muss es darum gehen, die psychische Erkrankung frühzeitig zu erkennen, die richtige Behandlung auszuwählen und diese dann zeitnah einzuleiten. Hierfür bedarf es eines schnellen Zugangs zum Psychotherapeuten. Aufgrund der vielerorts zu niedrigen Anzahl niedergelassener Psychotherapeuten mussten Patienten bisher im Durchschnitt drei Monate auf ein erstes Gespräch beim Psychotherapeuten warten, auf den Beginn einer Psychotherapie sogar im Mittel ein halbes Jahr (BPtK 2011; s. „Weitere Infos“).

Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung ermöglichen schnelle Hilfe

Dies wird sich zukünftig ändern. Seit April 2017 können sich Menschen mit psychischen Beschwerden kurzfristig bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten beraten lassen. Dafür bieten Psychotherapeuten Sprechstunden an. Ratsuchende können dadurch deutlich schneller als bislang einen ersten Termin erhalten.

Zusätzlich zur Sprechstunde gibt es seit April 2017 noch weitere Änderungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, die eine bessere und schnellere Erreichbarkeit von Psychotherapeuten ermöglichen. So müssen Psychotherapeuten zukünftig 200 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein. Außerdem gibt es nach der Sprechstunde die Möglichkeit einer Akutbehandlung. Diese Akutbehandlung ist für psychisch kranke Menschen gedacht, die ohne diese arbeitsunfähig werden würden oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten (für mehr Informationen zu den Neuerungen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung: BPtK-Praxis-Info zur Psychotherapie-Richtlinie, s. „Weitere Infos“).

Diese Veränderungen können helfen, den Zugang zum niedergelassenen Psychotherapeuten für Erwerbslose zu erleichtern und ihnen zumindest schneller eine erste Hilfe zu bieten. Insgesamt erhöht sich durch die Neuerungen jedoch nicht die Zahl der Psychotherapieplätze, sondern die knappe Ressource Psychotherapie wird eher noch knapper. Die Bundespsychotherapeutenkammer setzt sich deshalb weiter vehement für eine Reform der Bedarfsplanung ein, die zu einer bedarfsgerechteren Zahl niedergelassener Psychotherapeuten führt und nicht nur die Wartezeiten auf ein erstes Gespräch, sondern auch auf eine psychotherapeutische Behandlung reduziert.

Schulung für Arbeitsvermittler

Die psychotherapeutische Sprechstunde ermöglicht es, dass Ratsuchende frühzeitig eine ausführliche Diagnostik und Beratung erhalten können. Viele Menschen verheimlichen jedoch aus Angst vor Stigmatisierung, dass sie psychische Probleme haben und suchen keine professionelle Hilfe. Dies trifft auch – und wahrscheinlich sogar in besonderem Maße – auf eine große Anzahl erwerbsloser Menschen zu. Viele von ihnen benötigen daher die Unterstützung durch Arbeitsvermittler, um den Weg zum Psychotherapeuten zu finden. Arbeitsvermittler und Integrationsfachkraft stehen also häufig an allererster Stelle auf dem Weg zu einer Behandlung.

Das Erkennen eines besonderen Unterstützungsbedarfs wegen psychischer Beeinträchtigungen stellt jedoch eine große Herausforderung dar (Schubert et al. 2013). Häufig haben die Arbeitsvermittler nicht die spezifischen Fachkenntnisse über Erkrankungsarten und Krankheitsfolgen, so dass sie psychische Beeinträchtigungen häufig nicht erkennen (Schubert et al. 2013; Mohr u. Hollederer 2015). Eine bessere Qualifizierung von Arbeitsvermittlern zur Erkennung psychotherapeutischer Beratungsbedarfe kann die Schnittstelle zwischen Arbeitsvermittlung und Gesundheitssystem nachhaltig verbessern.

Hier können Psychotherapeuten helfen. In Schulungen sollten Arbeitsvermittler und Integrationsfachkräfte über typische Beschwerden psychischer Erkrankungen und Zugangswege zum Versorgungssystem informiert werden. Sie sollten lernen, wie man psychotherapeutische Beratungsbedarfe erkennt und gesundheitliche Einschränkungen bei psychisch belasteten Klienten im Beratungsgespräch thematisiert. Außerdem können Psychotherapeuten Arbeitsvermittlern nahebringen, ihr Gesprächsverhalten auf Menschen mit psychischen Auffälligkeiten einzustellen. Zum Beispiel wird bei depressiv erkrankten Menschen eine stützende und akzeptierende Ansprache besser sein als eine Betonung der Mitwirkungspflichten, denen depressiv Erkrankte aufgrund depressiver Symptome wie Antriebslosigkeit und Konzentrationsstörungen häufig nicht in ausreichendem Maße nachkommen können (Schubert et al. 2013).

Regionale Vernetzung und Kooperation

Damit psychisch kranke Erwerbslose frühzeitig erkannt und behandelt werden können, bedarf es umfassender und funktionierender regionaler Kooperation zwischen Akteuren der Arbeitsvermittlung einerseits und der Gesundheitsversorgung andererseits. Ein Beispiel für solch eine Kooperation ist das Modellprojekt „AmigA – Arbeitsförderung mit gesundheitsbezogener Ausrichtung“ (MASF Brandenburg 2008, s. „Weitere Infos). Ziel des Projekts war es, die Anzahl von nachhaltig in den Arbeitsmarkt eingegliederten Arbeitslosen mit vermittlungsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen zu erhöhen, indem Gesundheitsaspekte und gesundheitsbezogene Leistungen in das beschäftigungsorientierte Fallmanagement einbezogen wurden. Hierzu wurden die Arbeitslosen von einem Team aus Vermittlungsfachkräften, einem Sozialmediziner und einer Psychologischen Psychotherapeutin betreut. Aufgabe von Arzt und Psychotherapeutin war es, am Fallmanagement und am Eingliederungsprozess mitzuwirken und als Lotse im Gesundheitsbereich zu fungieren.

Eine solche interdisziplinäre Betreuung gesundheitlich beeinträchtigter Arbeitsloser sollte im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements bundesweit ermöglicht werden. Es bedarf einer stärkeren Vernetzung von Arbeitsvermittlung und Gesundheitsversorgung, die über einzelne Projekte hinausgeht und im System fest verankert ist. Aufgrund der begrenzten Anzahl entsprechend qualifizierter Fachärzte im Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit (Schubert et al. 2013) kann es auch sinnvoll sein, die Strukturen zum Einbezug externer psychotherapeutischer oder psychiatrischer Gutachter weiterzuentwickeln, insbesondere von denjenigen, die den Betroffenen bereits behandeln.

Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg für psychisch Kranke

Psychisch kranke Menschen benötigen aber nicht nur während der Zeit der Arbeitssuche Unterstützung. Besonders bei chronisch psychisch erkrankten Menschen ist häufig auch eine Begleitung nach der Arbeitsaufnahme notwendig. Der berufliche Wiedereinstieg ist anstrengend. Er ist mit vielen Herausforderungen und großen Anpassungsleistungen verbunden. Das sehen auch potenzielle Arbeitgeber und fordern, dass bei psychosozialen Krisen oder auch Konflikten am Arbeitsplatz unverzüglich und verlässlich fachliche Hilfe für Betroffene und Unternehmen geleistet wird (Schubert et al. 2013).

Hier können Psychotherapeuten helfen. Sie können gemeinsam mit Betroffenen, Betriebsärzten und Unternehmen geeignete Maßnahmen erarbeiten, die psychisch Erkrankten den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern und bei auftretenden Problemen beratend zur Seite stehen. Die Kooperation zwischen dem behandelnden Psychotherapeuten, dem Betriebsarzt und dem Unternehmen kann helfen, einerseits die betrieblichen Rahmenbedingungen und Anforderungen bei der psychotherapeutischen Behandlung zu berücksichtigen und andererseits das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass der berufliche Wiedereinstieg möglich ist.

Was bleibt zu tun? – Ein Ausblick

Die Voraussetzungen für die Förderung der psychischen Gesundheit von Erwerbslosen sind besser geworden. Es gibt umfassendes Grundlagenwissen über die Zusammenhänge von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und psychischer Gesundheit und eine gute Studienlage zu den Möglichkeiten der Einflussnahme. Gleichzeitig gibt es ein großes Umsetzungsdefizit, weshalb psychische Erkrankungen weiterhin ein hohes individuelles Risiko für eine längere oder unnötig lange Arbeitslosigkeit bedeuten.

Änderungen der Rahmenbedingungen der Prävention psychischer Erkrankungen und der Versorgung psychisch kranker Menschen bieten gute Chancen, dieses Umsetzungsdefizit zu beheben oder wenigstens zur verringern. Welchen Beitrag das Präventionsgesetz dazu leisten wird, bleibt abzuwarten. Hier wird es darauf ankommen, dass die Veränderungen der Rahmenbedingungen und ihre Effekte gut dokumentiert werden. Mit Blick auf die Prävention ist eine entsprechend nach Zielgruppen differenzierte Darstellung im Präventionsbericht zu fordern. Dann wird sich zeigen, ob erreicht werden konnte, erfolgreiche Modelle in die Fläche zu bringen.

Ähnliches gilt für die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutversorgung. Sie können wirksame Elemente sein, um psychische Erkrankungen auch bei Erwerbslosen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln und damit die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. In welchem Umfang diese Instrumente die an sie geknüpften Ziele tatsächlich erreichen, muss sich noch zeigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer wird dazu eine eigene Evaluationsstudie durchführen.

Verbesserungspotenzial gibt es bei den Kooperationen zwischen Psychotherapeuten und Arbeitsvermittlung, um diejenigen, die Behandlung benötigen, schnell in Behandlung zu bringen. Dazu beitragen kann eine entsprechende Qualifizierung der Beteiligten auf beiden Seiten. Auf Seiten der Arbeitsvermittlung geht es um das Wissen über psychische Erkrankungen und die Verweisung auf Versorgungsangebote. Bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt es noch Verbesserungspotenzial bei der Berücksichtigung des Arbeitsbezugs in die Psychotherapie. Vergleichbare Potenziale gibt es auch in Bezug auf die Kooperation mit Betriebsärzten.

Neben diesen Teilaspekten geht es aber auch grundsätzlich um den Stellenwert psychischer Erkrankungen in unserer Gesellschaft. Immer noch gibt es zu viel Unwissen und zu viele Vorurteile bezüglich psychischer Erkrankungen und psychisch erkrankter Menschen. Nur auf Basis einer besseren Aufklärung der Bevölkerung über psychische Erkrankungen werden psychisch kranke Menschen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und entsprechend ihrer Möglichkeiten und besonderen Bedürfnissen beschäftigt werden können. Ein stärkerer Einbezug von Psychotherapeuten in Prävention, und beruflicher Wiedereingliederung psychisch kranker Menschen kann dabei ein wichtiger Bestandteil sein.

Literatur

Jahoda M: Work, employment, and unemployment: Values, theories, and approaches in social research. Am Psychol 1981; 36: 184–191.

Knieps F, Pfaff K: BKK-Gesundheitsreport – Gesundheit und Arbeit. Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, 2016.

Mohr G, Hollederer A: Arbeitsmarktintegrative Gesundheitsförderung bei Erwerbslosen. In: Badura B. et al. (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2015. Berlin: Springer, 2015, S. 235–247.

Otto K, Scheel T: Psychische Gesundheit und Erwerbslosigkeit: Zusammenhänge und Interventionen. In; Klein-Heßling J, Krause D (Hrsg.): Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt. Heidelberg: Medhochzwei, 2014, S. 65–76.

Paul K, Moser K: Unemployment impairs mental health: Meta-analyses. J Vocat Behav 2009; 74: 264–282.

Schubert M et al.: IAB-Forschungsbericht – Menschen mit psychischen Störungen im SGB II. Nürnberg: IAB-Forschungsbericht, 12/2013.

    Info

    Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

    „Psychotherapeut“ dürfen sich drei Berufsgruppen nennen: Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Ärzte) (§ 1 Abs. 1 PsychThG).

    Psychologische Psychotherapeuten (PP) haben zunächst ein Psychologiestudium abgeschlossen und dann nach einer drei- bis fünfjährigen Ausbildung die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut erhalten. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sind auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres spezialisiert. Sie haben zunächst ein Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium bzw. ein Psychologiestudium absolviert und danach eine drei- bis fünfjährige Ausbildung speziell für die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen mit der Approbation abgeschlossen. Ärztliche Psychotherapeuten haben nach dem Medizinstudium eine Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die zur Durchführung von Psychotherapie qualifiziert, abgeschlossen oder sind Fachärzte anderer Fachgebiete mit Zusatzweiterbildung Psychoanalyse oder fachgebundene Psychotherapie Die staatliche Prüfung für PP und KJP umfasst die Bereiche Prävention, Kuration und Rehabilitation. PP und KJP müssen dementsprechend in der Staatsprüfung auch Kenntnisse zu Zielen und Aufgaben von Prävention, zu Methoden, Kennzeichen und Zielsetzungen spezifischer Präventionsprogramme sowie zu Umwelt- und sozialsystembezogenen Interventionen und Methoden nachweisen.

    Praxisbeispiel

    Beruflicher Wiedereinstieg bei Patientin mit Essstörung

    Monika S. (25 Jahre) leidet seit zehn Jahren unter einer Essstörung. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung zur Frisörin habe sie mehrmals neue Stellen angetreten, jedoch habe sie die Probezeit nie überstanden, da sie häufig wegen ihrer Essstörung krankgeschrieben gewesen sei. Seit neun Monaten sei sie nun arbeitslos. Mittlerweile sei ihr Selbstwertgefühl so „im Keller“, dass sie in Bewerbungsgesprächen versage. Eine Psychotherapie, die die Patientin vor sieben Monaten begonnen habe, helfe ihr sehr. Ihr Selbstbewusstsein sei gestiegen und auch die Essstörungsproblematik habe sie gut im Griff. Wichtig seien jedoch das strikte Einhalten von Essenszeiten. Auch ein Bewerbungsgespräch sei gut gelaufen. Sie habe eine Stelle ab kommenden Monat angeboten bekommen. Nun habe sie jedoch Angst, die Essenspausen nicht einhalten zu können, wieder zu erkranken und erneut in der Probezeit gekündigt zu werden. Im Sinne einer Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg wurde ein gemeinsames Gespräch zwischen der neuen Chefin, der Patientin und der Psychotherapeutin vereinbart, in dem die Chefin über die psychische Erkrankung der Patientin informiert und die Wichtigkeit geregelter Pausenzeiten mit der Möglichkeit zu essen, besprochen wurde. So war ein beruflicher Wiedereinstieg möglich, der weiterhin von wöchentlichen psychotherapeutischen Sitzungen begleitet wird.

    Info

    Erwerbslosigkeit und psychische Erkrankungen

    Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Überblick

    • Diagnostische Abklärung im Rahmen der Früherkennung
    • Interpretation von Befundmustern
    • Schulung von Arbeitsvermittlern und Integrationsfachkräften zu psychischen Erkrankungen, ihrer Verursachung, Behandlungsmöglichkeiten und Umgang sowie Gesprächsführung mit psychisch kranken Erwerbslosen
    • Supervision von Arbeitsvermittlern und Integrationsfachkräften
    • Einzel- und Gruppentrainings zur Förderung spezifischer Kompetenzen, Stärkung der Resilienz (Primärprävention)
    • Diagnostik und Behandlung psychisch kranker Erwerbsloser
    • Berücksichtigung des Arbeitskontextes in der psychotherapeutischen Behandlung mit dem Ziel, Vermittlungschancen zu steigern
    • Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg – Zusammenarbeit mit Betriebsärzten

    Koautoren

    Mitautoren des Beitrags sind Dr. Theresa Unger und Dr. Johannes Klein-Heßling, beide Bundespsychotherapeutenkammer, Berlin

    Weitere Infos

    Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): BPtK-Praxisinfo zur Psychotherapie-Richtlinie

    www.bptk.de/uploads/media/20170322_praxisinfo_psychotherapie-richtlinie.pdf

    Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): BPtK-Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, 2011

    www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.html

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg (MASF): AmigA – Arbeitsförderung mit gesundheitsbezogener Ausrichtung, 2008

    www.gesunde-arbeitsfoerderung.de/AmigA.1210.0.html?&no_cache=1

    Schreiner-Kürten K et al.: Modellprojekt zur Verknüpfung von Arbeits- und Gesundheitsförderung im Setting – Gesamtbericht zur Evaluation 2016

    https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_evaluation/160802_Gesamtbericht_Modellprojekt_BGF_barrierefrei.pdf

    Für die Autoren

    Dr. rer. nat. Dietrich Munz

    Präsident

    Bundespsychotherapeutenkammer

    Klosterstraße 64

    10179 Berlin

    info@bptk.de

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